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Univ.-Prof. Dr. med. Klaus Scheuch Amselgrund 60 01728 ... - DFLD

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Lärm<strong>med</strong>izinisches Gutachten Flughafen Kassel-Calden<br />

der neuen Start- und Landebahn, aber zu keiner Erweiterung des lärmbetroffenen<br />

Gebietes. Für den Planungsfall 2015 wurde dabei angenommen, dass die Testläufe<br />

der Hubschrauber weiterhin im alten Terminal erfolgen, während die Testläufe der<br />

Propellertypen am neuen Terminal durchgeführt werden. Die Triebwerksprobeläufe<br />

im Planungsfall 2015 erhöhen sich um 20 %, wobei die höchsten Mittlungspegel<br />

auch dann in der Pegelklasse zwischen 55 – <strong>60</strong> dB(A) liegen.<br />

Durch den Bodenlärm einschließlich der Triebwerksprobeläufe werden kein<br />

Wohngebiet oder andere schutzbedürftige Bereiche durch relevante Pegel sowohl im<br />

Ist-Zustand als auch im Planungsfall 2015 tangiert. Deshalb sind aus dem Bodenlärm<br />

keine zusätzlichen Maßnahmen zur Lärmminderung abzuleiten.<br />

Straßenverkehr<br />

Im lärmtechnischen Gutachten werden auch die aus dem öffentlichen<br />

Straßenverkehr resultierenden Lärmimmissionen entsprechend<br />

Verkehrslärmschutzverordnung sowie nach der Richtlinie für Lärmschutz an Straßen<br />

ermittelt. Das Untersuchungsgebiet ist in der Anlage 2-1 des lärmtechnischen<br />

Gutachtens dargestellt. Die Berechnungsgrundlagen sind ebenfalls im<br />

lärmtechnischen Gutachten erläutert. Ergebnisse sind in den Anlagen 5-3 bis 5-14<br />

aufgeführt. Dabei wird zwischen Tag (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr) und Nacht (22:00 Uhr<br />

bis 6:00 Uhr) unterschieden.<br />

Aus den Anlagen 5-3, 5-5 und 5-7 für den Straßenverkehr am Tag ist zu entnehmen,<br />

dass relevante Pegel sich eng um die entsprechenden Straßen anordnen. Auch im<br />

Planungsfall 2015 kommt es unter Berücksichtigung des zusätzlichen<br />

Verkehrsaufkommens durch den ausgebauten Verkehrsflughafen Kassel-Calden<br />

sowie des geplanten Gewerbegebietes nur zu geringfügigen Erhöhungen um die<br />

entsprechenden Straßen. Die Änderungen liegen unter 3 dB(A). Erhöhungen über 3<br />

dB(A) bis 5 dB(A) betreffen nur geringe Anteile des nördlichen Teils von Calden,<br />

ansonsten werden keine Wohnbebauungen nach Anlage 5-11 für den Tag betroffen.<br />

Dabei liegen die Pegel in diesem Bereich im Planungsfall 2015 zwischen 50 bis 55<br />

dB(A) tags, Maßnahmen sind nicht erforderlich.<br />

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