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Univ.-Prof. Dr. med. Klaus Scheuch Amselgrund 60 01728 ... - DFLD

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Lärm<strong>med</strong>izinisches Gutachten Flughafen Kassel-Calden<br />

4. Lärmbezogene Schutzziele<br />

Im Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) wird gefordert, Menschen, Tiere<br />

und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige<br />

Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen und, soweit es sich um<br />

genehmigungsbedürftige Anlagen handelt, auch vor Gefahren, erheblichen<br />

Nachteilen und erheblichen Belästigungen, die auf andere Weise herbeigeführt<br />

werden, zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen<br />

vorzubeugen. Flugplätze sind keine genehmigungspflichtigen Anlagen nach diesem<br />

Gesetz, weshalb die Vorschriften des BImSchG nicht für Flugplätze gelten. Einige<br />

Herangehensweisen an die Beurteilung von Umweltwirkungen werden auch von mir<br />

für den Lärm genutzt. In den nachfolgenden Verordnungen wird dann meist ein<br />

Schallpegelwert als Begrenzung der Einwirkung festgelegt, der teilweise in Tag und<br />

Nacht unterteilt wird und nicht mehr auf die einzelnen Schutzziele ausgerichtet ist.<br />

Das noch gültige deutsche Fluglärmgesetz von 1971 ist vordergründig auf die<br />

Siedlungsbegrenzung ausgerichtet. Es werden zwei Werte mit unterschiedlichen<br />

Konsequenzen für einen 24-Stunden-Bereich festgelegt.<br />

Wirkungen von Schall und insbesondere die negative Ausprägung in Form des<br />

Lärmes können vielgestaltig sein. Inzwischen liegen Erkenntnisse der<br />

Lärmwirkungsforschung in verschiedenen Beeinträchtigungsbereichen vor. Deshalb<br />

wird auch in diesem lärm<strong>med</strong>izinischen Gutachten von unterschiedlichen<br />

Schutzzielen und unterschiedlichen Beurteilungsgrenzen ausgegangen.<br />

Als Schutzziele bei Fluglärmeinwirkung werden im Folgenden diskutiert<br />

• Vermeidung von Krankheiten und Schutz der Gesundheit<br />

• Vermeidung von Schlafstörungen mit negativen Auswirkungen<br />

• Vermeidung erheblicher Belästigung<br />

• Vermeidung von Kommunikationsstörungen<br />

• Vermeidung von Leistungsbeeinträchtigungen<br />

• Vermeidung von Störungen der Erholung<br />

• Vermeidung von Störungen im Arbeitsprozess.<br />

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