Klägerin - - Beklagter Ziffer 1 - - Beklagter Ziffer 2 - nocookie.net
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Einholen eines Obergutachtens sowie der Beschluss auf gesonderte Bewertung von<br />
Grundstück und Gartenanlagen verhindert werden können.<br />
3. Schadenshöhe<br />
Die Schadensersatzansprüche der <strong>Klägerin</strong> sind darauf gerichtet, so gestellt zu werden,<br />
wie sie stünde, wenn der Vorprozess und Klageerhebung fehlerfrei geführt worden<br />
wäre. Die <strong>Klägerin</strong> hätte dann Zug um Zug gegen Übertragung des Hausgrundstücks in<br />
Schlangenbad den Kaufpreis von DM 1.700.000,00 wieder zurückerhalten; weiterhin<br />
wären Anwalts- und Gerichtskosten des Vorprozesses aus einem Streitwert von<br />
€ 869.000,00, der über insgesamt vier Instanzen geführt wurde und bei dem vier<br />
Rechtsanwaltskanzleien Kostenerstattung beantragen konnten, nicht zulasten der<br />
<strong>Klägerin</strong> angefallen. Schließlich hätte unsere Mandantin eine Verzinsung ihres<br />
Kaufpreises sowie Ersatz der Kaufnebenkosten und ihrer Aufwendungen in das<br />
Grundstück von den Verkäufern verlangen können. Weshalb der Beklagte <strong>Ziffer</strong> 1 die<br />
Kaufnebenkosten und die Aufwendungen nicht in die Klage einbezogen hatte, ist für<br />
die <strong>Klägerin</strong> nicht erklärlich; abgesprochen war dies jedenfalls nicht mit ihr.<br />
Die Schadenshöhe beziffern wir wie folgt:<br />
Kostenart Betrag in €<br />
gezahlt am /<br />
Zinsen seit<br />
Kaufpreis an Fam Cesar 869.196,19 01.09.1994<br />
Kaufnebenkosten und<br />
Aufwendungen 1994 bis 2000