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Univ.-Prof. Dr. med. Klaus Scheuch Amselgrund 60 01728 ... - DFLD

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Lärm<strong>med</strong>izinisches Gutachten Flughafen Kassel-Calden<br />

da sie erheblich von situativen Bedingungen abhängen. Sollten jedoch in besonderen<br />

Fällen (Fremdsprachenunterricht u. a.) Maximalpegelkriterien festzulegen sein, wäre<br />

ein Lmax = 55 dB(A) zu empfehlen, bei dem in der Regel eine 99 %-ige<br />

Satzverständlichkeit zu erwarten ist. Auch während des normalen Unterrichtes treten<br />

mehrfach Maximalpegel erheblich über diesen Bereich durch die Lehraktivitäten auf.<br />

Bei den Kindergärten sollten unter präventiven Gesichtspunkten Mittelungspegel von<br />

36 dB(A) eingehalten werden. Dieser Pegel gilt für Ganztagskindergärten, wo die<br />

Kinder mittags ruhen sollen. Wegen der situativen und individuellen Einflussfaktoren<br />

wird auch hier davon abgesehen, Maximalpegel zu benennen. Ebenso erübrigen sich<br />

die Angaben von Nachtwerten. In den übrigen Kindergärten sind die Werte für<br />

Schulen anzuwenden.<br />

13.3 Alte Menschen und lärmsensible Personen<br />

Spezielle Untersuchungen zur Fluglärmwirkung bei Älteren über <strong>60</strong> Jahre liegen<br />

kaum vor. Aufgrund von anderen Belastungsuntersuchungen ist auf eine<br />

Veränderung der physiologischen Reaktivität insbesondere im Kreislaufbereich, aber<br />

auch im hormonellen Bereich zu schließen. Im Allgemeinen reagiert der Ältere nicht<br />

so stark auf Belastungen mit Veränderungen des Blutdrucks oder der Herzfrequenz,<br />

wenn keine pathologische Störung vorliegt. Dies ist jedoch bei den Älteren häufiger<br />

der Fall. Zum anderen kommt es zur Einschränkung der Leistungsfähigkeit der<br />

Sinnesorgane, u. a. auch des Hörorgans und der Hörfähigkeit vor allem für hohe<br />

Töne. Meist werden im Innen- wie im Außenraum Fluggeräusche weniger<br />

wahrgenommen. Zum anderen stören jedoch mehrere gleichzeitige Schallquellen<br />

den Älteren und insbesondere den Hörgeschädigten viel stärker in der<br />

Kommunikation als den Jüngeren und Hörgesunden.<br />

Bei den bisherigen wissenschaftlichen Lärmwirkungsuntersuchungen u. a. zur<br />

Festlegung von Beurteilungsgrenzen werden auch Ältere mit einbezogen (die<br />

„Durchschnittsbevölkerung“ einer Wohngegend, wobei der Anteil Jüngerer meist<br />

unterrepräsentiert ist, da das Interesse an solchen Wirkungsuntersuchungen meist<br />

sehr gering ist), so dass die Ergebnisse für Wohngegenden auch auf deren Angaben<br />

mit beruhen, so dass für Wohngegenden unter Berücksichtigung der übrigen<br />

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