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Univ.-Prof. Dr. med. Klaus Scheuch Amselgrund 60 01728 ... - DFLD

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Lärm<strong>med</strong>izinisches Gutachten Flughafen Kassel-Calden<br />

bewertet. Die Beurteilungsgrenzen liegen unterhalb derer, die für die<br />

Allgemeinbevölkerung gelten. Dazu gehören insbesondere Krankenhäuser,<br />

Altenpflegeheime, Kindergärten und Schulen. In Einzelfällen können auch andere<br />

Nutzungseinrichtungen hinzugezogen werden.<br />

Im Umweltgutachten 2002 (SRU 2002) wird eine Auffassung von BULLINGER et al.<br />

(1999) aufgenommen, die eine „gesundheitsbezogene Lebensqualität“ als Schutzziel<br />

formuliert. Bei dieser verwaschenen, nicht ausreichend definierten Formulierung<br />

besteht die Gefahr, dass der Lärm hinter relevanteren Faktoren für die<br />

Lebensqualität und aufgrund der individuellen Differenziertheit von Lebensqualität an<br />

Bedeutung verliert. Deshalb bleibe ich bei einer differenzierteren Betrachtung der<br />

Schutzziele.<br />

Unabhängig von der Einhaltung von Schutzgrenzen sollte grundsätzlich die Strategie<br />

weitgehender Lärmminderung verfolgt werden.<br />

Grundsätzlich ist bei Neubau und wesentlichen Änderungen von Flughäfen vom<br />

Vorsorgeprinzip auszugehen.<br />

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