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Maßnahmenkonzept zur verschmutzungsarmen Nutzpflanzenernte

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LVVG Aulendorf ⋅ Seite 90 von 131<br />

Nasses oder feuchtes Grünfutter<br />

• Besseres Abtrocknen des Bestandes durch Wahl<br />

eines späteren Schnittzeitpunktes am Tag (s. 4.12)<br />

• Verzicht auf Nutzung an Regentagen oder wenn,<br />

dann zumindest mit hoher Schnitthöhe (s. 4.1)<br />

Lücken im Grünlandbestand<br />

• Nach- oder Übersaat mit standortangepassten Arten<br />

und Sorten (s. 4.5 u. 4.6)<br />

• Anpassung von Düngung und Nutzung (häufigere<br />

Nutzung ergibt dichtere Narbe)<br />

• Höherer Schnitt (s. 4.1)<br />

• (Beifütterung von nicht belastetem Futter)<br />

• Die Verfütterung von Aufwuchs, der die Höchstgehalte<br />

der FMV überschreitet ist grundsätzlich<br />

nicht erlaubt, auch dann nicht, wenn nicht belastetes<br />

Futter beigefüttert wird (Verschneidungsverbot).<br />

Insofern ist diese Maßnahme nur unterhalb<br />

der Gefahrenschwelle möglich.<br />

Ursache der<br />

Mögliche Maßnahmen<br />

Verschmutzung<br />

Überschwemmung von Grünland- • Hoher Schnitt (s. 4.1)<br />

flächen in Tallagen<br />

• Evtl. Verzicht auf Verfütterung des Mähgutes<br />

Niederschläge „Splash“ • Schaffung dichter Grasnarben durch häufige Nutzung<br />

und Nachsaat <strong>zur</strong> Verminderung der kinetischen<br />

Energie beim Aufprall der Regentropfen auf<br />

die Bodenoberfläche (s. 4.6)<br />

• Hoher Schnitt (s. 4.1)<br />

Ungünstige Bestandeszusammen- • Unkrautbekämpfung mit nachfolgender Nach- oder<br />

setzung<br />

Übersaat mit standortangepassten Arten und Sorten<br />

(s. 4.4, 4.5 u. 4.6)<br />

• Anpassung von Düngung und Nutzung<br />

• Häufigere Nutzung ergibt dichtere Narbe<br />

• Höherer Schnitt (s. 4.1)<br />

• (Beifütterung von nicht belastetem Futter)<br />

• Die Verfütterung von Aufwuchs, der die Höchstgehalte<br />

der FMV überschreitet ist grundsätzlich<br />

nicht erlaubt, auch dann nicht, wenn nicht belastetes<br />

Futter beigefüttert wird (Verschneidungsverbot).<br />

Insofern ist diese Maßnahme nur unterhalb<br />

der Gefahrenschwelle möglich.<br />

• Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln<br />

ist evtl. untersagt.<br />

• Die Veränderung der Nutzungsfrequenz steht evtl.<br />

dem Nutzungszweck entgegen (hohe Nutzungsfrequenz<br />

lässt meist keine Heuwerbung zu).<br />

Konsequenzen / mögliche<br />

Umsetzungshemmnisse<br />

Tab. 6–1: Maßnahmenkatalog <strong>zur</strong> Reduzierung der Verschmutzung mit Schadstoffen bei der Schnittnutzung von Grünland (in Klammern Verweise<br />

auf Tab. 6-4)<br />

LABO-Vorhaben B 4.03 im Länderfinanzierungsprogramm Wasser, Boden und Abfall<br />

<strong>Maßnahmenkonzept</strong> <strong>zur</strong> <strong>verschmutzungsarmen</strong> <strong>Nutzpflanzenernte</strong>

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