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Univ.-Prof. Dr. med. Klaus Scheuch Amselgrund 60 01728 ... - DFLD

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Lärm<strong>med</strong>izinisches Gutachten Flughafen Kassel-Calden<br />

10. Schutzziel: Vermeidung der Störung der Erholung<br />

Wohnen dient auch der Erholung. Für bestimmte Bereiche mit speziellen<br />

Erholungsaktivitäten sind gesonderte Betrachtungen notwendig. Deshalb gehen<br />

Erholungsaspekte sowohl in die anderen Schutzziele ein, sie werden jedoch auch<br />

gesondert betrachtet.<br />

Dass Schall, insbesondere unerwünschter Lärm, die Erholung beeinträchtigen kann,<br />

ist selbstverständlich. Zum anderen werden gerade in der Erholung lärmintensive<br />

Bereiche und Aktivitäten gesucht, so dass es nicht um den Schallpegel an sich geht,<br />

sondern die Erholungsaktivitäten im Zusammenhang mit einer Situation und den<br />

Wünschen des Individuums zu sehen sind.<br />

Insgesamt sind Untersuchungen unter dem Aspekt der Festlegung von Grenz- oder<br />

Schwellenwerte bei Fluglärm gegen Erholungsbeeinträchtigungen sehr selten.<br />

Die Störungen von Ruhe und Erholung korrelieren mit dem Lärmpegel geringer, als<br />

das für die Belästigung und Kommunikationsstörung zutrifft. Das liegt u. a. daran,<br />

dass die Erholungszeiten sich auf bestimmte Tagesabschnitte konzentrieren und der<br />

Mittelungspegel die Schallbelastung am gesamten Tag widerspiegelt. Werden nur die<br />

Mittelungspegel in den Abendstunden verwandt, so ergeben sich engere<br />

Beziehungen zur Erholungsstörung, insbesondere in den Wohngebieten (GUSKI<br />

1991). Auch KASTKA (1999) berichtet, dass die Störungen in der Erholung in den<br />

Abendstunden am häufigsten sind. Deshalb hat die Europäische Union als<br />

Beurteilungspegel den so genannten LDEN empfohlen, der die Abendstunden mit 5<br />

dB(A) Aufschlag besonders hervorhebt. Es soll an dieser Stelle nicht auf die<br />

Problematik des LDN und LDEN eingegangen werden.<br />

Auch unter dem Gesichtspunkt der Erholung ist eine getrennte Betrachtung der Tagund<br />

Nachtbelastung zu bevorzugen. Ein über 24 Stunden errechneter<br />

Mittelungspegel, der auch eine unterschiedliche tageszeitliche Wertung hat, wie der<br />

LDN lässt eine realitätsgerechte Beurteilung der Lärmwirkung nicht zu. Außerdem<br />

widerspiegelt er dann nicht die tatsächliche Belastung über diesen Zeitraum.<br />

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