Klägerin - - Beklagter Ziffer 1 - - Beklagter Ziffer 2 - nocookie.net
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RA.Dr.Jung hat mir trotz Kenntnis dieser Anfechtung, mit Schreiben vom 31.07.01-<br />
ANLAGE 5 mitgeteilt dass Anfechtungsgründe verfristet wären.Im Schreiben an die<br />
Verkäufer vom 27.12.01-ANLAGE 6,nimmt Dr.Jung Bezug auf das Schreiben von Dr.<br />
Dominik.Das Schreiben auf das er sich hier bezieht ist die Anfechtung von Dr.<br />
Dominik.Zusätzlich zu der Verschleierung der Anfechtung erwähnt er den Verkäufern nur<br />
die Ansprüche aus der Sittenwidrigkeit und verschweigt die Ansprüche aus der Arglistigen<br />
Täuschung,obwohl er weiß dass die Anfechtungsgründe keineswegs verfristet sind.Dieses<br />
gezielt täuschende Vorgehen beweist den Vorsatz und den Betrug (Strafanzeige).In die<br />
Gerichtsakte hat Herr Dr. Jung das Gutachten Emil eingebracht,die Anfechtung von<br />
Rechtsanwalt Dominik hat er in die Gerichtsakte nicht eingebracht.Die neuen<br />
Anfechtungsgründe,nämlich die Tatsache dass der Brunnen illegal ist und dass die Zufahrt<br />
illegal ist,wurden von Dr.Jung weder bei den Verkäufern angefochten,noch zur Klage<br />
gebracht.Anfechtungen waren bezüglich der Zehnjahresfrist bis 2004 möglich.Die<br />
Jahresfrist war,wegen der Anfechtung Dominik, auch gewahrt.Das LG<br />
Wiesbaden(Vorprozess) hat meine Ansprüche wegen Arglistiger Täuschung gegen die<br />
Verkäufer, unabhängig von der von Herrn Dr.Jung eingereichten Klage überprüft.Dafür<br />
wurden der gerichtliche Sachverständige Frank und der Obergutachter Sachverständige<br />
Bach beauftragt die Legalität der oben genannten Bauten zu überprüfen sowie den Wert<br />
zu bestimmen-ANLAGE 7.Diese Aufgabe nimmt der S.V Bach an .Diese Überprüfung lag<br />
auf der Hand da der Gutachter Emil sowie ein Gutachterausschuss bestehend aus drei<br />
Gutachtern unter anderem auch Bauten (Schwimmbad,Sauna) als illegal befunden<br />
hatten.Der Gerichtliche Sachverständige Frank hat die Illegalität dieser Bauten<br />
bestätigt.Der Obergutachter Bach hingegen hat durch Lügen eine Legalität dieser Bauten<br />
bescheinigt.-ANLAGE 8 (Gutachten Bach Seite 10-11).Ein Teil der Lügen des<br />
Gerichtlichen Sachverständigers Bach sind in der Tabelle-ANLAGE 9 ersichtlich die dem<br />
Gericht(Haftungsprozess) vorlag. Auf Grund der vom Obergutachter Bach getäuschten<br />
Legalität entscheidet das Landgericht (Vorprozess) im Urteil vom 13.01.2005 dass<br />
Ansprüche wegen Arglistiger Täuschung entfallen.Das Landgericht (Vorprozess)<br />
begründet sein Urteil damit, dass es dem Sachverständigen Bach folgt und den<br />
gerichtlichen Sachverständiger Frank als befangen<br />
erklärt-ANLAGE 10 Urteil vom 13.01.2005-Seite 5 und 6. Zu der unbegründeten<br />
fehlerhaften Nichtberücksichtigung des Gutachtens Frank ist weiter unten gesondert<br />
vorgetragen. Die Ansprüche wegen der arglistigen Täuschung hätten ausgereicht um im<br />
Verfahren (Vorprozess) zu gewinnen. Es wäre die Pflicht von Dr. Jung gewesen das<br />
Gutachten des Obergutachters Bach zu überprüfen da dieser als einziger Gutachter die<br />
besagten Bauten als legal befand.Als Folge dieser Lüge des Sachverständigers Bach<br />
hätte der Beklagte Dr. Jung erfolgreich den gerichtlichen Sachverständiger Bach wegen<br />
der Besorgnis der Befangenheit ablehnen können und müssen.Sein unter Befangenheit<br />
falsch ermittelter Wert hätte bei der Urteilsfindung nicht berücksichtigt werden dürfen. Mein<br />
rechtliches Gehör sehe ich hier deswegen verletzt da ich vorgetragen habe dass es<br />
Aufgabe des Rechtsanwaltes ist ,alle Tatsachen und Anspruchsgrundlagen wie die<br />
Arglistige Täuschung § 123 BGB dem Gericht vorzutragen die meine Forderung<br />
rechtfertigen.Es kann nicht gestattet werden,dass der eigene Anwalt bekannte<br />
Tatsachen,welche die Forderungen des Mandanten untermauern,nicht vorträgt und dafür<br />
nicht haften muss.Diese Tatsachen hätten vom Gericht (Vorprozess) bewertet werden<br />
müssen.Der Beklagte hat mir die Möglichkeit genommen,dass das Gericht (Vorprozess)<br />
diese Tatsachen berücksichtigt.Im Folgenden gehe ich näher auf die einzelnen Tatsachen<br />
ein:<br />
Illegale Zufahrt :<br />
ich habe über die illegale Zufahrt am 25.10.2000-ANLAGE 3 Kenntnis erlangt.Die<br />
Kenntnis der Verkäufer bezüglich der nichtgenehmigten Zufahrt habe ich mit Schreiben-<br />
ANLAGE 11 belegt.