Gesamtkonzept zur Soziotherapie - AHG Allgemeine ...
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Grundlage und Ausgangspunkt für eine erfolgreiche Behandlung ist eine gute Behandlungsplanung<br />
mit präzise definierten, überschaubaren, erreichbaren und überprüfbaren<br />
Behandlungszielen. In diesem Prozess sollte auf therapeutendominierte<br />
„Zielbestimmungen zugunsten von kundenorientierten Aufträgen" und zugunsten<br />
einer ernstgemeinten „größeren Wahlfreiheit" des Bewohners (Schiepek, 1998)<br />
verzichtet werden. Deshalb spielt der Betroffene bei der Klärung und Vereinbarung<br />
von Zielen und Teilzielen die Hauptrolle. Er hat die „Autorität über die anzustrebenden<br />
Lösungen" (Schmidt, 1989), es handelt sich schließlich um seine<br />
Ziele, um seine Zukunft und sein Leben. Im übrigen weisen Körkel und Schindler<br />
(1999) auf die größere Verhaltenswirksamkeit selbstbestimmter Ziele gegenüber<br />
fremdbestimmten Zielen hin.<br />
Der „Verhandlungspartner" des Klienten beim Aushandeln der Behandlungsziele<br />
ist sein Betreuer, der seine berufliche Kompetenz, seine Erfahrung und die seiner<br />
Kollegen, sein Wissen um die therapeutischen, konzeptionellen und personellen<br />
Möglichkeiten der Einrichtung, Erkenntnisse aus der Anamneseerhebung und<br />
Ergebnisse der Diagnostik mit in die „Verhandlung" und Planung einbringt. Bei<br />
unseren Bewohnern besteht die therapeutische Unterstützung vor allem darin,<br />
ihnen bei der Formulierung realistischer und erreichbarer Ziele zu helfen.<br />
Die Bandbreite realistischer und erreichbarer Ziele ist dabei sehr groß. Mögliche<br />
Zielformulierungen könnten lauten: „Herr C. findet alleine sein Zimmer",<br />
„Herr J. benutzt sein Gebiss und reinigt es selbst", „Frau K. möchte alleine zum<br />
Supermarkt gehen können" oder „Herr H. möchte in einem halben Jahr in eine<br />
eigene Wohnung ziehen und als Pförtner, Bote, Nachtwächter o.a. arbeiten", „Frau<br />
H. möchte den Kontakt zu ihren Töchtern wieder aufnehmen". Es sei an dieser<br />
Stelle nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gerade bei hirnorganisch<br />
und kognitiv stärker beeinträchtigten Klienten klare Therapiezielvereinbarungen<br />
nicht nur möglich, sondern ganz besonders notwendig und wichtig sind. Gerade<br />
für unsere Bewohner ist die Festlegung von erreichbaren Zielen und Teilzielen<br />
und deren Überprüfbarkeit ein wesentlicher therapeutischer Wirkfaktor, auch<br />
wenn in unserer täglichen Arbeit meist die Erreichung kleinerer, konkreter Ziele<br />
mit erlebbaren Veränderungen im Vordergrund steht.<br />
Auch bei der Zielabklärung ist ein systematisches Vorgehen im Sinne des Ziel-<br />
Abklärungs-Prozesses (ZAP), wie er von Körkel und Schindler (1999) vorgeschlagen<br />
wird, hilfreich (s. Anhang 7).<br />
Der Bezugstherapeut legt gemeinsam mit denjenigen Kollegen, die ebenfalls<br />
mit dem Bewohner arbeiten (Arbeitstherapie, Beschäftigungstherapie, Sport,<br />
Hauswirtschaft etc.) und dem beratenden Mitarbeiterteam die geeigneten therapeutischen<br />
Methoden und Interventionen <strong>zur</strong> Erreichung der vereinbarten Ziele fest.<br />
Er koordiniert die Behandlungsplanung, klärt, wer welches Förderangebot macht<br />
und sorgt dafür, dass der Bewohner die für ihn notwendigen Hilfen erhält.<br />
Die Planung und Durchführung der Maßnahmen muss den Bedürfnissen und<br />
den Möglichkeiten des Bewohners entsprechen. Überforderung und Unterforderung<br />
sollten vermieden werden. Deshalb können Ziele im Laufe der Therapie verändert,<br />
erweitert oder <strong>zur</strong>ückgenommen werden. Behandlungsplanung ist ein fort-<br />
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