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Klägerin - - Beklagter Ziffer 1 - - Beklagter Ziffer 2 - nocookie.net

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Brunnens nach dem WHG (Wasserhaushaltsgesetz).Hierzu fehlt eine klare Stellung der<br />

Verfasser.Des weiteren fehlen auch die nötigen Begründungen.<br />

Im weiteren beziehe ich mich nur auf die gravierenden Fehlentscheidungen im Beschluss<br />

und halte aber den gesamten Vortrag aus der Berufung aufrecht.<br />

Im einzelnen:<br />

- 1.Das Schreiben das ich als Beweis zur Kenntnis der Verkäufer bezüglich der<br />

Unzulässigkeit des Waldweges gebracht habe,ist ein deutlicher und klarer Beweis.Die<br />

Verkäufer haben, weil sie wussten dass der Waldweg nicht legal ist,erfolglos<br />

Verhandlungen mit dem Forstamt aufgenommen.Es gibt keinen einzigen Grund weshalb<br />

sie sonst über diesen Weg verhandeln hätten sollen.Sollte der Verfasser anderer<br />

Auffassung sein,habe ich das Recht auf eine Begründung.Denn auch aus diesem Grund<br />

habe ich Berufung eingelegt.Die Mitteilung dass das Landgericht und der Senat meine<br />

Auffassung nicht teilt,ist keine Begründung.Es gab nur einen Grund für diese<br />

Verhandlungen und zwar,die Kenntnis der Verkäufer über den rechtlichen Status dieses<br />

Weges.Eine endgültige Entscheidung der Behörde bezüglich des Waldweges,wurde nicht<br />

1997,sondern erst mit dem Schreiben 25.10.2000,von der Behörde gefällt.Auch hier fehlt<br />

jegliche Begründung des Verfassers,warum das Datum 1997 bezüglich der<br />

Kenntnisnahme geltend gemacht wird.<br />

-2. Bezüglich der Illegalität von Schwimmbad und Sauna.Dieser Vortrag ist nicht<br />

neu,sondern wurde schon in erster Instanz bei beiden Beklagten gebracht,da es auch mir<br />

als Laien aufgefallen ist,dass 5 Gutachter diese Bauten als illegal erachten und nur einer<br />

durch mehrfache gravierende Lügen diese Bauten als legal darstellen will.Diese Illegalität<br />

ist nicht von mir angenommen,wie der Verfasser in seinem Beschluss angibt,sondern<br />

sie ist eine überprüfbare Tatsache nach den Gesetzen die Jedermann also auch ein Laie<br />

einsehen kann.Die Arglist bzw. Kenntnis der Verkäufer ist klar bewiesen weil diese<br />

ausdrücklich vorgetragen haben über die gesetzlichen Vorschriften nämlich die Maße für<br />

die genehmigungsfreien Bauten informiert gewesen zu sein.Die tatsächlichen Maße der<br />

Bauten belegen die Illegalität.Es ist auch eine Gewissheit daß die Verkäufer im Umgang<br />

mit dem Zollstock als sachkundig gelten.Der Beklagte Dr. Jung musste selbstverständlich<br />

nicht die tatsächlichen Maße dieser Bauten überprüfen.In seiner Erwiderung bestreitet er<br />

die Maße mit Nichtwissen.Der Beweis anhand der Fotos vor Ort ist auch nur auf diese<br />

Erwiderung von mir eingebracht worden.Es bedarf hier nämlich keines Beweises die<br />

Tatsachen sind aus den Unterlagen ersichtlich (HBO,Gutachten Bach ,Aussage von Frau<br />

Tochter Cesar).Er hätte die falschen gesetzlichen Angaben des Gerichtlichen<br />

Sachverständigers Bach zu der Legalität der Bauten anhand der gesetzlichen<br />

Vorschriften überprüfen müssen .So hätte der Beklagte Dr. Jung erkennen müssen daß<br />

die umfangreichen Erklärungen des Sachverständigers zu der Legalität der Bauten nichts<br />

weiter sind als eine dicke Lüge.Eine genaue Überprüfung durch Dr. Jung ergab sich<br />

zwingend da nur einer von 6 Gutachtern die Bauten für legal befindet.Daß sowohl der<br />

Sachverständige als auch der damalige Rechtsvertreter Dr. Jung bezüglich dieser<br />

Tatsachen gravierend fehlen,lässt eine Mittäterschaft vermuten.<br />

3.Bezüglich des Brunnens:Entsprechend gilt auch hier. Die Illegalität des Brunnens ist<br />

eine Tatsache und ist nicht von mir angenommen wie der Verfasser angibt.Die<br />

genehmigungsfreie Entnahme von Grundwasser nach dem Gesetz ist sehr klar<br />

definiert.Das Gesetz sieht keine genehmigungsfreie Entnahme von Grundwasser für<br />

Schwimmbäder vor.Auch in diesem Punkt hat weder das Land Gericht noch der Verfasser<br />

die Legalität anhand der vorgetragenen Tatsachen und der gesetzlichen Bestimmungen<br />

beurteilt.Aber auch dieser Punkt ist Teil der Berufung und muss berücksichtigt werden.<br />

4.Bezüglich der Befangenheit des Gerichtlichen Sachverständigers Frank<br />

Der Vorprozess wäre für mich ohne diese unbegründete Befangenheit erfolgreich<br />

verlaufen.Denn private Gutachter werden zur Urteilsbegründung nicht berücksichtigt.Diese<br />

Tatsache ist im Urteil des Landgerichtes aus dem Vorprozess deutlich

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