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Univ.-Prof. Dr. med. Klaus Scheuch Amselgrund 60 01728 ... - DFLD

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Lärm<strong>med</strong>izinisches Gutachten Flughafen Kassel-Calden<br />

12. Vorschläge für Bewertungsgrenzen gegen Fluglärm<br />

12.1 Prinzipien für Bewertungsgrenzen<br />

Bei der Diskussion zu bisherigen Ergebnissen hinsichtlich der aufgeführten<br />

Schutzziele wurde bereits auf Begrenzungswerte eingegangen. Im Folgenden soll<br />

zusammenhängend das angewandte Schutzkonzept dargestellt werden.<br />

Der Deutsche Bundestag forderte in seinem Beschluss vom 02.09.1998 die<br />

Festlegung von Zumutbarkeitsgrenzen, Schutzzonen, Eingriffsschwellen. MASCHKE<br />

(1997) spricht von „Effektschwellen“. In der Rechtsprechung werden teilweise durch<br />

die Lärmwirkungsforschung vorgeschlagene Begrenzungswerte als<br />

„Handlungsschwellen“ oder „Eingriffsschwellen“ bezeichnet.<br />

Der Umweltrat empfiehlt in seinem Sondergutachten von 1999 kurzfristig, mittelfristig<br />

und langfristig anzuwendende Immissionsbegrenzungswerte. Die kurzfristigen sind<br />

einzuhalten, bei den mittelfristigen soll unter Vorsorgeaspekten dieses Ziel<br />

angestrebt werden und langfristig soll unter Berücksichtigung des technisch<br />

Machbaren und wirtschaftlich Tragbaren eine Lärmminderung entsprechend dieser<br />

Immissionswerte geprüft werden. In seinem Gutachten von 2002 verließ der<br />

Umweltrat jedoch diese Linie und übernahm die Vorschläge von ORTSCHEID und<br />

WENDE (2000). Diese gehen von „Belastungsbereichen“ aus, „ die aus der Sicht der<br />

Lärmwirkungsforschung im Sinne von Schwellenbereichen besonders beachtet<br />

werden müssen“ (S.31). Dann werden jedoch keine Bereiche sondern einzelne<br />

dB(A)-Pegel als Begrenzungswerte angegeben. Diese scheinbar als Schwellenwerte<br />

gedachten Pegel werden für die erhebliche Belästigung, für<br />

Gesundheitsbeeinträchtigungen, die nicht mehr auszuschließen sind, und für<br />

Gesundheitsbeeinträchtigungen in Form von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die zu<br />

erwarten sind, formuliert (S.31, Zusammenfassende Bewertung...: Qualitätsziele).<br />

Verwirrend ist, dass in der Zusammenfassung dieser Schrift bei den nicht<br />

auszuschließenden Gesundheitsbeeinträchtigungen noch der Zusatz „aus<br />

präventiv<strong>med</strong>izinischer Sicht“ erscheint. Ist ein zusätzlicher Sicherheitsfaktor<br />

berücksichtigt? Auf alle Fälle ist die Verwendung des Begriffes „Schwelle“ nicht<br />

definiert.<br />

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