3 Praktische Fundierung ambulanter Soziotherapie am ... - ZKS-Verlag
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wichtige Ausgangsbedingungen der sich daraufhin entwickelten AS, speziell zu Indikati-<br />
onen, Zielen sowie vordergründig zu Fortschritten seitens der Betroffenen. Eine erste<br />
Zwischenbilanz zum Modellprojekt wurde 1997 publiziert (vgl. Melchinger/Holler: 129ff.).<br />
Mit Beendigung des Projektes 1998 waren insges<strong>am</strong>t 76 Fälle abgeschlossen (vgl.<br />
Melchinger 1999: 47). Bei mehr als 80 Prozent der Patienten konnten die angestrebten<br />
Therapieziele vollständig oder mindestens teilweise erreicht werden (vgl. Rosenthal 2002:<br />
15). Daraus resultierend galt die <strong>Soziotherapie</strong> als „(...) wirks<strong>am</strong>es, praktikables und<br />
gleichzeitig wirtschaftliches Instrument zur Rezidivprophylaxe (...)“ (Melchinger/Machleidt<br />
2004: 36). Mit circa 55 bis 71 Therapiestunden in einem Zeitraum von eineinhalb bis zwei<br />
Jahren konnten positive Effekte verzeichnet werden. Insges<strong>am</strong>t verbesserte sich die Zu-<br />
friedenheit und Lebensqualität 23 der zumeist schwer psychisch kranken Menschen,<br />
zudem waren frappante psychosoziale Kompetenzzuwächse in mannigfaltigen Bereichen<br />
wie z.B. „Antrieb/Motivation“ oder „Kontaktfähigkeit“ ersichtlich. Auch psycho-soziale<br />
Belastungsfaktoren, wie stete Isolation, dezimierten sich enorm. Des Weiteren erwies sich<br />
die Einbindung der Klienten in bestehende Versorgungsangebote wie u.a. in Tagesstätten<br />
oder beschützte Arbeitsplätze als weiterer gewinnbringender Effekt. Diese offensichtlichen<br />
Veränderungen bei den Betroffenen wurden daneben durch positive wirtschaftliche<br />
Effekte bekräftigt. Einsparungen durch die Vermeidung von Krankenhausaufenthalten<br />
sowie durch nahtlose Anbindungen der Klienten an <strong>am</strong>bulante Angebote waren dabei<br />
immanent (vgl. Melchinger 1999: 46f.).<br />
Es bleibt anzumerken, dass die Skeptiker bei der Bewertung der Ergebnisse dieses<br />
Modellprojektes dominierten (vgl. Holler 2003: 4), auch wenn entsprechende Argumenta-<br />
tionen fehlen. Nichtsdestotrotz, die AS wurde im Rahmen des GKV-Reformgesetzes im<br />
Jahr 2000 in den §37a des SGB V rechtlich verankert, so dass fortan ein faktischer<br />
Anspruch auf diese Leistung bestand (vgl. Fastabend/Schneider 2004: 212). Mit der<br />
gesetzmäßigen Fixierung wurden jedoch Modifikationen zur Pilotstudie vorgenommen,<br />
wie z.B. die Eingrenzung der Indikationen auf bestimmte Klientengruppen in den ab 2002<br />
geltenden <strong>Soziotherapie</strong>-Richtlinien. Im Anhang A ab S. 73ff. sind diese definierten recht-<br />
lichen Grundlagen in ihrem Wortlaut illustriert. Bis 2002 galten jedoch nur Übergangsemp-<br />
fehlungen zur Durchführung der AS (vgl. Melchinger/Machleidt 2004: 37f.), welche im<br />
Endeffekt weniger zur Verwirklichung beitrugen. Die praktische Umsetzung der AS entwi-<br />
ckelte sich auch anschließend nur schleppend. Vermutlich spielten die teilweise ungenau<br />
verfassten Richtlinien und d<strong>am</strong>it im Zus<strong>am</strong>menhang stehende Interpretationsunter-<br />
schiede eine bestimmende Rolle (vgl. Ließem 2010b: 2). Nachfolgend werden beschlos-<br />
sene Regelungen zur AS benannt und im weiteren Verlauf der Arbeit partiell aufgegriffen:<br />
23 Innerhalb des Modellprojektes wurde die Lebensqualität mit der Münchner Lebensqualitäts- Dimensionen<br />
Liste (MDL) gemessen. Die Skala reicht von 10 (sehr zufrieden) bis 0 (sehr unzufrieden) (vgl. Melchinger<br />
1999: 44; vgl. Klecha/Borchardt 2007: 69).<br />
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