Univ.-Prof. Dr. med. Klaus Scheuch Amselgrund 60 01728 ... - DFLD
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Lärm<strong>med</strong>izinisches Gutachten Flughafen Kassel-Calden<br />
10. Schutzziel: Vermeidung der Störung der Erholung<br />
Wohnen dient auch der Erholung. Für bestimmte Bereiche mit speziellen<br />
Erholungsaktivitäten sind gesonderte Betrachtungen notwendig. Deshalb gehen<br />
Erholungsaspekte sowohl in die anderen Schutzziele ein, sie werden jedoch auch<br />
gesondert betrachtet.<br />
Dass Schall, insbesondere unerwünschter Lärm, die Erholung beeinträchtigen kann,<br />
ist selbstverständlich. Zum anderen werden gerade in der Erholung lärmintensive<br />
Bereiche und Aktivitäten gesucht, so dass es nicht um den Schallpegel an sich geht,<br />
sondern die Erholungsaktivitäten im Zusammenhang mit einer Situation und den<br />
Wünschen des Individuums zu sehen sind.<br />
Insgesamt sind Untersuchungen unter dem Aspekt der Festlegung von Grenz- oder<br />
Schwellenwerte bei Fluglärm gegen Erholungsbeeinträchtigungen sehr selten.<br />
Die Störungen von Ruhe und Erholung korrelieren mit dem Lärmpegel geringer, als<br />
das für die Belästigung und Kommunikationsstörung zutrifft. Das liegt u. a. daran,<br />
dass die Erholungszeiten sich auf bestimmte Tagesabschnitte konzentrieren und der<br />
Mittelungspegel die Schallbelastung am gesamten Tag widerspiegelt. Werden nur die<br />
Mittelungspegel in den Abendstunden verwandt, so ergeben sich engere<br />
Beziehungen zur Erholungsstörung, insbesondere in den Wohngebieten (GUSKI<br />
1991). Auch KASTKA (1999) berichtet, dass die Störungen in der Erholung in den<br />
Abendstunden am häufigsten sind. Deshalb hat die Europäische Union als<br />
Beurteilungspegel den so genannten LDEN empfohlen, der die Abendstunden mit 5<br />
dB(A) Aufschlag besonders hervorhebt. Es soll an dieser Stelle nicht auf die<br />
Problematik des LDN und LDEN eingegangen werden.<br />
Auch unter dem Gesichtspunkt der Erholung ist eine getrennte Betrachtung der Tagund<br />
Nachtbelastung zu bevorzugen. Ein über 24 Stunden errechneter<br />
Mittelungspegel, der auch eine unterschiedliche tageszeitliche Wertung hat, wie der<br />
LDN lässt eine realitätsgerechte Beurteilung der Lärmwirkung nicht zu. Außerdem<br />
widerspiegelt er dann nicht die tatsächliche Belastung über diesen Zeitraum.<br />
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