05.02.2013 Aufrufe

Klägerin - - Beklagter Ziffer 1 - - Beklagter Ziffer 2 - nocookie.net

Klägerin - - Beklagter Ziffer 1 - - Beklagter Ziffer 2 - nocookie.net

Klägerin - - Beklagter Ziffer 1 - - Beklagter Ziffer 2 - nocookie.net

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Anlage 2 zu Verfassungsbeschwerde<br />

Der Landrat des Rheingau-Taunus-Kreises<br />

als Behörde der Landesverwaltung<br />

Untere Wasserbehörde<br />

65307 Bad Schwalbach,<br />

Sachbearbeiter:<br />

Frau<br />

Anna<br />

str.<br />

Schlangenbad<br />

Ihr Zeichen. Ihre Nachricht vom unsere Zeichen<br />

LI/2-22-14-Je-<br />

15. Dezember 2004<br />

Eigenwasserversorgung für Ihr Anwesen str. , Schlangenbad<br />

hier: Mein Schreiben vom 10. Dezember 2004<br />

Sehr geehrte Frau Anna,<br />

mit meinem Schreiben vom 11. August 2003 hatte ich bereits darauf hingewiesen,<br />

daß für Ihr Grundstück, bzw. für die vorhandenen Brunnenbohrungen keine<br />

wasserrechtliche Erlaubnis besteht oder bestand.<br />

In Bezug auf mein oben genanntes Schreiben teile ich Ihnen ergänzend folgendes<br />

mit:<br />

Eine Genehmigung nach der Heilquellenschützgebietsverordnung.:vom-10 August<br />

1987, Staatsanzeiger 36/1987 S. 1857) hätte ab dem Inkrafttreten (08. September<br />

1987) dieser Verordnung sowohl für die Bohrung als auch für eine Grundwasserent-<br />

nahme nicht mehr erteilt werden können. Dabei ist es unerheblich, an welcher<br />

Stelle auf dem Grundstück sich die Bohrung befindet und welchen Ausbauzustand<br />

diese aufweist.<br />

Abschließend setze ich Sie davon in Kenntnis, daß ich beabsichtige, im<br />

Januar 2005,die Grundwasserentnahme auf Ihrem Grundstück im Rahmen einer für Sie<br />

kostenpflichtigen Verfügung zu untersagen, bzw das Verfüllen/dauerhafte<br />

Verschließen der Brunnenbohrung anzuordnen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Im Auftrag<br />

..(Amtmann)<br />

Anlage 3 zu Verfassungsbeschwerde<br />

GEMEINDE SCHLANGENBAD DER BÜRGERMEISTER<br />

A.' - als Ordnungsbehörde -<br />

Gemeinde Schlangenbad, Postfach 1135, 65386 Schlangenbad<br />

Frau<br />

Anna Strasse X<br />

Schlangenbad<br />

Rheingauer Straße 23<br />

Schlangenbad<br />

Telefon:<br />

Auskunft erteilt:<br />

Herr

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!