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Maßnahmenkonzept zur verschmutzungsarmen Nutzpflanzenernte

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LABO-Vorhaben B 4.03 im Länderfinanzierungsprogramm Wasser, Boden und Abfall<br />

<strong>Maßnahmenkonzept</strong> <strong>zur</strong> <strong>verschmutzungsarmen</strong> <strong>Nutzpflanzenernte</strong><br />

eine erhebliche Freisetzung von Schadstoffen oder zusätzliche Einträge durch den<br />

Grundstückseigentümer, den Inhaber der tatsächlichen Gewalt (Pächter) oder durch Dritte<br />

nachteilige Auswirkungen auf die Bodenfunktionen erwarten lassen (§ 9 Abs. 2 und 3<br />

BBodSchV). Bei Überschreitung eines Vorsorgewertes sind die zulässigen jährlichen Zusatzbelastungen<br />

gem. § 11 BBodSchV zu beachten.<br />

Erhebliche Freisetzungen von Schadstoffen – namentlich von Schwermetallen – sind insbesondere<br />

bei niedrigen pH-Werten zu erwarten. Verschiedene Untersuchungen konnten<br />

erhöhte Freisetzungen mit abnehmenden pH-Werten nachweisen. Der pflanzenverfügbare<br />

Schwermetallanteil – gemessen im Ammoniumnitratextrakt – wird insbesondere bei pH-<br />

Werten unter 6 freigesetzt, wobei u.a. Schadstoffart, Belastungsausmaß, Bindungsformen,<br />

Humusgehalt und Belastungsquelle differenzierend wirken (FRÄNZLE et al. 1995,<br />

LIEBE et al. 1997, UTERMANN et al. 2003).<br />

Die Prüf- und Maßnahmenwerte sind schutzgutbezogen abgeleitet worden. Ziel der bodenschutzrechtlichen<br />

Werteregelungen für den Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze ist es,<br />

den Schadstofftransfer aus den Böden in pflanzliche und tierische Produkte so zu begrenzen,<br />

dass die Anforderungen des Lebens- und Futtermittelrechtes eingehalten werden<br />

können und letztlich der Mensch als Endkonsument keinen gesundheitlichen Gefahren<br />

ausgesetzt wird. Die Ableitung der Prüf- und Maßnahmenwerte wurden anhand einer statistischen<br />

Auswertung von Wertepaaren „Bodengehalte:Pflanzengehalte“ vorgenommen<br />

(LABO 1998, KNOCHE et al. 1999). Die Differenzierung zwischen Prüf- und Maßnahmenwerten<br />

erfolgte anhand von Wahrscheinlichkeitsbetrachtungen.<br />

Die Prüfwerte für den Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze sind so abgeleitet worden, dass<br />

bei ungünstigen Fallkonstellationen der zulässige Höchstgehalt in einer empfindlichen<br />

Pflanzenart mit einer Wahrscheinlichkeit größer 20 % überschritten wird. Werden Prüfwerte<br />

überschritten, dann spricht man bodenschutzrechtlich von einem durch konkrete Anhaltspunkte<br />

begründeten hinreichenden Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung.<br />

Die Maßnahmenwerte für den Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze sind so abgeleitet worden,<br />

dass bei ihrer Überschreitung mit einer Wahrscheinlichkeit von größer 50 % eine<br />

Überschreitung des höchst zulässigen Pflanzenwertes zu erwarten ist und der durch Regressionsgleichung<br />

beschriebene statistische Zusammenhang zwischen Boden- und<br />

Pflanzengehalten als „ausreichend eng“ angesehen wird. In diesem Fall besteht die Regelvermutung,<br />

dass eine schädliche Bodenveränderung vorliegt. Den Werteregelungen<br />

liegen die Aufschlussverfahren im Königswasser- und Ammoniumnitratextrakt zu Grunde;<br />

entscheidend für die Auswahl des Aufschlussverfahrens war der statistische Zusammenhang<br />

zwischen den Datenpaaren „Bodengehalte:Pflanzengehalte“. Für Nutzpflanzen aus<br />

Ackerbau und Nutzgärten führt die BBodSchV Bodenwerte auf, die auf die Einhaltung der<br />

Pflanzenqualität bzw. auf die Vermeidung von Wachstumsbeeinträchtigungen abzielen.<br />

Weiterhin werden für Grünlandböden Maßnahmenwerte <strong>zur</strong> Gewährleistung der futtermittelrechtlich<br />

begründeten Pflanzenqualität benannt.<br />

LVVG Aulendorf ⋅ Seite 7 von 131

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