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Univ.-Prof. Dr. med. Klaus Scheuch Amselgrund 60 01728 ... - DFLD

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Lärm<strong>med</strong>izinisches Gutachten Flughafen Kassel-Calden<br />

dies spricht für die Verwendung des Leq als dem traditionellen Maß in der bisherigen<br />

wissenschaftlichen Literatur.<br />

In der so genannten Synopse (GRIEFAHN et al. 2002) wurde als kritischer<br />

Toleranzwert zur Vermeidung erheblicher Belästigung ein Leq von 65 dB(A)<br />

empfohlen. Dieser Wert zwingt zu Maßnahmen. Seitens der Autoren dieser Synopse<br />

wird ein präventiver Richtwert von 62 dB(A), der grundsätzlich einzuhalten ist,<br />

angesetzt. Als ein Schwellenwert wird in der Synopse ein Leq von 55 dB(A)<br />

angegeben, den man durchaus als langfristige Zielvorstellung verstehen kann. Dies<br />

heißt jedoch nicht, dass in diesem Bereich ein Schädigungscharakter entsprechend<br />

BImSchG vorhanden wäre. Mit dieser Zielvorstellung wird dem grundsätzlichen<br />

Lärmminderungsgebot Rechnung getragen.<br />

Dies entspricht weitgehend auch dem Vorschlag des Sachverständigenrates für<br />

Umweltfragen (1999), der einen Leq von 65 dB(A) gegenwärtig als angemessen<br />

ansieht, jedoch mittelfristig einen Wert von Leq von 62 dB(A) anstrebt und langfristig<br />

empfiehlt zu prüfen, ob unter Abwägung auch anderer Gründe ein Leq von 55 dB(A)<br />

erreichbar ist. Im Mediationsverfahren Flughafen Frankfurt/Main wird ein Alarmwert<br />

von 65 dB(A) im stufenweisen Schutzkonzept zur Vermeidung gesundheitlicher<br />

Schäden angegeben, der nicht überschritten werden soll. Ein Schwellenwert von 62<br />

dB(A) sollte zur Vermeidung erheblicher Belästigungen nicht überschritten werden<br />

und ein Wert von <strong>60</strong> dB(A) sollte aus Vorsorgegründen als Obergrenze angestrebt<br />

werden.<br />

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