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Klägerin - - Beklagter Ziffer 1 - - Beklagter Ziffer 2 - nocookie.net

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Beurteilung der Sittenwidrigkeit herangezogen werden müssen.<br />

Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung aus dem Jahre 1996<br />

unterstrichen u daß ein Geschäft dann Jenen die guten Sitten verstößt, .,wenn<br />

ein auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht und<br />

der begünstigte Teil aus verwerflicher Gesinnung handelt".<br />

Ebenfalls führt er weiter aus: ..Ist ein auffälliges Mißverhältnis zwischen<br />

Leistung und Gegenleistung nicht egeben, kommt ein wucherähnliches Geschäft dann<br />

in Betracht, wenn zu dem Ausnutzen einer Zwangslage, der Unerfahrenheit, des<br />

mangelnden Urteilsvermögens oder einer erheblichen Willensschwäche des<br />

Vertragspartners weitere sittenwidrige Umstände hinzutreten".<br />

Diese weiteren sittenwidrigen Umstände sind aus unserer Sicht dadurch bereits<br />

erkennbar, daß Sie ja das Grundstücksgeschäft absagen wollten.<br />

Nachdem Sie ihren Vorschlag von DM 1.700.000,-- gemacht haben, wurde hier Ihre<br />

besondere Situation ausgenutzt, obwohl bekannt war, daß das Grundstück<br />

mangelhaft erschlossen ist, ein Ausbau des Dachgeschosses nicht in Betracht<br />

kommen kann. ebenfalls der Ausbau des Wintergartens nicht möglich ist als auch<br />

die Tatsache. daß sowohl das Schwimmbad und die Sauna illegal errichtet wurden<br />

und Sie nunmehr vor dem Problem stehen, daß das Wasser aus dem illegal<br />

errichteten Brunnen nicht genutzt werden kann und die illegale Verbindung<br />

hinsichtlich des Kamins beendet werden muß. Ebenfalls ist das Nebenhaus und die<br />

C e illegal<br />

errichtet.<br />

Unter Berücksichtigung dieser gesamten Umstände. die Ihnen erst mit der Zeit im<br />

einzelnen bekannt geworden sind, zuletzt die Situation hinsichtlich des<br />

illegalen Brunnens, ist aus unserer Sicht die Sittenwidrigkeit dieses Vertrages<br />

gegeben, so<br />

ajd JLe äüi i1 CLäii v~ ,iuui` ueJÜ ~,ii Wu:i i,.<br />

Andere rechtliche Grundlagen, wie beispielsweise die Anfechtung wegen<br />

arglistiger Täuschung oder Minderungsansprüche sind aufgrund der Verfristung, d.<br />

h. bei arglistiger Täuschung beträgt die Anfechtungsfrist nach § 124 BGB 1 Jahr.<br />

nicht gegegeben.<br />

Anlage 6 zu Verfassungsbeschwerde<br />

DR. JUNG<br />

RECHTSANWALTE.NOTARE - FACHANWÄLTE<br />

27. Dez. 2001<br />

Ihr Zeichen:<br />

Anna.1. Cesar<br />

Sehr geehrte Frau Tochter Cesar,<br />

wir zeigen durch Beifügung einer Kopie unserer Vollmacht an, daß wir Frau<br />

Anna,Strasse X, Schlangenbad, anwaltlich vertreten.<br />

mit Vertrag vom 25. Juli 1994 des Notars haben Sie das Grundstück, eingetragen<br />

im Grundbuch des Amtsgerichts Bad Schwalbach von Schlangenbad Band .. Blatt ...,<br />

Gemarkung Schlangenbad, Flur .. Flurstück ..., Hof- und Gebäudefläche ….. qm<br />

groß, an unsere Mandantin übertragen. Der Kaufpreis wurde mit einer 1.700.00,00<br />

DM vereinbart.<br />

Bereits im Schreiben des Rechtsanwaltes Dr. Dominik wurde Ihnen gegenüber<br />

dargelegt, daß der Kaufvertrag wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist.<br />

Die Sittenwidrigkeit gemäß § 138 BGB ergibt sich daraus, daß ein auffälliges<br />

Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt, so daß hier das<br />

Tatbestandsmerkmal des Wuchers gegeben ist.<br />

-2-<br />

Ihnen war auch das grobe Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung

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