Rückblick - Ausblick 2011/2012 - Stadt Rosenheim
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7. Städtische Beteiligungen<br />
7.0. Vorwort<br />
Foto: G. Ziehr<br />
Die <strong>Stadt</strong> ist an Eigenbetrieben und Gesellschaften<br />
in privater Rechtsform mittelbar und unmittelbar<br />
beteiligt. Aufgrund der Gesellschafterstellung ist die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong> nach gesellschafts- und kommunalrechtlichen<br />
Vorschriften berechtigt und verpfl<br />
ichtet, die unmittelbaren Beteiligungsunternehmen<br />
direkt und deren Tochtergesellschaften mittelbar über<br />
<strong>Rückblick</strong> 11/<strong>Ausblick</strong> 12 – Seite 128<br />
die Muttergesellschaften vor allem in strategischen<br />
Angelegenheiten zu steuern und zu kontrollieren<br />
(Beteiligungscontrolling).<br />
Das Beteiligungscontrolling soll dabei insbesondere<br />
die Interessen der <strong>Stadt</strong> gegenüber den Beteiligungen<br />
vertreten, bei der Entwicklung von strategischen<br />
Zielvorgaben mitwirken, deren Einhaltung<br />
überwachen und die Aufgabenverteilung zwischen<br />
den Beteiligungen bzw. zwischen der <strong>Stadt</strong> und den<br />
Beteiligungen koordinieren.<br />
Die Kompetenzen der Unternehmensorgane<br />
(Geschäftsführung/ Werkleitung/ Vorstand, Aufsichtsrat/Werkausschuss/<br />
Verwaltungsrat, Gesellschafterversammlung)<br />
nach den gesellschafts- und kommunalrechtlichen<br />
Vorschriften sowie den Bestimmungen der<br />
Gesellschaftsverträge und der Satzungen etc. bleiben<br />
hiervon unberührt.<br />
Die Aufgaben des Beteiligungscontrollings werden von<br />
den Dezernenten I und II wahrgenommen.<br />
Karl Zinsmeister Dezernent II