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3 Praktische Fundierung ambulanter Soziotherapie am ... - ZKS-Verlag

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Bei weiterem Zweifel an der Notwendigkeit der Verordnung kann der MDK<br />

eingeschaltet werden.<br />

Bei einem Punktwert über 40 sind die Voraussetzungen zur Leistungs-<br />

gewährung nicht gegeben.<br />

Erkrankungsdauer: Bei einer Dauer der Behandlungsbedürftigkeit von unter sechs Mona-<br />

ten können Zweifel an der Notwendigkeit der <strong>Soziotherapie</strong> entstehen. Evtl.<br />

ist eine Begründung vom verordnenden Facharzt anzufordern, ggf. ist an-<br />

schließend der MDK einzuschalten.<br />

Fähigkeitsstörungen: Voraussetzung für die Verordnung von <strong>Soziotherapie</strong> sind Defizi-<br />

te in allen genannten Bereichen, wobei innerhalb der einzelnen Bereiche<br />

jeweils eine Störung ausreicht. Anderenfalls sind die Voraussetzungen für<br />

die Leistungsgewährung nicht gegeben.<br />

- Beeinträchtigung durch Störungen des Antriebs, der Ausdauer und<br />

der Belastbarkeit, durch Unfähigkeit zu strukturieren, durch Ein-<br />

schränkungen des planerischen Denkens und Handelns sowie des Reali-<br />

tätsbezuges<br />

- Störungen im Verhalten mit Einschränkung der Kontaktfähigkeit und feh-<br />

lender Konfliktlösungsfähigkeit<br />

- Einbußen im Sinne von Störungen der kognitiven Fähigkeiten wie Kon-<br />

zentration und Merkfähigkeit, der Lernleistungen sowie des problemlö-<br />

senden Denkens<br />

- Mangelnde Compliance im Sinne eines krankheitsbedingt unzurei-<br />

chenden Zugangs zur eigenen Krankheitssymptomatik und man-<br />

gelnde Fähigkeit zum Erkennen von Konfliktsituationen und Krisen.<br />

Stationäre Aufenthalte: Wenn bisher keine stationär-psychiatrischen Behandlungen ver-<br />

zeichnet sind, bestehen Zweifel an den Voraussetzungen für die Leis-<br />

tungsgewährung. Eine MDK-Vorlage ist zu erwägen. Die Leis-<br />

tungsgewährung ist nicht ausgeschlossen, wenn Krankenhausbehandlung<br />

unmittelbar droht.<br />

Gesetzlicher Betreuer: Dieses Feld ist von Interesse bezüglich des Anschreibens der<br />

Krankenkasse. Gesetzliche Betreuung in allen Angelegenheiten und die<br />

Verordnung von <strong><strong>am</strong>bulanter</strong> <strong>Soziotherapie</strong> schließen sich nicht aus.<br />

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