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Gesamtkonzept zur Soziotherapie - AHG Allgemeine ...

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Grundlage und Ausgangspunkt für eine erfolgreiche Behandlung ist eine gute Behandlungsplanung<br />

mit präzise definierten, überschaubaren, erreichbaren und überprüfbaren<br />

Behandlungszielen. In diesem Prozess sollte auf therapeutendominierte<br />

„Zielbestimmungen zugunsten von kundenorientierten Aufträgen" und zugunsten<br />

einer ernstgemeinten „größeren Wahlfreiheit" des Bewohners (Schiepek, 1998)<br />

verzichtet werden. Deshalb spielt der Betroffene bei der Klärung und Vereinbarung<br />

von Zielen und Teilzielen die Hauptrolle. Er hat die „Autorität über die anzustrebenden<br />

Lösungen" (Schmidt, 1989), es handelt sich schließlich um seine<br />

Ziele, um seine Zukunft und sein Leben. Im übrigen weisen Körkel und Schindler<br />

(1999) auf die größere Verhaltenswirksamkeit selbstbestimmter Ziele gegenüber<br />

fremdbestimmten Zielen hin.<br />

Der „Verhandlungspartner" des Klienten beim Aushandeln der Behandlungsziele<br />

ist sein Betreuer, der seine berufliche Kompetenz, seine Erfahrung und die seiner<br />

Kollegen, sein Wissen um die therapeutischen, konzeptionellen und personellen<br />

Möglichkeiten der Einrichtung, Erkenntnisse aus der Anamneseerhebung und<br />

Ergebnisse der Diagnostik mit in die „Verhandlung" und Planung einbringt. Bei<br />

unseren Bewohnern besteht die therapeutische Unterstützung vor allem darin,<br />

ihnen bei der Formulierung realistischer und erreichbarer Ziele zu helfen.<br />

Die Bandbreite realistischer und erreichbarer Ziele ist dabei sehr groß. Mögliche<br />

Zielformulierungen könnten lauten: „Herr C. findet alleine sein Zimmer",<br />

„Herr J. benutzt sein Gebiss und reinigt es selbst", „Frau K. möchte alleine zum<br />

Supermarkt gehen können" oder „Herr H. möchte in einem halben Jahr in eine<br />

eigene Wohnung ziehen und als Pförtner, Bote, Nachtwächter o.a. arbeiten", „Frau<br />

H. möchte den Kontakt zu ihren Töchtern wieder aufnehmen". Es sei an dieser<br />

Stelle nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gerade bei hirnorganisch<br />

und kognitiv stärker beeinträchtigten Klienten klare Therapiezielvereinbarungen<br />

nicht nur möglich, sondern ganz besonders notwendig und wichtig sind. Gerade<br />

für unsere Bewohner ist die Festlegung von erreichbaren Zielen und Teilzielen<br />

und deren Überprüfbarkeit ein wesentlicher therapeutischer Wirkfaktor, auch<br />

wenn in unserer täglichen Arbeit meist die Erreichung kleinerer, konkreter Ziele<br />

mit erlebbaren Veränderungen im Vordergrund steht.<br />

Auch bei der Zielabklärung ist ein systematisches Vorgehen im Sinne des Ziel-<br />

Abklärungs-Prozesses (ZAP), wie er von Körkel und Schindler (1999) vorgeschlagen<br />

wird, hilfreich (s. Anhang 7).<br />

Der Bezugstherapeut legt gemeinsam mit denjenigen Kollegen, die ebenfalls<br />

mit dem Bewohner arbeiten (Arbeitstherapie, Beschäftigungstherapie, Sport,<br />

Hauswirtschaft etc.) und dem beratenden Mitarbeiterteam die geeigneten therapeutischen<br />

Methoden und Interventionen <strong>zur</strong> Erreichung der vereinbarten Ziele fest.<br />

Er koordiniert die Behandlungsplanung, klärt, wer welches Förderangebot macht<br />

und sorgt dafür, dass der Bewohner die für ihn notwendigen Hilfen erhält.<br />

Die Planung und Durchführung der Maßnahmen muss den Bedürfnissen und<br />

den Möglichkeiten des Bewohners entsprechen. Überforderung und Unterforderung<br />

sollten vermieden werden. Deshalb können Ziele im Laufe der Therapie verändert,<br />

erweitert oder <strong>zur</strong>ückgenommen werden. Behandlungsplanung ist ein fort-<br />

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