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Jahresbericht 2010 - Aufgaben und Ergebnisse - DFG

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Titel 690 – <strong>DFG</strong>-Forschungszentren –<br />

Für die <strong>DFG</strong>-Forschungszentren betrug der Ansatz lt. Wirtschaftsplan 39,9 Millionen<br />

Euro. Die bei Ausgaben von 41,0 Millionen Euro angefallenen Mehrausgaben<br />

in Höhe von 1,1 Millionen Euro wurden zum größten Teil aus Ausgaberesten<br />

der Sonderforschungsbereiche gedeckt.<br />

Abschnitt IV: Förderhaushalt B<br />

Titel 650 bis 680 – Förderungen aus Sonderzuwendungen –<br />

Für die Förderungen aus Sonderzuwendungen waren laut Wirtschaftsplan,<br />

Sollminderungen <strong>und</strong> Reste aus dem Vorjahr 503,4 Millionen Euro an Ausgaben<br />

geplant. Tatsächlich verausgabt wurden 494,7 Millionen Euro. Somit standen<br />

Ende des Jahres 8,7 Millionen Euro an Sondermitteln für den Restübertrag<br />

nach 2011 zur Verfügung.<br />

Bewilligungsobergrenze <strong>und</strong> Anträge<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Ermächtigungen in Nr. 4 der Bewirtschaftungsgr<strong>und</strong>sätze wurden<br />

durch in <strong>2010</strong> ausgesprochene Bewilligungen die Folgejahre durch Bewilligungszusagen<br />

für Forschungsvorhaben, die aus allgemeinen B<strong>und</strong>-Länder-<br />

Zuwendungen finanziert werden <strong>und</strong> die sich über mehrere Jahre erstrecken,<br />

in Höhe von 2.123,1 Millionen Euro vorbelastet. Dies entspricht bei der geplanten<br />

B<strong>und</strong>-Länder-Zuweisung <strong>2010</strong> von 1.810,8 Millionen Euro einer Vorbelastung<br />

von 117,2 Prozent.<br />

Die der <strong>DFG</strong> nach Nr. 4 der Bewirtschaftungsgr<strong>und</strong>sätze eingeräumte Ermächtigungsgrenze<br />

von 150 Prozent ist damit im Jahre <strong>2010</strong> eingehalten worden.<br />

Durch ständige Überwachung der Bewilligungen ist sichergestellt, dass der<br />

durch die Bewirtschaftungsgr<strong>und</strong>sätze zugelassene Ermächtigungsrahmen für<br />

Bewilligungszusagen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre eingehalten wird.<br />

In allen Bewilligungsschreiben hat sich die Deutsche Forschungsgemeinschaft<br />

den Widerruf der Bewilligungen aus wichtigem Gr<strong>und</strong> vorbehalten. Als wichtiger<br />

Gr<strong>und</strong> gilt insbesondere auch das Fehlen von Haushaltsmitteln.<br />

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