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Klägerin - - Beklagter Ziffer 1 - - Beklagter Ziffer 2 - nocookie.net

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angegeben.Zitat:"Das Gutachten ist als Obergutachten den Feststellungen des<br />

Sachverständigen Frank vorzuziehen ,der in der Tat als Befangen anzusehen ist....."<br />

Die Befangenheit sehe ich weiter darin dass der Verfasser bei diesen schwerwiegenden<br />

Tatsachen es nicht einmal für notwendig erachtet sich weiter damit zu beschäftigen und<br />

per Beschluss meine Klage abweisen will.Die Bestimmungen des §522 ZPO sind<br />

sicherlich vom Gesetzgeber zur Entlastung der Gerichte vorgesehen nicht um Klagen<br />

gegen einflussreiche Persönlichkeiten zu beenden.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Anlage 13 zu Verfassungsbeschwerde<br />

Anna<br />

Strasse X<br />

Schlangenbad<br />

An das<br />

Oberlandesgericht Frankfurt am Main Zeil 42<br />

60313 Frankfurt/Main<br />

Vorab per Telefax: 069 - 1367 2976 ans 12.11 2010<br />

Aktenzeichen :1 U 199 109 Schlangenbad den, 12.11.2010<br />

Stellungnahme zu den dienstlichen Erklärungen der Richter: Dr.1,2,3<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

bevor ich auf die dienstlichen Erklärungen Stellung beziehe möchte ich mitteilen<br />

daß die drei Richter bis zu einer Entscheidung bezüglich meines<br />

Befangenheitsantrages als befangen gelten und die Schriftsätze die von meinem<br />

Anwalt an das Gericht gesendet werden nur zur Wahrung eventueller Fristen<br />

geschickt werden .lch lehne bis zu einer Entscheidung zur Befangenheit eine<br />

Tätigkeit der benannten Richter in meinem Fall ausdrücklich ab.<br />

Im weiteren beziehe ich Stellung nur auf die dienstliche Erklärung von Dr 1 um<br />

Wiederholungen zu vermeiden.<br />

zu 1.Es stellt sich für mich die Frage wo die Ausfertigung (die nicht<br />

unterschriebene) des Beschlusses die den Parteien zugestellt wurde verwahrt<br />

wird.Werden in den Gerichtsakten beide Ausfertigungen verwahrt? Muss ein Bürger<br />

der wissen will wer eine Entscheidung gegen ihn fällt Akteneinsicht beim Gericht<br />

nehmen?Unterschriften können auch nachträglich getätigt werden.<br />

zu 4.Entgegen der Behauptung aus der dienstlichen Erklärung wurde im<br />

Befangenheitsantrag unter 2. die Kenntnis der Verkäufer ausführlich<br />

erläutert.Die Kenntnis der Verkäufer bezüglich Schwimmbad und Anbauten wurde vom<br />

Beklagten Dr.Jung selbst vorgetragen.Einen ausführlichen Vortrag zu der Kenntnis<br />

der Verkäufer wurde auch in der Berufungsbegründung gemacht.lch komme mir nur<br />

albern vor diesen Vortrag ins Unendliche zu wiederholen.<br />

zu 5. Der Schriftverkehr mit dem Forstamt bezüglich eines Nutzungsvertrages ist<br />

ein deutlicher Beweis dafür dass die Verkäufer wussten oder befürchten mussten<br />

Probleme mit dem Weg zu haben.Wenn die Richter dieses hartnäckig bestreiten dann<br />

müssen sie benennen aus welchem Grund diese Schreiben geführt wurden.Wozu<br />

sollten Verhandlungen über die Nutzung eines Waldweges sonst geführt worden<br />

sein? Wollten die Verkäufer auf dem Weg etwa Pilze züchten oder Weinachtbäume<br />

pflanzen?<br />

zu 6.Wie unter 2. ausgeführt ist die Kenntnis der Verkäufer vorgetragen und<br />

bewiesen,sogar der Beklagte bezieht sich auf die Aussage von Frau Tochter Cesar.<br />

Im Übrigen wäre auch kein Beweis nötig denn kein Bürger (geschweige ein<br />

Bauunternehmer) tätigt eine Investition ( Schwimmbad mit Heizung<br />

Wasseraufbereitung Zu und Abfluss mit<br />

getrenntem Öltank,Sauna mit eigener Heizung) ohne die gesetzlichen Bestimmungen<br />

zu kennen.Die Verkäufer gingen nach dem gleichen Muster vor wie beim Brunnen.<br />

zu 7. Die Richter ignorieren hartnäckig die umfangreichen Lügen aus den Angaben<br />

von Fr.Cesar.Wer nichts zu befürchten hat belügt die Behörde nicht und nimmt<br />

Risiken auf sich.Ich erwähne nur stichpunktartig diese Falschaussage: statt fünf<br />

Personen wird eine angegeben-,der Brunnen dient nicht nur zur Versorgung des

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