Klägerin - - Beklagter Ziffer 1 - - Beklagter Ziffer 2 - nocookie.net
Klägerin - - Beklagter Ziffer 1 - - Beklagter Ziffer 2 - nocookie.net
Klägerin - - Beklagter Ziffer 1 - - Beklagter Ziffer 2 - nocookie.net
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Beurteilung der Sittenwidrigkeit herangezogen werden müssen.<br />
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung aus dem Jahre 1996<br />
unterstrichen u daß ein Geschäft dann Jenen die guten Sitten verstößt, .,wenn<br />
ein auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht und<br />
der begünstigte Teil aus verwerflicher Gesinnung handelt".<br />
Ebenfalls führt er weiter aus: ..Ist ein auffälliges Mißverhältnis zwischen<br />
Leistung und Gegenleistung nicht egeben, kommt ein wucherähnliches Geschäft dann<br />
in Betracht, wenn zu dem Ausnutzen einer Zwangslage, der Unerfahrenheit, des<br />
mangelnden Urteilsvermögens oder einer erheblichen Willensschwäche des<br />
Vertragspartners weitere sittenwidrige Umstände hinzutreten".<br />
Diese weiteren sittenwidrigen Umstände sind aus unserer Sicht dadurch bereits<br />
erkennbar, daß Sie ja das Grundstücksgeschäft absagen wollten.<br />
Nachdem Sie ihren Vorschlag von DM 1.700.000,-- gemacht haben, wurde hier Ihre<br />
besondere Situation ausgenutzt, obwohl bekannt war, daß das Grundstück<br />
mangelhaft erschlossen ist, ein Ausbau des Dachgeschosses nicht in Betracht<br />
kommen kann. ebenfalls der Ausbau des Wintergartens nicht möglich ist als auch<br />
die Tatsache. daß sowohl das Schwimmbad und die Sauna illegal errichtet wurden<br />
und Sie nunmehr vor dem Problem stehen, daß das Wasser aus dem illegal<br />
errichteten Brunnen nicht genutzt werden kann und die illegale Verbindung<br />
hinsichtlich des Kamins beendet werden muß. Ebenfalls ist das Nebenhaus und die<br />
C e illegal<br />
errichtet.<br />
Unter Berücksichtigung dieser gesamten Umstände. die Ihnen erst mit der Zeit im<br />
einzelnen bekannt geworden sind, zuletzt die Situation hinsichtlich des<br />
illegalen Brunnens, ist aus unserer Sicht die Sittenwidrigkeit dieses Vertrages<br />
gegeben, so<br />
ajd JLe äüi i1 CLäii v~ ,iuui` ueJÜ ~,ii Wu:i i,.<br />
Andere rechtliche Grundlagen, wie beispielsweise die Anfechtung wegen<br />
arglistiger Täuschung oder Minderungsansprüche sind aufgrund der Verfristung, d.<br />
h. bei arglistiger Täuschung beträgt die Anfechtungsfrist nach § 124 BGB 1 Jahr.<br />
nicht gegegeben.<br />
Anlage 6 zu Verfassungsbeschwerde<br />
DR. JUNG<br />
RECHTSANWALTE.NOTARE - FACHANWÄLTE<br />
27. Dez. 2001<br />
Ihr Zeichen:<br />
Anna.1. Cesar<br />
Sehr geehrte Frau Tochter Cesar,<br />
wir zeigen durch Beifügung einer Kopie unserer Vollmacht an, daß wir Frau<br />
Anna,Strasse X, Schlangenbad, anwaltlich vertreten.<br />
mit Vertrag vom 25. Juli 1994 des Notars haben Sie das Grundstück, eingetragen<br />
im Grundbuch des Amtsgerichts Bad Schwalbach von Schlangenbad Band .. Blatt ...,<br />
Gemarkung Schlangenbad, Flur .. Flurstück ..., Hof- und Gebäudefläche ….. qm<br />
groß, an unsere Mandantin übertragen. Der Kaufpreis wurde mit einer 1.700.00,00<br />
DM vereinbart.<br />
Bereits im Schreiben des Rechtsanwaltes Dr. Dominik wurde Ihnen gegenüber<br />
dargelegt, daß der Kaufvertrag wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist.<br />
Die Sittenwidrigkeit gemäß § 138 BGB ergibt sich daraus, daß ein auffälliges<br />
Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt, so daß hier das<br />
Tatbestandsmerkmal des Wuchers gegeben ist.<br />
-2-<br />
Ihnen war auch das grobe Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung