Univ.-Prof. Dr. med. Klaus Scheuch Amselgrund 60 01728 ... - DFLD
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Lärm<strong>med</strong>izinisches Gutachten Flughafen Kassel-Calden<br />
Zusammenfassend ist festzustellen, dass durch die geplante Verlagerung der Start-<br />
und Landebahn des Verkehrsflughafens Kassel-Calden im Prognosejahr 2015 eine<br />
Vergrößerung der Lärmkonturen prognostiziert wird, relevante Begrenzungswerte<br />
werden jedoch im bebauten Gebiet nicht erreicht werden. Dies trifft sowohl für<br />
Mittelungs- als auch Maximalpegel am Tag zu. Zusätzliche Maßnahmen sind deshalb<br />
aus Sicht der Lärmwirkungsforschung und entsprechend der angewandten Kriterien<br />
nicht erforderlich. Dies trifft ebenfalls auf schutzbedürftige Bereiche wie<br />
Krankenhäuser, Altenpflegeheime, Kindergärten und Schulen zu.<br />
Fluglärmbelastung durch Nachtflug<br />
Am Flughafen Kassel-Calden ist für die Nachtzeit von 2 Flügen (2 Landungen und 2<br />
Starts) auszugehen. Im Planungsfall 2015 werden in den sechs verkehrsreichsten<br />
Monaten 633 Flüge der Flugzeuggruppe P2.1, 51 Flüge der Flugzeuggruppe S5.2<br />
und 1 Flug S6.1 prognostiziert. Die Häufigkeit dieser Pegel, die für den Tag<br />
angegeben wurden, liegt bei ein bzw. zwei Mal. Unter worst-case-Situation könnte es<br />
passieren, dass diese beiden Flüge auch nachts stattfinden. Als Beurteilungskriterien<br />
wird für eine kritische, Maßnahmen erfordernde Situation ein Innenpegel von 6 x <strong>60</strong><br />
dB(A), unter präventiven Gesichtspunkten ein Wert von 13 x 68 dB(A) angenommen.<br />
Diese Summenpegelhäufigkeiten werden bei weitem nicht erreicht. Die Spitzenpegel<br />
in bewohnten Gebieten liegen an allen Immissionsorten unter 85 Dezibel auch am<br />
Tag. Der höchste Lmax ist am IO 6.15 mit 83,6 dB(A), gefolgt von IO 6.9 mit 82,2<br />
dB(A) prognostiziert worden.<br />
Seitens des lärmtechnischen Gutachters wurden keine Dauerschallpegel für die<br />
Nacht, die als zusätzliches Kriterium zur Untersetzung der Pegelhäufigkeitskonturen<br />
herangezogen werden können, aufgrund dieser seltenen Flugereignisse berechnet.<br />
Eine Gesundheitsgefährdung oder wesentliche Beeinträchtigung sowie eine<br />
wesentliche Störung des Nachtschlafes unter Populationsgesichtspunkten ist<br />
aufgrund dieser geringen Bewegungszahlen nicht zu erwarten.<br />
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