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Univ.-Prof. Dr. med. Klaus Scheuch Amselgrund 60 01728 ... - DFLD

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Lärm<strong>med</strong>izinisches Gutachten Flughafen Kassel-Calden<br />

W 6.32 Gemeinde Ahnatal<br />

Welmar/Kammerberg<br />

W 6.33 Stadt Grebenstein<br />

Frankenhausen<br />

W 6.35 Gemeinde Calden<br />

Ortsteil Meimbressen<br />

41,6 63,7 42,0 63,7 - -<br />

- - - - 50,3 76,3<br />

- - - - 44,8 69,4<br />

Die Begrenzungswerte zur Vermeidung gesundheitliche Beeinträchtigung und zur<br />

Vermeidung erheblicher Belästigungen werden an diesen Immissionsorten nicht<br />

erreicht.<br />

Diese Aussage für die Wohngebiete trifft auch für das Schutzziel „Kommunikation<br />

außen“ zu. Der Begrenzungswert wird unter präventiven Aspekten und zur<br />

Gewährung einer guten bis ausreichenden Kommunikation mit einem Leq von 59<br />

dB(A) tags angegeben. Dieser Wert wird an keinem der Wohnorte erreicht.<br />

Im Lärmgutachten werden 28 Immissionsorte als Erholungsgebiete ausgewiesen.<br />

Eine besondere Charakterisierung erfolgt nicht. Durch die Verlagerung der Start- und<br />

Landebahn im Planungsfall 2015 tritt an 14 dieser Immissionspunkte kein Fluglärm<br />

mehr auf. An 7 Immissionsorten wurde ein Dauerschallpegel zwischen 38,6 und 43,4<br />

2015 im Planungsfall neu berechnet. Der höchste Dauerschallpegel im Planungsfall<br />

in diesen Erholungsgebieten liegt bei 50,6 dB(A) am Immissionsort E15. Als kritischer<br />

Wert für eine Erholungsbeeinträchtigung unter Berücksichtigung der zeitweiligen<br />

Nutzung dieser Bereiche wird in der Synopse ein Leq3 von 64 dB(A) angesehen, als<br />

Präventiver Richtwert von 57 dB(A). An keinem dieser Orte wird der zuletzt genannte<br />

Präventive Richtwert erreicht. Demnach sind auch unter Erholungsgesichtspunkten<br />

keine Maßnahmen zur Lärmminderung im Planungsfall 2015 aus lärm<strong>med</strong>izinischer<br />

Sicht erforderlich.<br />

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