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Rückblick - Ausblick 2011/2012 - Stadt Rosenheim

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7. Städtische Beteiligungen<br />

7.0. Vorwort<br />

Foto: G. Ziehr<br />

Die <strong>Stadt</strong> ist an Eigenbetrieben und Gesellschaften<br />

in privater Rechtsform mittelbar und unmittelbar<br />

beteiligt. Aufgrund der Gesellschafterstellung ist die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong> nach gesellschafts- und kommunalrechtlichen<br />

Vorschriften berechtigt und verpfl<br />

ichtet, die unmittelbaren Beteiligungsunternehmen<br />

direkt und deren Tochtergesellschaften mittelbar über<br />

<strong>Rückblick</strong> 11/<strong>Ausblick</strong> 12 – Seite 128<br />

die Muttergesellschaften vor allem in strategischen<br />

Angelegenheiten zu steuern und zu kontrollieren<br />

(Beteiligungscontrolling).<br />

Das Beteiligungscontrolling soll dabei insbesondere<br />

die Interessen der <strong>Stadt</strong> gegenüber den Beteiligungen<br />

vertreten, bei der Entwicklung von strategischen<br />

Zielvorgaben mitwirken, deren Einhaltung<br />

überwachen und die Aufgabenverteilung zwischen<br />

den Beteiligungen bzw. zwischen der <strong>Stadt</strong> und den<br />

Beteiligungen koordinieren.<br />

Die Kompetenzen der Unternehmensorgane<br />

(Geschäftsführung/ Werkleitung/ Vorstand, Aufsichtsrat/Werkausschuss/<br />

Verwaltungsrat, Gesellschafterversammlung)<br />

nach den gesellschafts- und kommunalrechtlichen<br />

Vorschriften sowie den Bestimmungen der<br />

Gesellschaftsverträge und der Satzungen etc. bleiben<br />

hiervon unberührt.<br />

Die Aufgaben des Beteiligungscontrollings werden von<br />

den Dezernenten I und II wahrgenommen.<br />

Karl Zinsmeister Dezernent II

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