Univ.-Prof. Dr. med. Klaus Scheuch Amselgrund 60 01728 ... - DFLD
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Lärm<strong>med</strong>izinisches Gutachten Flughafen Kassel-Calden<br />
12. Vorschläge für Bewertungsgrenzen gegen Fluglärm<br />
12.1 Prinzipien für Bewertungsgrenzen<br />
Bei der Diskussion zu bisherigen Ergebnissen hinsichtlich der aufgeführten<br />
Schutzziele wurde bereits auf Begrenzungswerte eingegangen. Im Folgenden soll<br />
zusammenhängend das angewandte Schutzkonzept dargestellt werden.<br />
Der Deutsche Bundestag forderte in seinem Beschluss vom 02.09.1998 die<br />
Festlegung von Zumutbarkeitsgrenzen, Schutzzonen, Eingriffsschwellen. MASCHKE<br />
(1997) spricht von „Effektschwellen“. In der Rechtsprechung werden teilweise durch<br />
die Lärmwirkungsforschung vorgeschlagene Begrenzungswerte als<br />
„Handlungsschwellen“ oder „Eingriffsschwellen“ bezeichnet.<br />
Der Umweltrat empfiehlt in seinem Sondergutachten von 1999 kurzfristig, mittelfristig<br />
und langfristig anzuwendende Immissionsbegrenzungswerte. Die kurzfristigen sind<br />
einzuhalten, bei den mittelfristigen soll unter Vorsorgeaspekten dieses Ziel<br />
angestrebt werden und langfristig soll unter Berücksichtigung des technisch<br />
Machbaren und wirtschaftlich Tragbaren eine Lärmminderung entsprechend dieser<br />
Immissionswerte geprüft werden. In seinem Gutachten von 2002 verließ der<br />
Umweltrat jedoch diese Linie und übernahm die Vorschläge von ORTSCHEID und<br />
WENDE (2000). Diese gehen von „Belastungsbereichen“ aus, „ die aus der Sicht der<br />
Lärmwirkungsforschung im Sinne von Schwellenbereichen besonders beachtet<br />
werden müssen“ (S.31). Dann werden jedoch keine Bereiche sondern einzelne<br />
dB(A)-Pegel als Begrenzungswerte angegeben. Diese scheinbar als Schwellenwerte<br />
gedachten Pegel werden für die erhebliche Belästigung, für<br />
Gesundheitsbeeinträchtigungen, die nicht mehr auszuschließen sind, und für<br />
Gesundheitsbeeinträchtigungen in Form von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die zu<br />
erwarten sind, formuliert (S.31, Zusammenfassende Bewertung...: Qualitätsziele).<br />
Verwirrend ist, dass in der Zusammenfassung dieser Schrift bei den nicht<br />
auszuschließenden Gesundheitsbeeinträchtigungen noch der Zusatz „aus<br />
präventiv<strong>med</strong>izinischer Sicht“ erscheint. Ist ein zusätzlicher Sicherheitsfaktor<br />
berücksichtigt? Auf alle Fälle ist die Verwendung des Begriffes „Schwelle“ nicht<br />
definiert.<br />
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