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Klägerin - - Beklagter Ziffer 1 - - Beklagter Ziffer 2 - nocookie.net

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Antwort 2 auf Ber.-Erw.Dr.Jung 2<br />

Bornemann-von Loeben Rechtsanwälte Bornemann-von Loeben 1 Spirgath 1 Ebenrecht 1<br />

An das<br />

Oberlandesgericht Frankfurt<br />

Zeit 42<br />

60313 Frankfurt a. Main<br />

Vorab per Telefax: 069/1367-2976<br />

Heidelberg, den 14.06.2010<br />

Unser Zeichen: 2008/00375-KS/DM (bitte stets angeben[) Rechtsanwalt<br />

Bearbeiter: Rechtsanwalt Spirgath<br />

E-Mail: Spirgath@kanzlei-bomemann.de<br />

Oberer Gaisbergweg 19-21<br />

69115 Heidelberg<br />

Sekretariat Frau<br />

Durchwahl (08221) 80 74-37 Telefaxt (0 62 21) 60 74.38 Gerichtsfach LG<br />

Heidelberg 135<br />

Aktenzeichen: 1 U 199/09<br />

2 Abschriften anbei<br />

www.kanzlei-bornemann.de<br />

In Sachen<br />

Anna./. RA Dr. Jung<br />

antworten wir auf die Berufungserwiderung:<br />

Der Beklagte wiederholt Im wesentlichen Sachvortrag und rechtliche Argumentation<br />

der L Instanz. Wir sind dem Sachvortrag und der rechtlichen Argumentation des<br />

Beklagten<br />

bereits umfassend entgegengetreten, sodass hierauf nicht erneut im Detail<br />

geantwortet<br />

werden muss.<br />

Die <strong>Klägerin</strong> war nicht kaufreuig. Sie hatte vielmehr noch im Jahr 1996<br />

kostspielige Umbauten am Haus vorgenommen, da sie weder Kaufreue noch zum<br />

damaligen Zeitpunkt Kenntnis von Anfechtungs- oder Rückabwicklungsgründen hatte.<br />

Aus diesem Grund macht die <strong>Klägerin</strong> die Kosten dafür auch geltend. Wenn<br />

bezüglich der weiter geltend gemachten Kosten Klärungsbedarf besteht, kann<br />

selbstverständlich darüber vorgetragen werden.<br />

Seite 2<br />

Soweit der Beklagte ab Seite 3 der Berufungserwiderung neuen Sachvortrag<br />

einführt, wird dieser als verspätet gerügt. Es wird bestritten, dass die<br />

Verkäuferfamilie Cesar<br />

den Brunnen nach 1987 gereinigt und so hergerichtet hat, dass er eine<br />

ausreichende<br />

Wasserversorgung des Hauses sicher stellte. Es ist nicht ersichtlich, weshalb<br />

dieser neue Sachvortrag nicht bereits in I. Instanz gehalten wurde, sodass er<br />

als verspätet zurückzuweisen ist. Zudem ist diese Darstellung fälsch, da der<br />

Brunnen laut Gutachten des Hessischen Landesamts für Bodenforschung (vom<br />

04.03.1975) im Jahre 1973 eine Tiefe von 24 m hat und versiegt war. So wären die<br />

sieben Bewohner des Hauses 14 Jahre<br />

ohne Wasser gewesen.<br />

Unstreitig ist vielmehr, dass die Verkäuferfamilie Cesar den Brunnen heimlich<br />

von 20 m auf 120 m vertieft hatte und dass Frau Heidi Cesar darüber hinaus die<br />

Behörde über den Umfang der Wasserentnahme getäuscht hatte.<br />

Zu den Ausführungen auf Seite 5 erster Abschnitt: Das Heilquellenschutzgebiet<br />

dient dem Schutz der Heilquellen und sagt nichts über die Trinkwasserqualität<br />

aus. Beim Verschließen des Brunnens stellte die Firma Wasser fest dass der<br />

Brunnen zur Förderung von Trinkwasser ungeeig<strong>net</strong> war. Heilquellenwasser Ist

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