Univ.-Prof. Dr. med. Klaus Scheuch Amselgrund 60 01728 ... - DFLD
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Lärm<strong>med</strong>izinisches Gutachten Flughafen Kassel-Calden<br />
W 6.32 Gemeinde Ahnatal<br />
Welmar/Kammerberg<br />
W 6.33 Stadt Grebenstein<br />
Frankenhausen<br />
W 6.35 Gemeinde Calden<br />
Ortsteil Meimbressen<br />
41,6 63,7 42,0 63,7 - -<br />
- - - - 50,3 76,3<br />
- - - - 44,8 69,4<br />
Die Begrenzungswerte zur Vermeidung gesundheitliche Beeinträchtigung und zur<br />
Vermeidung erheblicher Belästigungen werden an diesen Immissionsorten nicht<br />
erreicht.<br />
Diese Aussage für die Wohngebiete trifft auch für das Schutzziel „Kommunikation<br />
außen“ zu. Der Begrenzungswert wird unter präventiven Aspekten und zur<br />
Gewährung einer guten bis ausreichenden Kommunikation mit einem Leq von 59<br />
dB(A) tags angegeben. Dieser Wert wird an keinem der Wohnorte erreicht.<br />
Im Lärmgutachten werden 28 Immissionsorte als Erholungsgebiete ausgewiesen.<br />
Eine besondere Charakterisierung erfolgt nicht. Durch die Verlagerung der Start- und<br />
Landebahn im Planungsfall 2015 tritt an 14 dieser Immissionspunkte kein Fluglärm<br />
mehr auf. An 7 Immissionsorten wurde ein Dauerschallpegel zwischen 38,6 und 43,4<br />
2015 im Planungsfall neu berechnet. Der höchste Dauerschallpegel im Planungsfall<br />
in diesen Erholungsgebieten liegt bei 50,6 dB(A) am Immissionsort E15. Als kritischer<br />
Wert für eine Erholungsbeeinträchtigung unter Berücksichtigung der zeitweiligen<br />
Nutzung dieser Bereiche wird in der Synopse ein Leq3 von 64 dB(A) angesehen, als<br />
Präventiver Richtwert von 57 dB(A). An keinem dieser Orte wird der zuletzt genannte<br />
Präventive Richtwert erreicht. Demnach sind auch unter Erholungsgesichtspunkten<br />
keine Maßnahmen zur Lärmminderung im Planungsfall 2015 aus lärm<strong>med</strong>izinischer<br />
Sicht erforderlich.<br />
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