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Klägerin - - Beklagter Ziffer 1 - - Beklagter Ziffer 2 - nocookie.net

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Oberlandesgericht Frankfurt<br />

Zeil 42<br />

60313 Frankfurt a. Main<br />

Vorab per Telefax: 069/1367-2976<br />

Heidelberg, den 29.12.2010<br />

Unser Zeichen: 2008/00375-KS/DM (bitte stets angeben!)<br />

Aktenzeichen: 1 U 199/09<br />

2 Abschriften anbei<br />

In Sachen<br />

Anna ./. RA Dr. Jung<br />

erheben wir namens und im Auftrag der <strong>Klägerin</strong> gegen den Beschluss vom 13.12.2010<br />

Es wird beantragt,<br />

Anhörungsrüge.<br />

das Verfahren gemäß § 321 a Abs. 1 Satz 1 ZPO fortzuführen.<br />

Begründung:<br />

Nach Auffassung der <strong>Klägerin</strong> hat das Oberlandesgericht ihren Anspruch auf rechtliches<br />

Gehör in entscheidungsrechtlicher Weise verletzt, sodass das Verfahren fortzuführen<br />

ist.<br />

Zur Begründung ihrer Klage bzw. Berufung hat sich die <strong>Klägerin</strong> wie folgt eingelassen.<br />

1.<br />

Die <strong>Klägerin</strong> hat im Wesentlichen Folgendes wiederholt vorgetragen und unter Beweis<br />

gestellt:<br />

Der Beklagte hat anwaltliche Pflichten verletzt, weil er die Klage gegen die Verkäufer<br />

des streitgegenständlichen Hausgrundstücks<br />

- nicht auf eine frühere Anfechtung des RA Dominik vom 02.04.2001 gestützt hat,

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