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Maßnahmenkonzept zur verschmutzungsarmen Nutzpflanzenernte

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LABO-Vorhaben B 4.03 im Länderfinanzierungsprogramm Wasser, Boden und Abfall<br />

<strong>Maßnahmenkonzept</strong> <strong>zur</strong> <strong>verschmutzungsarmen</strong> <strong>Nutzpflanzenernte</strong><br />

Tab. 2–7 (Fortsetzung): Höchstgehalte und Aktionsgrenzwerte (Auslösewerte) für unerwünschte<br />

Stoffe in Futtermitteln gemäß Anhang 5 der Futtermittelverordnung<br />

(Auszug)<br />

Schadstoff Produkt Höchstgehalt<br />

(ng WHO-<br />

PCDD/F-<br />

/PCB-TEQ<br />

/ kg bei einemFeuchtigkeitsgehalt<br />

von<br />

12 %)<br />

Dioxine<br />

(PCDD/PCDF)<br />

Summe Dioxine<br />

und dioxinähnliche<br />

PCB<br />

Dioxinähnliche<br />

PCB<br />

2.4 Naturschutzrecht<br />

• Einzelfuttermittel pflanzlichen Ursprungs außer<br />

pflanzlichen Ölen und Nebenerzeugnissen<br />

Aktionsgrenzwert<br />

(ng WHO-<br />

PCDD/F-<br />

/PCB-TEQ<br />

/ kg bei einemFeuchtigkeitsgehalt<br />

von<br />

12 %)<br />

0,75 0,5<br />

• Tierisches Fett einschließlich Milch- und Eifett 2,0 1,0<br />

• Sonstige Erzeugnisse von Landtieren einschließlich<br />

Milch und Milcherzeugnisse sowie Eier und Eierzeugnisse<br />

• Einzelfuttermittel pflanzlichen Ursprungs außer<br />

pflanzlichen Ölen und Nebenerzeugnissen<br />

0,75 0,5<br />

LVVG Aulendorf ⋅ Seite 19 von 131<br />

1,25<br />

• Tierisches Fett einschließlich Milch- und Eifett 3,0<br />

• Sonstige Erzeugnisse von Landtieren einschließlich<br />

Milch und Milcherzeugnisse sowie Eier und Eierzeugnisse<br />

• Einzelfuttermittel pflanzlichen Ursprungs außer<br />

pflanzlichen Ölen und Nebenerzeugnissen<br />

1,25<br />

0,35<br />

• Tierisches Fett einschließlich Milch- und Eifett 0,75<br />

• Sonstige Erzeugnisse von Landtieren einschließlich<br />

Milch und Milcherzeugnisse sowie Eier und Eierzeugnisse<br />

Das Naturschutzrecht auf Bundes- und Landesebene kann bei einzelnen Maßnahmen der<br />

Gefahrenabwehr, die <strong>zur</strong> Minderung oder Vermeidung des Schadstofftransfers vom Boden<br />

<strong>zur</strong> Nutzpflanze oder zum Nutztier geeignet erscheinen, begrenzend wirken.<br />

Soll beispielsweise auf einer Grünlandfläche, auf der der Aufwuchs in Folge ausgeprägter<br />

Narbenschäden stark verschmutzt ist, <strong>zur</strong> Verminderung des Verschmutzungspfades eine<br />

Neuansaat vorgenommen werden, dann sind naturschutzrechtliche Beschränkungen zu<br />

berücksichtigen. So ist nach § 5 Abs. 4 Anstrich 5 BNatSchG „auf erosionsgefährdeten<br />

0,35

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