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florist-fachbuch

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Die Farben 2. Ordnung stellen das optische Mischergebnis von 2 Farben 1.

Ordnung (den neutralen Farben) dar. Das heißt 50% einer Farbe 1. Ordnung

und 50% einer zweiten Farbe 1. Ordnung ergeben eine Farbe 2. Ordnung.

Fügen wir nun die Farben 3. Ordnung in den Farbring ein, so sind dies die

jeweiligen optischen Zwischentöne der Farben 1. und 2. Ordnung.

Zwischen Rot und Orange entsteht Rotorange, zwischen Orange und Gelb

entsteht Gelborange, zwischen Gelb und Grün entsteht Gelbgrün, zwischen

Grün und Blau entsteht Blaugrün, zwischen Blau und Violett entsteht

Blauviolett und zwischen Violett und Rot entsteht Rotviolett als optische

Mischfarbe.

So ist ein zwölfteiliger, optisch gleichabständiger Farbring entstanden, in

welchem jeder Farbton seinen unverwechselbaren Platz einnimmt. Die Farben

folgen von Rot beginnend in der Ordnung des Regenbogens

(Spektralfarbenband).

Die gegenüberliegenden Farben sind komplementär und jeder kann sich diese

Farben genau vorstellen. Spricht jemand z.B. von Rotorange, so kann sich

jeder Zuhörer denken, dass es sich um den Zwischenton je zur Hälfte aus Rot

und Orange bestehend handelt.

Mit der Konstruktion dieses Farbringes ist der Grundstein der Farbenlehre für

Floristen gelegt.

Es ist Ausgangspunkt für die Konstruktive Farbenlehre.

Diese umfasst die Grundgesetze der Farbwirkung, Harmonie und

Kontrastlehre, wie sie sich aus der Anschauung im Vergleich ergeben.

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