Jahresbericht 2010 - Aufgaben und Ergebnisse - DFG
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250<br />
Anhang<br />
Generalsekretär/in. 14) Das Präsidium<br />
kann für bestimmte Rechtshandlungen<br />
die Berechtigung zur Einzelvertretung<br />
festlegen.<br />
3. Der/die Präsident/in repräsentiert<br />
die Deutsche Forschungsgemeinschaft<br />
nach innen <strong>und</strong> außen. Er/sie lädt zu<br />
den Sitzungen ein <strong>und</strong> führt den Vorsitz<br />
in den Organen; im Falle der Behinderung<br />
wird er/sie durch eine/n<br />
von ihm/ihr zu bestimmende/n Vizepräsidenten/Vizepräsidentin<br />
vertreten.<br />
4. Das Präsidium ist verantwortlich für<br />
die Führung der laufenden Geschäfte.<br />
Der Senat <strong>und</strong> der Hauptausschuss<br />
können dem Präsidium Angelegenheiten<br />
zur selbständigen Erledigung<br />
übertragen. Beschlüsse des Präsidiums<br />
werden mit Stimmenmehrheit<br />
gefasst. Zur Beschlussfähigkeit bedarf<br />
es der Mitwirkung des Präsidenten/<br />
der Präsidentin <strong>und</strong> eines weiteren<br />
Mitgliedes des Präsidiums. Bei Stimmengleichheit<br />
gibt die Stimme des<br />
Präsidenten/der Präsidentin den Ausschlag.<br />
Er/sie kann Fragen der Geschäftsführung<br />
nach pflichtgemäßem<br />
14) Absatz 2 Satz 1 wurde geändert durch Beschluss<br />
der Mitgliederversammlung vom 3. Juli<br />
2002.<br />
15) Absatz 5 Satz 1 wurde geändert durch Beschluss<br />
der Mitgliederversammlung vom 3. Juli<br />
2002.<br />
Ermessen allein entscheiden, hat<br />
dann aber die Genehmigung des Präsidiums<br />
einzuholen.<br />
5. Die Mitglieder des Präsidiums nehmen<br />
an den Sitzungen des Senats <strong>und</strong><br />
des Hauptausschusses mit beratender<br />
Stimme teil. 15) Sie können mit beratender<br />
Stimme an den Sitzungen aller<br />
Ausschüsse teilnehmen.<br />
6. Das Präsidium bedient sich zur Erledigung<br />
der laufenden Geschäfte der<br />
Geschäftsführung, an deren Spitze der/<br />
die Generalsekretär/in der Deutschen<br />
Forschungsgemeinschaft steht. Er/<br />
sie wird auf Vorschlag des Präsidiums<br />
vom Hauptausschuss bestellt. Sein/ihr<br />
Dienstverhältnis wird vom Hauptausschuss<br />
geregelt. 16) Er/sie nimmt mit<br />
beratender Stimme an den Sitzungen<br />
des Präsidiums teil. Er/sie kann auch<br />
an den Sitzungen aller anderen Organe<br />
beratend teilnehmen.<br />
§ 6: Senat 17)<br />
1. Der Senat besteht aus 39 wissenschaftlichen<br />
Mitgliedern. Der/die<br />
16) Absatz 6 Satz 1 bis 3 wurden geändert<br />
durch Beschluss der Mitgliederversammlung<br />
vom 3. Juli 2002.<br />
17) Paragraf 6 wurde neu gefasst, Absatz 4 aus<br />
Paragraf 13 Absatz 3 (alte Fassung) hier eingefügt,<br />
Absatz 7 neu eingefügt durch Beschluss<br />
der Mitgliederversammlung vom 3. Juli 2002.