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Univ.-Prof. Dr. med. Klaus Scheuch Amselgrund 60 01728 ... - DFLD

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Lärm<strong>med</strong>izinisches Gutachten Flughafen Kassel-Calden<br />

13. Besondere Personengruppen<br />

In der Bevölkerung gibt es besonders empfindliche Gruppen von Menschen, Kranke,<br />

Kinder und Ältere, woraus sich eine Reihe besonders schutzbedürftiger Bereiche<br />

ergibt. Hierzu zählen Kindergärten, Schulen, Altenheime, besonders<br />

Altenpflegeheime und Krankenhäuser. Einige Untersuchungen über Lärmwirkung in<br />

diesen Gruppen liegen vor, so dass es gerechtfertigt ist, auch Begrenzungswerte für<br />

Fluglärmbelastungen anzugeben.<br />

In den Empfehlungen für die Begrenzungswerte in diesen Bereichen sind in der so<br />

genannten Synopse (GRIEFAHN et al. 2002) differenzierte Schutzziele angegeben.<br />

Es wird besonders vermerkt, dass diese Immissionskennwerte immer unter<br />

präventiven Gesichtspunkten zu erstellen sind, d.h. sie liegen deutlich unterhalb der<br />

Gefährdungswerte.<br />

Die für Fluglärm geltenden Begrenzungswerte und Immissionskennwerte<br />

unterscheiden sich von anderen Kennwerten, die in den Vorschriften zur Begrenzung<br />

des Verkehrslärms oder andere Lärmquellen vorgegeben sind. Die<br />

lärmphysikalischen oder lärm<strong>med</strong>izinischen Besonderheiten und auch die<br />

Schutzmaßnahmen bei Fluglärm sind gegenüber anderen Verkehrslärm- und<br />

Industrielärmquellen unterschiedlich.<br />

Da es sich jedoch bei diesen sensiblen Bereichen um Einzelobjekte handelt, sollten<br />

keine flächenmäßig definierten Schutzzonen errechnet werden, weder für Mittelungsnoch<br />

für Maximalpegel, sondern es sollten Einzelpunktberechnungen durchgeführt<br />

werden, wenn die einzelnen Objekte außerhalb der Umhüllenden der Isokonturen für<br />

die Normalbevölkerung liegen. Wenn die dabei ermittelten Belastungen die für<br />

Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser angegebenen<br />

Immissionskennwerte überschreiten, so sind Maßnahmen erforderlich. Liegen die<br />

schutzbedürftigen Objekte noch innerhalb einer Schutzzone für die durchschnittliche<br />

Bevölkerung so ist zu prüfen, ob die für die durchschnittliche Belastungen<br />

vorgesehenen oder schon durchgeführten Lärmminderungsmaßnahmen den<br />

Schutzzielen für sensible Bereiche entsprechen, die oben aufgestellt wurden.<br />

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