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Gesamtkonzept zur Soziotherapie - AHG Allgemeine ...

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Infogespräch<br />

Das Infogespräch ist der erste Kontakt mit dem zukünftigen Bewohner. Es findet<br />

meist einige Zeit vor der eigentlichen Aufnahme statt. In der Regel wird der vorgestellte<br />

Bewerber von einem gesetzlichen Betreuer, einem Mitarbeiter der zuweisenden<br />

Institution oder einem Familienangehörigen begleitet.<br />

Das Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Insofern ist der diagnostische<br />

Prozess ein beidseitiger. Einerseits soll der Klient die Möglichkeit haben,<br />

alles für ihn Wichtige über sein mögliches späteres Zuhause zu erfahren, was er zu<br />

seiner Entscheidungsfindung braucht. Andererseits sammeln die Mitarbeiter beim<br />

Gespräch die Informationen, die für eine Aufnahmeentscheidung relevant sind.<br />

Das Infogespräch gibt dem Klienten die Gelegenheit, in möglichst lockerer und<br />

entspannter Atmosphäre, meist mit Kaffee und Gebäck, die Bewohner, Mitarbeiter,<br />

das Haus und die Behandlungsmöglichkeiten kennen zu lernen. Er kann sich<br />

von einem Bewohner das Haus zeigen lassen und auch von diesem „Insiderinformationen"<br />

erfragen.<br />

Die Mitarbeiter erheben in einem strukturierten Interview (s. Anhang 2) alle relevanten<br />

anamnestischen oder fremdanamnestischen soziodemographischen und<br />

krankheitsbezogenen Daten und machen sich ein erstes Bild über Persönlichkeit,<br />

Krankheit, Grad der somatischen, psychischen und sozialen Beeinträchtigung<br />

sowie über Wünsche, Bedürfnisse, Pläne und Ziele des Bewerbers.<br />

Am Ende des Gespräches sollte klar sein, ob eine Indikation für eine Aufnahme<br />

besteht (s. Kap. 4.1-4.7) und wir dem Bewerber mit unserem Betreuungsangebot<br />

die optimalen Entwicklungsbedingungen anbieten können. Es sollte seinem<br />

Krankheitsbild, seiner Persönlichkeit, seinen Möglichkeiten, seinen Wünschen und<br />

Bedürfnissen entsprechen und den zukünftigen Bewohner weder dauerhaft unternoch<br />

überfordern.<br />

Sind diese Kriterien geklärt, erfolgt meist eine vorläufige Zusage oder eine Absage<br />

mit Vorschlägen von geeigneteren Behandlungsalternativen. Eine endgültige<br />

Zusage durch die Einrichtung erfolgt nach Erhalt des Aufnahmeantrages (Anhang<br />

2a) mit allen notwendigen Unterlagen (medizinische Stellungnahme, Lungenbefund,<br />

eventuell notwendige ergänzende psychiatrische oder neurologische Befunde,<br />

Sozialbericht etc.) und gegebenenfalls weiterer Beratung im Mitarbeiterteam.<br />

Der Bewerber wird gebeten, uns innerhalb eines absehbaren Zeitraumes entweder<br />

selbst oder über die einweisende Institution oder seinen Betreuer mitzuteilen,<br />

ob er eine Aufnahme wünscht.<br />

Aufgrund ihrer hirnorganischen Veränderungen sind viele Bewohner aber nicht<br />

mehr in der Lage, sich selbst, ihren Zustand und ihre Situation angemessen beurteilen<br />

zu können, weitreichende Entscheidungen zu treffen oder längerfristig zu<br />

planen. In manchen Fällen sind Gesprächsinhalte auch nach kurzer Zeit einfach<br />

vergessen, entstellt oder verzerrt. Aus diesen Gründen ist es auch wenig hilfreich,<br />

im Rahmen des Infogesprächs von den Bewerbern weitreichende Erklärungen<br />

oder Lippenbekenntnisse zu „Krankheitseinsicht", „Abstinenzbereitschaft", „Be-<br />

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