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Rückblick - Ausblick 2011/2012 - Stadt Rosenheim

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3. Soziales und Schule<br />

Mit diesen Worten hat das Bundesverfassungsgericht<br />

in seinem Urteil vom 09.02.2010 den Grundstein für das<br />

sog. Bildungs- und Teilhabepaket und damit für eine<br />

Chancengleichheit sowohl im Bereich der Bildung als<br />

auch hinsichtlich der Teilhabe am gesellschaftlichen<br />

Geschehen gelegt.<br />

Um diesen altersspezifi schen Bedürfnissen von Kindern<br />

und Jugendlichen gerecht zu werden, wurde am<br />

24.03.<strong>2011</strong> das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen<br />

und zur Änderung des Zweiten und Zwölften<br />

Buches Sozialgesetzbuch (SGB II und XII) beschlossen,<br />

das zudem auch eine Änderung des Bundeskindergeldgesetzes<br />

(BKGG) umfasste. Das Gesetz trat rückwirkend<br />

zum 01.01.<strong>2011</strong> in Kraft.<br />

Seitdem ist es möglich Kindern, Jugendlichen und<br />

jungen Erwachsenen Leistungen für Bildung und<br />

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der<br />

Gemeinschaft zu gewähren.<br />

Wer ist Leistungsträger?<br />

Zuständig für die Gewährung der Leistungen für Bildung<br />

und Teilhabe ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong>.<br />

Die Bearbeitung dieser Leistungen ist im Sozial-,<br />

Wohnungs-, Versicherungs- und Grundsicherungsamt,<br />

Sachgebiet „Zentrale Dienste, Bildung und Teilhabe“,<br />

angesiedelt.<br />

Wer bekommt die neuen Leistungen?<br />

Kinder deren Eltern Leistungen der Grundsicherung<br />

für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II<br />

(SGB II) erhalten, Sozialhilfe oder Grundsicherung<br />

nach dem SGB XII beziehen und Kinder von Eltern,<br />

welche Anspruch auf den Kinderzuschlag nach dem<br />

Bundeskindergeldgesetz und Wohngeld haben.<br />

Welche Leistungen können erbracht werden?<br />

Das Leistungsangebot ist sehr umfangreich. Ziel ist<br />

immer der Ausgleich von fi nanziellen Defi ziten, welche<br />

sich nicht auf die notwendigen Bedarfe des Kindes<br />

oder der Kinder auswirken sollten. Auch soll Kindern<br />

ohne Beachtung der fi nanziellen Situation der Eltern<br />

eine größtmögliche Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft<br />

ermöglicht werden.<br />

<strong>Rückblick</strong> 11/<strong>Ausblick</strong> 12 – Seite 66<br />

Hierzu dienen Leistungen zur Bezahlung von ein-<br />

und mehrtägigen Schulausfl ügen und Klassenfahrten,<br />

Ausfl üge von Kindertageseinrichtungen,<br />

Leistungen für den persönlichen Schulbedarf, evtl.<br />

Leistungen für die Schülerbeförderung, Hilfen für<br />

eine ergänzende Lernförderung, Leistungen für die<br />

Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpfl<br />

egung und Leistungen für die Teilhabe am<br />

sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.<br />

Aktuelle Zahlen und <strong>Ausblick</strong><br />

In <strong>Rosenheim</strong> wurden bisher für knapp 1.400 Kinder<br />

und Jugendliche Anträge auf Leistungen für<br />

Bildung und Teilhabe gestellt. Dabei wurden bislang<br />

2.308 Einzelleistungen beantragt. Anspruchsberechtigt<br />

sind in der <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong> insgesamt ca. 2.300 Kinder<br />

und Jugendliche.<br />

Im bundesweiten Vergleich wird das Bildungs- und<br />

Teilhabepaket in der <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong> überdurchschnittlich<br />

gut angenommen. Nach dem derzeitigen<br />

Stand der Dinge ist damit zu rechnen, dass die Antragszahlen<br />

weiterhin steigen werden.<br />

Das Bildungs- und Teilhabepaket stellt die <strong>Stadt</strong> regelmäßig<br />

vor administrative Herausforderungen. Durch<br />

die bislang sehr gute Zusammenarbeit mit Schulen,<br />

Kindertagesstätten, Vereinen, internen Ämtern und allen<br />

weiteren Leistungsträgern und -anbietern lässt sich<br />

vieles einfacher meistern – hierfür herzlichen Dank!<br />

Besondere Soziale Angelegenheiten<br />

Grüner Pass<br />

Als direkter Erfolg der Diskussionen und Gespräche<br />

beim Runden Tisch Soziales können die neuen Grundvoraussetzungen<br />

für den Erhalt des Grünen Passes<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong> gewertet werden.<br />

Mit dem Grünen Pass erhalten Berechtigte einen verbilligten<br />

Eintritt in städtischen Einrichtungen und

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