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Jahresbericht 2010 - Aufgaben und Ergebnisse - DFG

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einzuberufen, wenn es das Präsidium,<br />

der Hauptausschuss oder ein Drittel<br />

der Mitglieder verlangen. 9)<br />

2. Zu der Mitgliederversammlung sind<br />

die Mitglieder des Präsidiums <strong>und</strong> des<br />

Hauptausschusses einzuladen. 10) Sie<br />

haben beratende Stimme.<br />

3. Die Mitgliederversammlung wird<br />

von dem/der Präsidenten/in geleitet.<br />

Für jede Tagung ist ein/e Schriftführer/in<br />

zu wählen, der/die die Verhandlungsniederschrift<br />

führt. Die<br />

Niederschrift ist von dem/der Versammlungsleiter/in<br />

<strong>und</strong> dem/der<br />

Schriftführer/in zu unterzeichnen.<br />

4. Die Mitgliederversammlung bestimmt<br />

die Richtlinien für die Arbeit<br />

der Deutschen Forschungsgemeinschaft.<br />

Sie nimmt den <strong>Jahresbericht</strong><br />

des Präsidiums <strong>und</strong> die Jahresrechnung<br />

entgegen <strong>und</strong> entlastet das Präsidium.<br />

11) Die Jahresrechnung wird<br />

zuvor durch drei von ihr bestellte Revisorinnen/Revisoren<br />

geprüft.<br />

9) Absatz 1 Satz 5 wurde geändert durch Beschluss<br />

der Mitgliederversammlung vom 3. Juli<br />

2002.<br />

10) Absatz 2 Satz 1 wurde geändert durch Beschluss<br />

der Mitgliederversammlung vom 3. Juli<br />

2002.<br />

11) Absatz 4 Satz 2 wurde geändert durch Beschluss<br />

der Mitgliederversammlung vom 3. Juli<br />

2002.<br />

5. Die Mitgliederversammlung wählt<br />

nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen<br />

das Präsidium <strong>und</strong> den<br />

Senat. Die Amtszeit der Gewählten<br />

dauert jeweils bis zum Ende der Mitgliederversammlung,<br />

in der die Neuwahlen<br />

stattfinden, es sei denn, dass<br />

die Mitgliederversammlung eine andere<br />

Regelung trifft. 12)<br />

§ 5: Präsidium<br />

Satzung<br />

1. Das Präsidium besteht aus dem/<br />

der Präsidenten/in <strong>und</strong> den Vizepräsident/innen,<br />

deren Zahl jeweils von<br />

der Mitgliederversammlung festgelegt<br />

wird. Sie werden auf drei Jahre<br />

gewählt. Wird der/die Präsident/in<br />

hauptamtlich bestellt, so kann er/sie<br />

auf eine längere Zeitdauer als drei<br />

Jahre gewählt werden. Außerdem<br />

gehört dem Präsidium der/die Präsident/in<br />

des Stifterverbandes für die<br />

Deutsche Wissenschaft mit beratender<br />

Stimme an. 13)<br />

2. Vorstand im Sinne des § 26 BGB<br />

sind der/die Präsident/in <strong>und</strong> der/die<br />

12) Absatz 5 Satz 2 wurde geändert durch<br />

Beschluss der Mitgliederversammlung vom<br />

17. Juli 1964. Absatz 6 ist weggefallen durch<br />

Beschluss der Mitgliederversammlung vom 3.<br />

Juli 2002.<br />

13) Absatz 1 Satz 4 wurde geändert durch Beschluss<br />

der Mitgliederversammlung vom 3. Juli<br />

2002.<br />

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