3 Praktische Fundierung ambulanter Soziotherapie am ... - ZKS-Verlag
3 Praktische Fundierung ambulanter Soziotherapie am ... - ZKS-Verlag
3 Praktische Fundierung ambulanter Soziotherapie am ... - ZKS-Verlag
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
der jeweiligen Kassen nicht erfüllen. Nyssen äußerte in der Korrespondenz vom Juni 2010,<br />
dass wohl primär Sozialarbeiter nicht geregelt bei den Kassen abrechnen sollen.<br />
Dagegen ist die praktische Realisierung der AS in Jena progressiv und zeigt, dass sie<br />
im Gegensatz zu weiteren Regionen Thüringens etabliert und anerkannt ist: Zwei Sozio-<br />
therapeutinnen, auch tätig als Sozialarbeiterinnen, versorgen den Raum Jena mit der AS<br />
(vgl. Z. 164ff.). Verordnungsberechtigte Fachärzte sind ebenso vorhanden und bekannt.<br />
Die Würdigung des Berufsbildes der Soziotherapeuten ist nach Aussage Hoffmanns<br />
gegeben (vgl. Z. 148-151). Dies ist nicht selbstverständlich, da Sozialarbeiter als Thera-<br />
peuten wenig anerkannt sind. Der ges<strong>am</strong>te Werdegang der Sozialen Arbeit 67 macht diese<br />
Legitimationsproblematik in ihren verschiedenen Etappen immer wieder deutlich. Doch<br />
schon Clark (vgl. 1977: 166f.) legte in den siebziger Jahren explizit dar, dass gerade die<br />
Berufsgruppe der Sozialarbeiter eine bedeuts<strong>am</strong>e Position innerhalb der <strong>am</strong>bulanten psy-<br />
chiatrischen Versorgung, vornehmlich aufgrund der Betrachtung des sozialen Faktors,<br />
einnimmt. Im Jahr 2000 wurde bereits gemutmaßt, dass ein neues Berufsbild im Sinne<br />
des Soziotherapeuten entstehen könnte (vgl. Haller 2000). Jedoch stellte sich die Ärzte-<br />
schaft dem entgegen (vgl. Melchinger/Machleidt 2004: 39). Die Profilierung der Sozialar-<br />
beiter war folglich stets diffizil, nun ist sie es auch bzgl. der Funktion als Soziotherapeuten.<br />
Eine heilberufsrechtliche Regelung liegt bis heute nicht vor (vgl. Crefeld 2006: 30f.). Doch<br />
Hoffmann betrachtet die Berufsbezeichnung „Soziotherapeut" als angemessen, da diese<br />
die soziale und therapeutische Komponente wiederspiegelt, welche das Wesen der AS<br />
ausmacht. Der Berufsverband setzt sich auch für die Implementierung des Begriffs ein<br />
(vgl. Z. 96ff.) und schafft d<strong>am</strong>it den des „soziotherapeutischen Leistungserbringers" ab.<br />
Neben der Rolle der Soziotherapeuten ist auch die Frage nach den Kooperationen<br />
zwischen den Akteuren wichtig. Hoffmann sieht dabei in Jena wenige Probleme (vgl. Z.<br />
139ff.). Dies hängt nach Meinung d. Verf. der Arbeit d<strong>am</strong>it zus<strong>am</strong>men, dass die Soziothe-<br />
rapeutin ebenso als Sozialarbeiterin tätig ist und somit Kenntnis von dem psychiatrischen<br />
Versorgungsnetz sowie den Mitarbeitern <strong>am</strong> Einsatzort besitzt. Im Ergebnis sind vor allem<br />
die Kooperationen mit den Haus- und Fachärzten wesentlich einfacher (vgl. Z. 113-117).<br />
Auch die Zus<strong>am</strong>menarbeit mit den Kassen gelingt. Menschliche Faktoren, wie eine pro-<br />
fessionelle Beziehung zu Bearbeitern, sind nach der Erfahrung Hoffmanns bedeuts<strong>am</strong><br />
(vgl. Z. 556-559). Auch die Soziotherapeutin Coen aus Bayern erlebt z.B. die Kooperation<br />
mit den Krankenkassen unkomplizierter und empfindet deren Haltung offener 68 , als noch<br />
vor einigen Jahren. Weiterhin äußerte Hoffmann, dass die Zus<strong>am</strong>menarbeit mit der Sozio-<br />
therapeutin Oberländer gegeben ist, auch wenn die Berührungspunkte aufgrund räumli-<br />
cher Distanzen etc. weniger vorhanden sind (vgl. Z. 180-183). An dieser Stelle muss da-<br />
67 Die Theorie und Geschichte der Sozialen Arbeit wurde in der Literatur oft niedergeschrieben, so bspw. auch<br />
in Engelke, Ernst (2003), vorrangig in den Teilen eins und zwei.<br />
68 Frau Coen bestätigte in unserer E-Mail Korrespondenz vom 05. Mai 2010, dass die Krankenkassen ihrer<br />
Erfahrung nach besser kooperieren und auch Zugeständnisse bzgl. der Leistungsgewährung machen.<br />
42