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Klägerin - - Beklagter Ziffer 1 - - Beklagter Ziffer 2 - nocookie.net

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RA.Dr.Jung hat mir trotz Kenntnis dieser Anfechtung, mit Schreiben vom 31.07.01-<br />

ANLAGE 5 mitgeteilt dass Anfechtungsgründe verfristet wären.Im Schreiben an die<br />

Verkäufer vom 27.12.01-ANLAGE 6,nimmt Dr.Jung Bezug auf das Schreiben von Dr.<br />

Dominik.Das Schreiben auf das er sich hier bezieht ist die Anfechtung von Dr.<br />

Dominik.Zusätzlich zu der Verschleierung der Anfechtung erwähnt er den Verkäufern nur<br />

die Ansprüche aus der Sittenwidrigkeit und verschweigt die Ansprüche aus der Arglistigen<br />

Täuschung,obwohl er weiß dass die Anfechtungsgründe keineswegs verfristet sind.Dieses<br />

gezielt täuschende Vorgehen beweist den Vorsatz und den Betrug (Strafanzeige).In die<br />

Gerichtsakte hat Herr Dr. Jung das Gutachten Emil eingebracht,die Anfechtung von<br />

Rechtsanwalt Dominik hat er in die Gerichtsakte nicht eingebracht.Die neuen<br />

Anfechtungsgründe,nämlich die Tatsache dass der Brunnen illegal ist und dass die Zufahrt<br />

illegal ist,wurden von Dr.Jung weder bei den Verkäufern angefochten,noch zur Klage<br />

gebracht.Anfechtungen waren bezüglich der Zehnjahresfrist bis 2004 möglich.Die<br />

Jahresfrist war,wegen der Anfechtung Dominik, auch gewahrt.Das LG<br />

Wiesbaden(Vorprozess) hat meine Ansprüche wegen Arglistiger Täuschung gegen die<br />

Verkäufer, unabhängig von der von Herrn Dr.Jung eingereichten Klage überprüft.Dafür<br />

wurden der gerichtliche Sachverständige Frank und der Obergutachter Sachverständige<br />

Bach beauftragt die Legalität der oben genannten Bauten zu überprüfen sowie den Wert<br />

zu bestimmen-ANLAGE 7.Diese Aufgabe nimmt der S.V Bach an .Diese Überprüfung lag<br />

auf der Hand da der Gutachter Emil sowie ein Gutachterausschuss bestehend aus drei<br />

Gutachtern unter anderem auch Bauten (Schwimmbad,Sauna) als illegal befunden<br />

hatten.Der Gerichtliche Sachverständige Frank hat die Illegalität dieser Bauten<br />

bestätigt.Der Obergutachter Bach hingegen hat durch Lügen eine Legalität dieser Bauten<br />

bescheinigt.-ANLAGE 8 (Gutachten Bach Seite 10-11).Ein Teil der Lügen des<br />

Gerichtlichen Sachverständigers Bach sind in der Tabelle-ANLAGE 9 ersichtlich die dem<br />

Gericht(Haftungsprozess) vorlag. Auf Grund der vom Obergutachter Bach getäuschten<br />

Legalität entscheidet das Landgericht (Vorprozess) im Urteil vom 13.01.2005 dass<br />

Ansprüche wegen Arglistiger Täuschung entfallen.Das Landgericht (Vorprozess)<br />

begründet sein Urteil damit, dass es dem Sachverständigen Bach folgt und den<br />

gerichtlichen Sachverständiger Frank als befangen<br />

erklärt-ANLAGE 10 Urteil vom 13.01.2005-Seite 5 und 6. Zu der unbegründeten<br />

fehlerhaften Nichtberücksichtigung des Gutachtens Frank ist weiter unten gesondert<br />

vorgetragen. Die Ansprüche wegen der arglistigen Täuschung hätten ausgereicht um im<br />

Verfahren (Vorprozess) zu gewinnen. Es wäre die Pflicht von Dr. Jung gewesen das<br />

Gutachten des Obergutachters Bach zu überprüfen da dieser als einziger Gutachter die<br />

besagten Bauten als legal befand.Als Folge dieser Lüge des Sachverständigers Bach<br />

hätte der Beklagte Dr. Jung erfolgreich den gerichtlichen Sachverständiger Bach wegen<br />

der Besorgnis der Befangenheit ablehnen können und müssen.Sein unter Befangenheit<br />

falsch ermittelter Wert hätte bei der Urteilsfindung nicht berücksichtigt werden dürfen. Mein<br />

rechtliches Gehör sehe ich hier deswegen verletzt da ich vorgetragen habe dass es<br />

Aufgabe des Rechtsanwaltes ist ,alle Tatsachen und Anspruchsgrundlagen wie die<br />

Arglistige Täuschung § 123 BGB dem Gericht vorzutragen die meine Forderung<br />

rechtfertigen.Es kann nicht gestattet werden,dass der eigene Anwalt bekannte<br />

Tatsachen,welche die Forderungen des Mandanten untermauern,nicht vorträgt und dafür<br />

nicht haften muss.Diese Tatsachen hätten vom Gericht (Vorprozess) bewertet werden<br />

müssen.Der Beklagte hat mir die Möglichkeit genommen,dass das Gericht (Vorprozess)<br />

diese Tatsachen berücksichtigt.Im Folgenden gehe ich näher auf die einzelnen Tatsachen<br />

ein:<br />

Illegale Zufahrt :<br />

ich habe über die illegale Zufahrt am 25.10.2000-ANLAGE 3 Kenntnis erlangt.Die<br />

Kenntnis der Verkäufer bezüglich der nichtgenehmigten Zufahrt habe ich mit Schreiben-<br />

ANLAGE 11 belegt.

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