Univ.-Prof. Dr. med. Klaus Scheuch Amselgrund 60 01728 ... - DFLD
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Lärm<strong>med</strong>izinisches Gutachten Flughafen Kassel-Calden<br />
13. Besondere Personengruppen<br />
In der Bevölkerung gibt es besonders empfindliche Gruppen von Menschen, Kranke,<br />
Kinder und Ältere, woraus sich eine Reihe besonders schutzbedürftiger Bereiche<br />
ergibt. Hierzu zählen Kindergärten, Schulen, Altenheime, besonders<br />
Altenpflegeheime und Krankenhäuser. Einige Untersuchungen über Lärmwirkung in<br />
diesen Gruppen liegen vor, so dass es gerechtfertigt ist, auch Begrenzungswerte für<br />
Fluglärmbelastungen anzugeben.<br />
In den Empfehlungen für die Begrenzungswerte in diesen Bereichen sind in der so<br />
genannten Synopse (GRIEFAHN et al. 2002) differenzierte Schutzziele angegeben.<br />
Es wird besonders vermerkt, dass diese Immissionskennwerte immer unter<br />
präventiven Gesichtspunkten zu erstellen sind, d.h. sie liegen deutlich unterhalb der<br />
Gefährdungswerte.<br />
Die für Fluglärm geltenden Begrenzungswerte und Immissionskennwerte<br />
unterscheiden sich von anderen Kennwerten, die in den Vorschriften zur Begrenzung<br />
des Verkehrslärms oder andere Lärmquellen vorgegeben sind. Die<br />
lärmphysikalischen oder lärm<strong>med</strong>izinischen Besonderheiten und auch die<br />
Schutzmaßnahmen bei Fluglärm sind gegenüber anderen Verkehrslärm- und<br />
Industrielärmquellen unterschiedlich.<br />
Da es sich jedoch bei diesen sensiblen Bereichen um Einzelobjekte handelt, sollten<br />
keine flächenmäßig definierten Schutzzonen errechnet werden, weder für Mittelungsnoch<br />
für Maximalpegel, sondern es sollten Einzelpunktberechnungen durchgeführt<br />
werden, wenn die einzelnen Objekte außerhalb der Umhüllenden der Isokonturen für<br />
die Normalbevölkerung liegen. Wenn die dabei ermittelten Belastungen die für<br />
Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser angegebenen<br />
Immissionskennwerte überschreiten, so sind Maßnahmen erforderlich. Liegen die<br />
schutzbedürftigen Objekte noch innerhalb einer Schutzzone für die durchschnittliche<br />
Bevölkerung so ist zu prüfen, ob die für die durchschnittliche Belastungen<br />
vorgesehenen oder schon durchgeführten Lärmminderungsmaßnahmen den<br />
Schutzzielen für sensible Bereiche entsprechen, die oben aufgestellt wurden.<br />
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