Maßnahmenkonzept zur verschmutzungsarmen Nutzpflanzenernte
Maßnahmenkonzept zur verschmutzungsarmen Nutzpflanzenernte
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LABO-Vorhaben B 4.03 im Länderfinanzierungsprogramm Wasser, Boden und Abfall<br />
<strong>Maßnahmenkonzept</strong> <strong>zur</strong> <strong>verschmutzungsarmen</strong> <strong>Nutzpflanzenernte</strong><br />
Liegen demnach aus der Lebens- und Futtermittelüberwachung Daten zu Schadstoffgehalten<br />
in Pflanzen vor, die im Rahmen von Monitoring-Untersuchungen oder anderen<br />
Untersuchungen gewonnen wurden, dann ist zu erst zu überprüfen, ob die festgestellten<br />
Schadstoffgehalte in den Pflanzen zweifelsfrei auf bodenbürtige Schadstoffe und nicht auf<br />
andere mögliche Schadstoffquellen während der Lagerung oder Verarbeitung <strong>zur</strong>ückzuführen<br />
sind.<br />
Ist der Boden als Belastungsquelle eindeutig identifiziert, dann bestimmt sich die bodenschutzrechtliche<br />
Konsequenz der Pflanzengehalte daran, wie flächen- und zeitrepräsentativ<br />
die Ergebnisse sind (vgl. Kap. 2.5.1). Je nach Konkretheit und Repräsentanz der<br />
Pflanzendaten können sie eine unterschiedliche bodenschutzfachliche Bedeutung entfalten.<br />
Die möglichen Anknüpfungspunkte der Lebensmittel-/Futtermittelüberwachung zum<br />
Regeluntersuchungsablauf nach Bodenschutzrecht sind in Abb. 2–3 schematisch dargestellt.<br />
So können die Pflanzengehalte die Durchführung der orientierenden Untersuchung<br />
oder Detailuntersuchungen begründen. Bei eindeutiger Sachlage können die Pflanzengehalte<br />
sogar <strong>zur</strong> Feststellung der schädlichen Bodenveränderungen mit herangezogen<br />
werden.<br />
Lebens-/Futtermittelrecht<br />
Monitoring<br />
Daten zu Schadstoffgehalten<br />
in<br />
Pflanzen<br />
Höchstgehalte<br />
überschritten?<br />
Maßnahmen der Gefahrenabwehr<br />
Das Inverkehrbringen und<br />
Verschneiden der Nahrungsbzw.<br />
Futtermittel ist verboten.<br />
Bei bodenbedingten Schadstoffbelastungen:<br />
Unterschiedliche bodenschutzrechtliche<br />
Bedeutung je nach Konkretheit und<br />
Repräsentanz der Pflanzendaten<br />
Bodenschutzrecht<br />
Liegen Anhaltspunkte<br />
für SBV vor?<br />
Orientierende Untersuchung<br />
Bewerten der Anhaltspunkte;<br />
Erhärten oder Verwerfen<br />
des Gefahrenverdachts<br />
Liegen konkrete<br />
Anhaltspunkte für SBV<br />
vor?<br />
Detailuntersuchung<br />
Ermitteln des Belastungsausmaßes<br />
und der räumlichen Verteilung<br />
Gefahrenverdacht<br />
abschließend bestätigt?<br />
Liegen SBV vor? vor? vor?<br />
Maßnahmen der Gefahrenabwehr<br />
SBV sind zu sanieren bzw.<br />
geeignete Schutz und Beschränkungsmaßnahmen<br />
sind zu ergreifen<br />
Abb. 2–3: Anknüpfungspunkte der Lebensmittel-/Futtermittelüberwachung zum Regeluntersuchungsablauf<br />
nach Bodenschutzrecht<br />
LVVG Aulendorf ⋅ Seite 23 von 131