Klägerin - - Beklagter Ziffer 1 - - Beklagter Ziffer 2 - nocookie.net
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Brunnens nach dem WHG (Wasserhaushaltsgesetz).Hierzu fehlt eine klare Stellung der<br />
Verfasser.Des weiteren fehlen auch die nötigen Begründungen.<br />
Im weiteren beziehe ich mich nur auf die gravierenden Fehlentscheidungen im Beschluss<br />
und halte aber den gesamten Vortrag aus der Berufung aufrecht.<br />
Im einzelnen:<br />
- 1.Das Schreiben das ich als Beweis zur Kenntnis der Verkäufer bezüglich der<br />
Unzulässigkeit des Waldweges gebracht habe,ist ein deutlicher und klarer Beweis.Die<br />
Verkäufer haben, weil sie wussten dass der Waldweg nicht legal ist,erfolglos<br />
Verhandlungen mit dem Forstamt aufgenommen.Es gibt keinen einzigen Grund weshalb<br />
sie sonst über diesen Weg verhandeln hätten sollen.Sollte der Verfasser anderer<br />
Auffassung sein,habe ich das Recht auf eine Begründung.Denn auch aus diesem Grund<br />
habe ich Berufung eingelegt.Die Mitteilung dass das Landgericht und der Senat meine<br />
Auffassung nicht teilt,ist keine Begründung.Es gab nur einen Grund für diese<br />
Verhandlungen und zwar,die Kenntnis der Verkäufer über den rechtlichen Status dieses<br />
Weges.Eine endgültige Entscheidung der Behörde bezüglich des Waldweges,wurde nicht<br />
1997,sondern erst mit dem Schreiben 25.10.2000,von der Behörde gefällt.Auch hier fehlt<br />
jegliche Begründung des Verfassers,warum das Datum 1997 bezüglich der<br />
Kenntnisnahme geltend gemacht wird.<br />
-2. Bezüglich der Illegalität von Schwimmbad und Sauna.Dieser Vortrag ist nicht<br />
neu,sondern wurde schon in erster Instanz bei beiden Beklagten gebracht,da es auch mir<br />
als Laien aufgefallen ist,dass 5 Gutachter diese Bauten als illegal erachten und nur einer<br />
durch mehrfache gravierende Lügen diese Bauten als legal darstellen will.Diese Illegalität<br />
ist nicht von mir angenommen,wie der Verfasser in seinem Beschluss angibt,sondern<br />
sie ist eine überprüfbare Tatsache nach den Gesetzen die Jedermann also auch ein Laie<br />
einsehen kann.Die Arglist bzw. Kenntnis der Verkäufer ist klar bewiesen weil diese<br />
ausdrücklich vorgetragen haben über die gesetzlichen Vorschriften nämlich die Maße für<br />
die genehmigungsfreien Bauten informiert gewesen zu sein.Die tatsächlichen Maße der<br />
Bauten belegen die Illegalität.Es ist auch eine Gewissheit daß die Verkäufer im Umgang<br />
mit dem Zollstock als sachkundig gelten.Der Beklagte Dr. Jung musste selbstverständlich<br />
nicht die tatsächlichen Maße dieser Bauten überprüfen.In seiner Erwiderung bestreitet er<br />
die Maße mit Nichtwissen.Der Beweis anhand der Fotos vor Ort ist auch nur auf diese<br />
Erwiderung von mir eingebracht worden.Es bedarf hier nämlich keines Beweises die<br />
Tatsachen sind aus den Unterlagen ersichtlich (HBO,Gutachten Bach ,Aussage von Frau<br />
Tochter Cesar).Er hätte die falschen gesetzlichen Angaben des Gerichtlichen<br />
Sachverständigers Bach zu der Legalität der Bauten anhand der gesetzlichen<br />
Vorschriften überprüfen müssen .So hätte der Beklagte Dr. Jung erkennen müssen daß<br />
die umfangreichen Erklärungen des Sachverständigers zu der Legalität der Bauten nichts<br />
weiter sind als eine dicke Lüge.Eine genaue Überprüfung durch Dr. Jung ergab sich<br />
zwingend da nur einer von 6 Gutachtern die Bauten für legal befindet.Daß sowohl der<br />
Sachverständige als auch der damalige Rechtsvertreter Dr. Jung bezüglich dieser<br />
Tatsachen gravierend fehlen,lässt eine Mittäterschaft vermuten.<br />
3.Bezüglich des Brunnens:Entsprechend gilt auch hier. Die Illegalität des Brunnens ist<br />
eine Tatsache und ist nicht von mir angenommen wie der Verfasser angibt.Die<br />
genehmigungsfreie Entnahme von Grundwasser nach dem Gesetz ist sehr klar<br />
definiert.Das Gesetz sieht keine genehmigungsfreie Entnahme von Grundwasser für<br />
Schwimmbäder vor.Auch in diesem Punkt hat weder das Land Gericht noch der Verfasser<br />
die Legalität anhand der vorgetragenen Tatsachen und der gesetzlichen Bestimmungen<br />
beurteilt.Aber auch dieser Punkt ist Teil der Berufung und muss berücksichtigt werden.<br />
4.Bezüglich der Befangenheit des Gerichtlichen Sachverständigers Frank<br />
Der Vorprozess wäre für mich ohne diese unbegründete Befangenheit erfolgreich<br />
verlaufen.Denn private Gutachter werden zur Urteilsbegründung nicht berücksichtigt.Diese<br />
Tatsache ist im Urteil des Landgerichtes aus dem Vorprozess deutlich