Univ.-Prof. Dr. med. Klaus Scheuch Amselgrund 60 01728 ... - DFLD
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Lärm<strong>med</strong>izinisches Gutachten Flughafen Kassel-Calden<br />
Die nachfolgenden Kriterien für die Bewertung von Fluglärm beruhen auf dem bereits<br />
eingangs genannten Schutzkonzept bei wesentlichen Änderungen oder Neuanlagen<br />
von Flughäfen/Flugplätzen, was 2002 durch GRIEFAHN, JANSEN, SCHEUCH und<br />
SPRENG erarbeitet wurde (Z. f. Lärmbekämpfung 49, 5, 171-175, 2002).<br />
Mit einer abgestuften Wertung von Beurteilungsgrenzen soll mehr Klarheit in die<br />
unterschiedliche Terminologie von diskutierten Begrenzungswerten von Flughäfen<br />
gebracht werden und zum anderen mehr Klarheit bei der Risikobeurteilung von<br />
Fluglärm auf wissenschaftlicher Basis erreicht werden.<br />
Grundsätzlich wird in diesem Konzept von dem Minimierungsauftrag umweltbedingter<br />
Lärmeinflüsse ausgegangen. Dies bedeutet, dass die vorgeschlagenen<br />
Bewertungsgrenzen Vorschlagscharakter besitzen und wissenschaftlich ständig<br />
hinterfragt werden müssen.<br />
Der Begriff Grenzwert wird vermieden, da er Gesetzes- und Verordnungsvorschriften<br />
vorbehalten bleiben sollte.<br />
Es wird von einer Hierarchie der Begrenzungswerte ausgegangen:<br />
Kritischer Toleranzwert:<br />
Gesundheitsgefährdungen und/oder -beeinträchtigungen sind nicht mehr<br />
auszuschließen. Die wissenschaftliche Begründung der Lärmwirkung ist vorhanden,<br />
oder es besteht ein ausreichender, wissenschaftlich begründeter Verdacht.<br />
Diese Toleranzwerte sind zu unterschreiten. Ihre Überschreitungen zwingen zu<br />
Maßnahmen der Lärmminderung.<br />
Präventiver Richtwert:<br />
Es handelt sich um einen Vorsorgewert, bei dessen Einhaltung<br />
Gesundheitsgefährdungen weitgehend ausgeschlossen sind. Beeinträchtigungen<br />
und Störungen können insbesondere bei sensiblen Gruppen auftreten. Die<br />
wissenschaftliche Begründung ist plausibel.<br />
Sie sollten grundsätzlich nicht überschritten werden. Bei Überschreitung besteht<br />
Handlungsbedarf.<br />
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