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Univ.-Prof. Dr. med. Klaus Scheuch Amselgrund 60 01728 ... - DFLD

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Lärm<strong>med</strong>izinisches Gutachten Flughafen Kassel-Calden<br />

Werden diese Kriterien nicht erfüllt, so liegen nach wissenschaftlicher<br />

Herangehensweise Vermutungen bis Spekulationen vor. Gerade in der<br />

Lärmwirkungsforschung, in der nicht nur <strong>med</strong>izinische und naturwissenschaftliche<br />

Wissenschaftler zur Gesundheit forschen, wird häufig gegen dieses Prinzip<br />

verstoßen. Es werden Einzelergebnisse nicht richtig gewertet, verabsolutiert und<br />

nicht mit den vorher genanten Kriterien der Plausibilität geprüft.<br />

Doch Handlungsnotwendigkeiten ergeben sich nicht nur auf der Grundlage der<br />

Plausibilität und der wissenschaftlichen Begründung einer Beziehung zwischen Lärm<br />

und Krankheit. Konsequenzen sind zu prüfen, wenn eine Wirkung einen adversen<br />

Charakter einnehmen kann. Die Scientific Expert Group der USA (1994) beschäftigte<br />

sich mit der Wirkung von Belastungen und Anforderungen auf den Menschen und<br />

beschrieb ein Kontinuum, was auch auf die Lärmwirkung anwendbar ist, von<br />

a. keine beobachtbaren Effekte<br />

b. kompensierbare Effekte ohne gesundheitliche Konsequenzen<br />

c. frühe Effekte unklarer Bedeutung ohne gesundheitliche Konsequenzen<br />

d. frühe gesundheitliche Beeinträchtigungen.<br />

e. offensichtliche Erkrankungen.<br />

Der Umschlag von Punkt c. zu d. bedeutet mögliche negative, d. h. adverse Effekte.<br />

Hier beginnt die Schutzbedürftigkeit. Auch hierfür sind bestimmte wissenschaftlich<br />

akzeptierte Kriterien erforderlich, die auch Ähnlichkeiten mit den Plausibilitätskriterien<br />

für die Kausalität einer Erkrankung haben.<br />

Advers im Sinne der Notwendigkeit der Festlegung von Grenzwerten sind Effekte<br />

dann, wenn<br />

• durch die Belastung (z. B. Lärm) mit verschiedenen Methoden nachweisbare<br />

Expositionseffekte auftreten und<br />

• in verschiedenen Populationen stabile und kongruente Veränderungen bei<br />

vergleichbaren Belastungen aufgetreten sind und<br />

• wenn eine fehlende Reversibilität von Veränderungen (z. B. Leistungsdefizite,<br />

Befindlichkeitsänderungen, organismische Veränderungen) zu verzeichnen ist<br />

und<br />

• wenn die Ergebnisse in Abhängigkeit von den Expositionsbedingungen<br />

reproduzierbar sind und<br />

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