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Univ.-Prof. Dr. med. Klaus Scheuch Amselgrund 60 01728 ... - DFLD

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Lärm<strong>med</strong>izinisches Gutachten Flughafen Kassel-Calden<br />

Bodenlärm<br />

Für die Bewertung des Bodenlärms existieren keine entsprechenden Grenz- oder<br />

Richtwerte. Der Gutachter geht davon aus, dass die Kriterien, die für die<br />

Fluglärmbewertung verwendet werden, auch für den flugbetriebsbedingten<br />

Bodenlärm verwendet werden können. Alle wissenschaftlichen Untersuchungen zu<br />

gesundheitlichen oder psychischen Wirkung von Lärm um einen Flughafen/Flugplatz<br />

beurteilen immer die Gesamtheit des von dem Flughafen ausgehenden und<br />

verursachten Lärms. Eine Trennung ist von Wirkungsseite nahezu nicht möglich.<br />

Das lärmtechnische Gutachten für den Ausbau der Start- und Landebahn<br />

berücksichtigt auch den Bodenlärm. Die Grundlagen der Berechnung sind in diesem<br />

Gutachten aufgeführt. In den Bodenlärm gehen ein: Stand- und Rollgeräusche der<br />

Flugzeuge auf dem Vorfeld und dem „Taxiway“, Schwebebewegungen der<br />

Hubschrauber („Hoovern“), Wartung von Flugzeugen, Betrieb von APU, Fahrten der<br />

Servicefahrzeuge auf dem Vorfeld, Kfz-Emissionen von Parkflächen,<br />

Standgeräusche von Triebwerken werden einbezogen. Außerdem wird der Lärm von<br />

Gewerbebetrieben betrachtet, die zur unmittelbaren strukturellen Anbindung an den<br />

Flughafen gehören.<br />

Die Mittelungspegel von Flug- und Bodenlärm für die drei Szenarien für den Tag sind<br />

in den Anlagen 4-2 bis 4-9 des lärmtechnischen Gutachtens dargestellt. Durch die<br />

Verlagerung der Start- und Landebahn kommt es im Planungsfall 2015 auch bei dem<br />

Bodenlärm zu einer Veränderung der Konturen. Als relevante Pegel entsprechend<br />

der Fluglärmbeurteilung werden Leq3 62 dB(A) für den Tag angenommen. Die in der<br />

Anlage 4-4 dargestellten Pegelklassen im Planungsfall 2015 von über <strong>60</strong> bis 65<br />

dB(A), wie auch über 55 – <strong>60</strong> dB(A) tangieren keine bewohnten Gebiete. Sie sind<br />

weitgehend um den Flughafen konzentriert.<br />

Eine besondere Bedeutung haben die Triebwerkstestläufe, die im lärmtechnischen<br />

Gutachten speziell in den Anlagen 4.15 bis 4.17 dargestellt sind. Pegel in der<br />

Pegelklasse über <strong>60</strong> – 65 dB(A) treten im Planungsfall 2015 nicht auf, Pegel über 55<br />

– <strong>60</strong> dB(A) sind eng um den Flughafen konzentriert und tangieren kein bewohntes<br />

Gebiet. Gegenüber dem Ist-Zustand kommt es zu einer Verlagerung entsprechend<br />

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