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Maßnahmenkonzept zur verschmutzungsarmen Nutzpflanzenernte

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LABO-Vorhaben B 4.03 im Länderfinanzierungsprogramm Wasser, Boden und Abfall<br />

<strong>Maßnahmenkonzept</strong> <strong>zur</strong> <strong>verschmutzungsarmen</strong> <strong>Nutzpflanzenernte</strong><br />

an. KOWALEWSKY & VETTER (1982) berichten von Reduzierungen der Bleigehalte, die<br />

durch Klärschlammausbringungen verursacht worden sind, um 11, 30 bzw. 35 % im Grünlandaufwuchs<br />

durch Beregnung mit 1, 3 bzw. 10 mm Beregnungswasser. JONES et al.<br />

(1979) konnten nachweisen, dass nicht angetrockneter Klärschlamm zum größten Teil<br />

durch Beregnung entfernt werden konnte; hingegen konnte angetrockneter Klärschlamm<br />

im Mittel nur zu weniger als der Hälfte entfernt werden.<br />

Die dargestellten Ergebnisse machen deutlich, dass mit Hilfe der Beregnung nur im beschränkten<br />

Umfang eine vorangegangene Verschmutzung der Nutzpflanzen mit Bodenanhang<br />

verringert werden kann. Zudem ist bei dieser Maßnahme auf die Beregnungstechnik<br />

und -steuerung zu achten, um zusätzliche Verschmutzungen durch aufspritzendes<br />

Beregnungswasser und Boden zu vermeiden. Insofern bietet sich diese Maßnahme nur<br />

bei Beständen an, die eine dichte Bodenbedeckung durch den Pflanzenbestand oder<br />

durch eine Mulchdecke aufweisen. Anhand der Bedingungen des Einzelfalles können die<br />

konkrete Maßnahmenausgestaltung geplant und die Abschätzung der Geeignetheit vorgenommen<br />

werden.<br />

4.1.3.6 Flurzwang<br />

Durch Staub, der bei der Bodenbearbeitung aufgewirbelt wird, können angrenzende Futterflächen<br />

verschmutzt werden. Es sind derzeit keine Untersuchungen über die Größenordnung<br />

des Staubeintrages durch Bodenbearbeitung bekannt, daher ist unklar, welche<br />

Bedeutung sie im Vergleich zu anderen Verschmutzungspfaden hat.<br />

Die Kontamination durch Stäube von Nachbarfeldern ließe sich weitgehend vermeiden,<br />

wenn die Bodenbearbeitung nur zu Zeiten erfolgt, zu denen auf dem Nachbaracker kein<br />

Nahrungsmittel/Futter angebaut wird. Hierzu wäre eine Koordination des Futteranbaus<br />

notwendig: Das Ackerfutter einer belasteten Region wird nebeneinander angebaut. Solche<br />

Maßnahmen wären prinzipiell nicht neu, früher war aus anderen Gründen (Beweidung,<br />

Krankheitsübertragung) ein Flurzwang innerhalb einer Gemarkung in manchen Regionen<br />

üblich.<br />

LVVG Aulendorf ⋅ Seite 48 von 131

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