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Univ.-Prof. Dr. med. Klaus Scheuch Amselgrund 60 01728 ... - DFLD

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Lärm<strong>med</strong>izinisches Gutachten Flughafen Kassel-Calden<br />

Schlafes. Außerdem werden bestimmte schutzbedürftige Bereiche in die Betrachtung<br />

einbezogen.<br />

Durch den Ausbau des bestehenden Verkehrslandeplatzes zu einem<br />

Verkehrsflughafen kommt es zu einer Vergrößerung der Lärmkonturen und zu einer<br />

Verlagerung der Lärmbelastungsgebiete, wobei relevante Pegel keine<br />

Wohnbebauung tangieren. Bei einer Reihe von Wohngegenden kommt es durch die<br />

Verlagerung des Flugverkehres zu einer Verringerung der Lärmeinwirkung im<br />

Planungsfall 2015.<br />

Als zentraler Beurteilungswert für Lärmwirkung wird der präventive Richtwert für<br />

erhebliche Belästigung mit Leq3 = 62 dB(A) verwandt. In keinem der unterschiedlichen<br />

Szenarien werden durch diese Isophone bewohnte Gebiete tangiert. Anhand der<br />

berechneten Leq3-Werte an ausgewählten Immissionspunkten lässt sich ableiten,<br />

dass der höchste Wert an bebauten Wohngebieten 56,4 dB(A) am Tag beträgt.<br />

Wählt man die präventiven Maximalpegelkriterien für den Tag von 25 x 90 dB(A)-<br />

Isophone, so gilt die gleiche Aussage. Einzelpegel über 90 dB(A) werden an keinem<br />

der Immissionsorte erreicht.<br />

Für die Beurteilung der Nachtlärmbelastung werden vor allem Maximalpegelhäufigkeiten<br />

herangezogen. In der Nacht werden nur höchstens 2 Landungen und 2 Starts<br />

prognostiziert im Prognose-Null-Fall wie auch im Planungsfall 2015. Damit werden<br />

die relevanten Maximalpegelhäufigkeiten nicht erreicht. Schutzbedürftige Bereiche<br />

betreffen 6 Krankenhäuser, 1 Altenpflegeheim, 1 Schule und 3 Kindergärten. Hierfür<br />

wurden durch die lärmphysikalischen Gutachter an einzelnen Immissionsorten die<br />

äquivalenten Dauerschallpegel sowie die Maximalpegel berechnet. Die Dauerschallpegel<br />

wie auch die Maximalpegelhäufigkeiten für alle schutzbedürftigen Bereiche<br />

erreichen die angesetzten Begrenzungswerte nicht. Zusätzliche Maßnahmen sind<br />

deshalb nicht erforderlich.<br />

In die Immissionsbetrachtung durch Bodenlärm gehen das An- und Warmlaufen der<br />

Triebwerke, die Energieversorgung der Bordaggregate durch Hilfstriebwerke (APU<br />

und GPU), Triebwerksteste, Rollen der Flugzeuge oder Hovern der Hubschrauber,<br />

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