Maßnahmenkonzept zur verschmutzungsarmen Nutzpflanzenernte
Maßnahmenkonzept zur verschmutzungsarmen Nutzpflanzenernte
Maßnahmenkonzept zur verschmutzungsarmen Nutzpflanzenernte
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LABO-Vorhaben B 4.03 im Länderfinanzierungsprogramm Wasser, Boden und Abfall<br />
<strong>Maßnahmenkonzept</strong> <strong>zur</strong> <strong>verschmutzungsarmen</strong> <strong>Nutzpflanzenernte</strong><br />
eine erhebliche Freisetzung von Schadstoffen oder zusätzliche Einträge durch den<br />
Grundstückseigentümer, den Inhaber der tatsächlichen Gewalt (Pächter) oder durch Dritte<br />
nachteilige Auswirkungen auf die Bodenfunktionen erwarten lassen (§ 9 Abs. 2 und 3<br />
BBodSchV). Bei Überschreitung eines Vorsorgewertes sind die zulässigen jährlichen Zusatzbelastungen<br />
gem. § 11 BBodSchV zu beachten.<br />
Erhebliche Freisetzungen von Schadstoffen – namentlich von Schwermetallen – sind insbesondere<br />
bei niedrigen pH-Werten zu erwarten. Verschiedene Untersuchungen konnten<br />
erhöhte Freisetzungen mit abnehmenden pH-Werten nachweisen. Der pflanzenverfügbare<br />
Schwermetallanteil – gemessen im Ammoniumnitratextrakt – wird insbesondere bei pH-<br />
Werten unter 6 freigesetzt, wobei u.a. Schadstoffart, Belastungsausmaß, Bindungsformen,<br />
Humusgehalt und Belastungsquelle differenzierend wirken (FRÄNZLE et al. 1995,<br />
LIEBE et al. 1997, UTERMANN et al. 2003).<br />
Die Prüf- und Maßnahmenwerte sind schutzgutbezogen abgeleitet worden. Ziel der bodenschutzrechtlichen<br />
Werteregelungen für den Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze ist es,<br />
den Schadstofftransfer aus den Böden in pflanzliche und tierische Produkte so zu begrenzen,<br />
dass die Anforderungen des Lebens- und Futtermittelrechtes eingehalten werden<br />
können und letztlich der Mensch als Endkonsument keinen gesundheitlichen Gefahren<br />
ausgesetzt wird. Die Ableitung der Prüf- und Maßnahmenwerte wurden anhand einer statistischen<br />
Auswertung von Wertepaaren „Bodengehalte:Pflanzengehalte“ vorgenommen<br />
(LABO 1998, KNOCHE et al. 1999). Die Differenzierung zwischen Prüf- und Maßnahmenwerten<br />
erfolgte anhand von Wahrscheinlichkeitsbetrachtungen.<br />
Die Prüfwerte für den Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze sind so abgeleitet worden, dass<br />
bei ungünstigen Fallkonstellationen der zulässige Höchstgehalt in einer empfindlichen<br />
Pflanzenart mit einer Wahrscheinlichkeit größer 20 % überschritten wird. Werden Prüfwerte<br />
überschritten, dann spricht man bodenschutzrechtlich von einem durch konkrete Anhaltspunkte<br />
begründeten hinreichenden Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung.<br />
Die Maßnahmenwerte für den Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze sind so abgeleitet worden,<br />
dass bei ihrer Überschreitung mit einer Wahrscheinlichkeit von größer 50 % eine<br />
Überschreitung des höchst zulässigen Pflanzenwertes zu erwarten ist und der durch Regressionsgleichung<br />
beschriebene statistische Zusammenhang zwischen Boden- und<br />
Pflanzengehalten als „ausreichend eng“ angesehen wird. In diesem Fall besteht die Regelvermutung,<br />
dass eine schädliche Bodenveränderung vorliegt. Den Werteregelungen<br />
liegen die Aufschlussverfahren im Königswasser- und Ammoniumnitratextrakt zu Grunde;<br />
entscheidend für die Auswahl des Aufschlussverfahrens war der statistische Zusammenhang<br />
zwischen den Datenpaaren „Bodengehalte:Pflanzengehalte“. Für Nutzpflanzen aus<br />
Ackerbau und Nutzgärten führt die BBodSchV Bodenwerte auf, die auf die Einhaltung der<br />
Pflanzenqualität bzw. auf die Vermeidung von Wachstumsbeeinträchtigungen abzielen.<br />
Weiterhin werden für Grünlandböden Maßnahmenwerte <strong>zur</strong> Gewährleistung der futtermittelrechtlich<br />
begründeten Pflanzenqualität benannt.<br />
LVVG Aulendorf ⋅ Seite 7 von 131