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Univ.-Prof. Dr. med. Klaus Scheuch Amselgrund 60 01728 ... - DFLD

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Lärm<strong>med</strong>izinisches Gutachten Flughafen Kassel-Calden<br />

einen Fragebogen in einer Skalierung über 78 % seine Zuordnung trifft. Das wäre auf<br />

einer Zehnerskala 8, 9 oder 10. In einer Reihe von Untersuchungen werden<br />

erhebliche Belästigungen auch bereits ab der Mitte einer Skala verwandt, was von<br />

der Definition her unzulässig ist. Das führt natürlich auch zu anderen Pegel-<br />

Belästigungs-Beziehungen. Von WIRTH (2004) wurden bei den gleichen Personen<br />

Skalenwerte von 1 – 7 und Skalenwerte von 0 – 10 verwandt. Es zeigte sich, dass<br />

das hinter der Beantwortung liegende mentale Konzept unterschiedlich erfasst wird.<br />

Eine zweite Festlegung besteht darin, welcher Anteil erheblich Belästigter zu<br />

akzeptieren ist. Dieser Anteil wird zwischen 10 und 35 % diskutiert, teilweise in<br />

Abhängigkeit von der Skalierung der Fragebögen bis zu 50 %. In den letzten Jahren<br />

hat sich ein Anteil von 25 % erheblich Belästigter, teilweise 28 % herauskristallisiert.<br />

Aufgrund der vorher genannten Probleme sind die Angaben sehr unterschiedlich bei<br />

den Beziehungen zwischen Pegeln und dieser Prozentzahl erheblich Belästigter.<br />

GUSKI analysiert Untersuchungen von Hede (1982), der EG-Studie (Diamond et al.<br />

1986), Gjestland (1990) und Oliva (1993, 1998) und kommt zu einem Grenzwert<br />

gegen erhebliche Belästigung von 61 dB(A). Dabei ergeben sich als Grenzbereiche<br />

für 25 % erheblich Belästigte bei Hede 68 dB(A), Diamond 59 dB(A), Gjestland 64<br />

dB(A), Oliva 61 dB(A) (nach arithmetischer Mittelung 63 dB(A) und nicht 61 dB(A)).<br />

Es ist zu vermuten, dass GUSKI in seiner Mittelung den Wert von Hede (68 dB(A))<br />

nicht einbezogen hat. Bei OLIVA (1998) ist unter <strong>60</strong> dB(A)-Einwirkung ein Anteil von<br />

15 % erhebliche Belästigung zu finden.<br />

Als wesentlichen Wert für präventive Maßnahmen ist nach der Synopse (GRIEFAHN<br />

at al. 2002) ein Leq von 62 dB�A) anzusetzen. Die erhebliche Belästigung kann für den<br />

Einzelnen jedoch deutlich unter diesem Pegel auftreten. MASCHKE gibt an, dass bei<br />

Lm = 59 dB(A) die erhebliche Belästigung beginnt. Öfters wird ein Leq von 55 dB(A)<br />

als Schwellenwert für erhebliche Belästigung angesehen (siehe auch SRU-<br />

Gutachten 1999). Dies heißt nicht, dass nicht unterhalb dieses Pegels Belästigungen<br />

auftreten können. In den Untersuchungen von WIRTH (2004) zeigte sich bei<br />

Verwendung des Leq über 24 Stunden schon ab 40 dB ein Anstieg des<br />

Belästigungsgrades und der erheblichen Belästigung, der jedoch zwischen 55 und 65<br />

dB(A) sich nicht mehr fortsetzte, nahezu gleich blieb. Demnach wurde in diesem<br />

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