Gesamtkonzept zur Soziotherapie - AHG Allgemeine ...
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Infogespräch<br />
Das Infogespräch ist der erste Kontakt mit dem zukünftigen Bewohner. Es findet<br />
meist einige Zeit vor der eigentlichen Aufnahme statt. In der Regel wird der vorgestellte<br />
Bewerber von einem gesetzlichen Betreuer, einem Mitarbeiter der zuweisenden<br />
Institution oder einem Familienangehörigen begleitet.<br />
Das Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Insofern ist der diagnostische<br />
Prozess ein beidseitiger. Einerseits soll der Klient die Möglichkeit haben,<br />
alles für ihn Wichtige über sein mögliches späteres Zuhause zu erfahren, was er zu<br />
seiner Entscheidungsfindung braucht. Andererseits sammeln die Mitarbeiter beim<br />
Gespräch die Informationen, die für eine Aufnahmeentscheidung relevant sind.<br />
Das Infogespräch gibt dem Klienten die Gelegenheit, in möglichst lockerer und<br />
entspannter Atmosphäre, meist mit Kaffee und Gebäck, die Bewohner, Mitarbeiter,<br />
das Haus und die Behandlungsmöglichkeiten kennen zu lernen. Er kann sich<br />
von einem Bewohner das Haus zeigen lassen und auch von diesem „Insiderinformationen"<br />
erfragen.<br />
Die Mitarbeiter erheben in einem strukturierten Interview (s. Anhang 2) alle relevanten<br />
anamnestischen oder fremdanamnestischen soziodemographischen und<br />
krankheitsbezogenen Daten und machen sich ein erstes Bild über Persönlichkeit,<br />
Krankheit, Grad der somatischen, psychischen und sozialen Beeinträchtigung<br />
sowie über Wünsche, Bedürfnisse, Pläne und Ziele des Bewerbers.<br />
Am Ende des Gespräches sollte klar sein, ob eine Indikation für eine Aufnahme<br />
besteht (s. Kap. 4.1-4.7) und wir dem Bewerber mit unserem Betreuungsangebot<br />
die optimalen Entwicklungsbedingungen anbieten können. Es sollte seinem<br />
Krankheitsbild, seiner Persönlichkeit, seinen Möglichkeiten, seinen Wünschen und<br />
Bedürfnissen entsprechen und den zukünftigen Bewohner weder dauerhaft unternoch<br />
überfordern.<br />
Sind diese Kriterien geklärt, erfolgt meist eine vorläufige Zusage oder eine Absage<br />
mit Vorschlägen von geeigneteren Behandlungsalternativen. Eine endgültige<br />
Zusage durch die Einrichtung erfolgt nach Erhalt des Aufnahmeantrages (Anhang<br />
2a) mit allen notwendigen Unterlagen (medizinische Stellungnahme, Lungenbefund,<br />
eventuell notwendige ergänzende psychiatrische oder neurologische Befunde,<br />
Sozialbericht etc.) und gegebenenfalls weiterer Beratung im Mitarbeiterteam.<br />
Der Bewerber wird gebeten, uns innerhalb eines absehbaren Zeitraumes entweder<br />
selbst oder über die einweisende Institution oder seinen Betreuer mitzuteilen,<br />
ob er eine Aufnahme wünscht.<br />
Aufgrund ihrer hirnorganischen Veränderungen sind viele Bewohner aber nicht<br />
mehr in der Lage, sich selbst, ihren Zustand und ihre Situation angemessen beurteilen<br />
zu können, weitreichende Entscheidungen zu treffen oder längerfristig zu<br />
planen. In manchen Fällen sind Gesprächsinhalte auch nach kurzer Zeit einfach<br />
vergessen, entstellt oder verzerrt. Aus diesen Gründen ist es auch wenig hilfreich,<br />
im Rahmen des Infogesprächs von den Bewerbern weitreichende Erklärungen<br />
oder Lippenbekenntnisse zu „Krankheitseinsicht", „Abstinenzbereitschaft", „Be-<br />
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