3 Praktische Fundierung ambulanter Soziotherapie am ... - ZKS-Verlag
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Bei weiterem Zweifel an der Notwendigkeit der Verordnung kann der MDK<br />
eingeschaltet werden.<br />
Bei einem Punktwert über 40 sind die Voraussetzungen zur Leistungs-<br />
gewährung nicht gegeben.<br />
Erkrankungsdauer: Bei einer Dauer der Behandlungsbedürftigkeit von unter sechs Mona-<br />
ten können Zweifel an der Notwendigkeit der <strong>Soziotherapie</strong> entstehen. Evtl.<br />
ist eine Begründung vom verordnenden Facharzt anzufordern, ggf. ist an-<br />
schließend der MDK einzuschalten.<br />
Fähigkeitsstörungen: Voraussetzung für die Verordnung von <strong>Soziotherapie</strong> sind Defizi-<br />
te in allen genannten Bereichen, wobei innerhalb der einzelnen Bereiche<br />
jeweils eine Störung ausreicht. Anderenfalls sind die Voraussetzungen für<br />
die Leistungsgewährung nicht gegeben.<br />
- Beeinträchtigung durch Störungen des Antriebs, der Ausdauer und<br />
der Belastbarkeit, durch Unfähigkeit zu strukturieren, durch Ein-<br />
schränkungen des planerischen Denkens und Handelns sowie des Reali-<br />
tätsbezuges<br />
- Störungen im Verhalten mit Einschränkung der Kontaktfähigkeit und feh-<br />
lender Konfliktlösungsfähigkeit<br />
- Einbußen im Sinne von Störungen der kognitiven Fähigkeiten wie Kon-<br />
zentration und Merkfähigkeit, der Lernleistungen sowie des problemlö-<br />
senden Denkens<br />
- Mangelnde Compliance im Sinne eines krankheitsbedingt unzurei-<br />
chenden Zugangs zur eigenen Krankheitssymptomatik und man-<br />
gelnde Fähigkeit zum Erkennen von Konfliktsituationen und Krisen.<br />
Stationäre Aufenthalte: Wenn bisher keine stationär-psychiatrischen Behandlungen ver-<br />
zeichnet sind, bestehen Zweifel an den Voraussetzungen für die Leis-<br />
tungsgewährung. Eine MDK-Vorlage ist zu erwägen. Die Leis-<br />
tungsgewährung ist nicht ausgeschlossen, wenn Krankenhausbehandlung<br />
unmittelbar droht.<br />
Gesetzlicher Betreuer: Dieses Feld ist von Interesse bezüglich des Anschreibens der<br />
Krankenkasse. Gesetzliche Betreuung in allen Angelegenheiten und die<br />
Verordnung von <strong><strong>am</strong>bulanter</strong> <strong>Soziotherapie</strong> schließen sich nicht aus.<br />
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