Rückblick - Ausblick 2011/2012 - Stadt Rosenheim
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3. Soziales und Schule<br />
Mit diesen Worten hat das Bundesverfassungsgericht<br />
in seinem Urteil vom 09.02.2010 den Grundstein für das<br />
sog. Bildungs- und Teilhabepaket und damit für eine<br />
Chancengleichheit sowohl im Bereich der Bildung als<br />
auch hinsichtlich der Teilhabe am gesellschaftlichen<br />
Geschehen gelegt.<br />
Um diesen altersspezifi schen Bedürfnissen von Kindern<br />
und Jugendlichen gerecht zu werden, wurde am<br />
24.03.<strong>2011</strong> das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen<br />
und zur Änderung des Zweiten und Zwölften<br />
Buches Sozialgesetzbuch (SGB II und XII) beschlossen,<br />
das zudem auch eine Änderung des Bundeskindergeldgesetzes<br />
(BKGG) umfasste. Das Gesetz trat rückwirkend<br />
zum 01.01.<strong>2011</strong> in Kraft.<br />
Seitdem ist es möglich Kindern, Jugendlichen und<br />
jungen Erwachsenen Leistungen für Bildung und<br />
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der<br />
Gemeinschaft zu gewähren.<br />
Wer ist Leistungsträger?<br />
Zuständig für die Gewährung der Leistungen für Bildung<br />
und Teilhabe ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong>.<br />
Die Bearbeitung dieser Leistungen ist im Sozial-,<br />
Wohnungs-, Versicherungs- und Grundsicherungsamt,<br />
Sachgebiet „Zentrale Dienste, Bildung und Teilhabe“,<br />
angesiedelt.<br />
Wer bekommt die neuen Leistungen?<br />
Kinder deren Eltern Leistungen der Grundsicherung<br />
für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II<br />
(SGB II) erhalten, Sozialhilfe oder Grundsicherung<br />
nach dem SGB XII beziehen und Kinder von Eltern,<br />
welche Anspruch auf den Kinderzuschlag nach dem<br />
Bundeskindergeldgesetz und Wohngeld haben.<br />
Welche Leistungen können erbracht werden?<br />
Das Leistungsangebot ist sehr umfangreich. Ziel ist<br />
immer der Ausgleich von fi nanziellen Defi ziten, welche<br />
sich nicht auf die notwendigen Bedarfe des Kindes<br />
oder der Kinder auswirken sollten. Auch soll Kindern<br />
ohne Beachtung der fi nanziellen Situation der Eltern<br />
eine größtmögliche Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft<br />
ermöglicht werden.<br />
<strong>Rückblick</strong> 11/<strong>Ausblick</strong> 12 – Seite 66<br />
Hierzu dienen Leistungen zur Bezahlung von ein-<br />
und mehrtägigen Schulausfl ügen und Klassenfahrten,<br />
Ausfl üge von Kindertageseinrichtungen,<br />
Leistungen für den persönlichen Schulbedarf, evtl.<br />
Leistungen für die Schülerbeförderung, Hilfen für<br />
eine ergänzende Lernförderung, Leistungen für die<br />
Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpfl<br />
egung und Leistungen für die Teilhabe am<br />
sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.<br />
Aktuelle Zahlen und <strong>Ausblick</strong><br />
In <strong>Rosenheim</strong> wurden bisher für knapp 1.400 Kinder<br />
und Jugendliche Anträge auf Leistungen für<br />
Bildung und Teilhabe gestellt. Dabei wurden bislang<br />
2.308 Einzelleistungen beantragt. Anspruchsberechtigt<br />
sind in der <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong> insgesamt ca. 2.300 Kinder<br />
und Jugendliche.<br />
Im bundesweiten Vergleich wird das Bildungs- und<br />
Teilhabepaket in der <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong> überdurchschnittlich<br />
gut angenommen. Nach dem derzeitigen<br />
Stand der Dinge ist damit zu rechnen, dass die Antragszahlen<br />
weiterhin steigen werden.<br />
Das Bildungs- und Teilhabepaket stellt die <strong>Stadt</strong> regelmäßig<br />
vor administrative Herausforderungen. Durch<br />
die bislang sehr gute Zusammenarbeit mit Schulen,<br />
Kindertagesstätten, Vereinen, internen Ämtern und allen<br />
weiteren Leistungsträgern und -anbietern lässt sich<br />
vieles einfacher meistern – hierfür herzlichen Dank!<br />
Besondere Soziale Angelegenheiten<br />
Grüner Pass<br />
Als direkter Erfolg der Diskussionen und Gespräche<br />
beim Runden Tisch Soziales können die neuen Grundvoraussetzungen<br />
für den Erhalt des Grünen Passes<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong> gewertet werden.<br />
Mit dem Grünen Pass erhalten Berechtigte einen verbilligten<br />
Eintritt in städtischen Einrichtungen und