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Klägerin - - Beklagter Ziffer 1 - - Beklagter Ziffer 2 - nocookie.net

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Einholen eines Obergutachtens sowie der Beschluss auf gesonderte Bewertung von<br />

Grundstück und Gartenanlagen verhindert werden können.<br />

3. Schadenshöhe<br />

Die Schadensersatzansprüche der <strong>Klägerin</strong> sind darauf gerichtet, so gestellt zu werden,<br />

wie sie stünde, wenn der Vorprozess und Klageerhebung fehlerfrei geführt worden<br />

wäre. Die <strong>Klägerin</strong> hätte dann Zug um Zug gegen Übertragung des Hausgrundstücks in<br />

Schlangenbad den Kaufpreis von DM 1.700.000,00 wieder zurückerhalten; weiterhin<br />

wären Anwalts- und Gerichtskosten des Vorprozesses aus einem Streitwert von<br />

€ 869.000,00, der über insgesamt vier Instanzen geführt wurde und bei dem vier<br />

Rechtsanwaltskanzleien Kostenerstattung beantragen konnten, nicht zulasten der<br />

<strong>Klägerin</strong> angefallen. Schließlich hätte unsere Mandantin eine Verzinsung ihres<br />

Kaufpreises sowie Ersatz der Kaufnebenkosten und ihrer Aufwendungen in das<br />

Grundstück von den Verkäufern verlangen können. Weshalb der Beklagte <strong>Ziffer</strong> 1 die<br />

Kaufnebenkosten und die Aufwendungen nicht in die Klage einbezogen hatte, ist für<br />

die <strong>Klägerin</strong> nicht erklärlich; abgesprochen war dies jedenfalls nicht mit ihr.<br />

Die Schadenshöhe beziffern wir wie folgt:<br />

Kostenart Betrag in €<br />

gezahlt am /<br />

Zinsen seit<br />

Kaufpreis an Fam Cesar 869.196,19 01.09.1994<br />

Kaufnebenkosten und<br />

Aufwendungen 1994 bis 2000

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