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Jahresbericht 2010 - Aufgaben und Ergebnisse - DFG

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250<br />

Anhang<br />

Generalsekretär/in. 14) Das Präsidium<br />

kann für bestimmte Rechtshandlungen<br />

die Berechtigung zur Einzelvertretung<br />

festlegen.<br />

3. Der/die Präsident/in repräsentiert<br />

die Deutsche Forschungsgemeinschaft<br />

nach innen <strong>und</strong> außen. Er/sie lädt zu<br />

den Sitzungen ein <strong>und</strong> führt den Vorsitz<br />

in den Organen; im Falle der Behinderung<br />

wird er/sie durch eine/n<br />

von ihm/ihr zu bestimmende/n Vizepräsidenten/Vizepräsidentin<br />

vertreten.<br />

4. Das Präsidium ist verantwortlich für<br />

die Führung der laufenden Geschäfte.<br />

Der Senat <strong>und</strong> der Hauptausschuss<br />

können dem Präsidium Angelegenheiten<br />

zur selbständigen Erledigung<br />

übertragen. Beschlüsse des Präsidiums<br />

werden mit Stimmenmehrheit<br />

gefasst. Zur Beschlussfähigkeit bedarf<br />

es der Mitwirkung des Präsidenten/<br />

der Präsidentin <strong>und</strong> eines weiteren<br />

Mitgliedes des Präsidiums. Bei Stimmengleichheit<br />

gibt die Stimme des<br />

Präsidenten/der Präsidentin den Ausschlag.<br />

Er/sie kann Fragen der Geschäftsführung<br />

nach pflichtgemäßem<br />

14) Absatz 2 Satz 1 wurde geändert durch Beschluss<br />

der Mitgliederversammlung vom 3. Juli<br />

2002.<br />

15) Absatz 5 Satz 1 wurde geändert durch Beschluss<br />

der Mitgliederversammlung vom 3. Juli<br />

2002.<br />

Ermessen allein entscheiden, hat<br />

dann aber die Genehmigung des Präsidiums<br />

einzuholen.<br />

5. Die Mitglieder des Präsidiums nehmen<br />

an den Sitzungen des Senats <strong>und</strong><br />

des Hauptausschusses mit beratender<br />

Stimme teil. 15) Sie können mit beratender<br />

Stimme an den Sitzungen aller<br />

Ausschüsse teilnehmen.<br />

6. Das Präsidium bedient sich zur Erledigung<br />

der laufenden Geschäfte der<br />

Geschäftsführung, an deren Spitze der/<br />

die Generalsekretär/in der Deutschen<br />

Forschungsgemeinschaft steht. Er/<br />

sie wird auf Vorschlag des Präsidiums<br />

vom Hauptausschuss bestellt. Sein/ihr<br />

Dienstverhältnis wird vom Hauptausschuss<br />

geregelt. 16) Er/sie nimmt mit<br />

beratender Stimme an den Sitzungen<br />

des Präsidiums teil. Er/sie kann auch<br />

an den Sitzungen aller anderen Organe<br />

beratend teilnehmen.<br />

§ 6: Senat 17)<br />

1. Der Senat besteht aus 39 wissenschaftlichen<br />

Mitgliedern. Der/die<br />

16) Absatz 6 Satz 1 bis 3 wurden geändert<br />

durch Beschluss der Mitgliederversammlung<br />

vom 3. Juli 2002.<br />

17) Paragraf 6 wurde neu gefasst, Absatz 4 aus<br />

Paragraf 13 Absatz 3 (alte Fassung) hier eingefügt,<br />

Absatz 7 neu eingefügt durch Beschluss<br />

der Mitgliederversammlung vom 3. Juli 2002.

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