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Maßnahmenkonzept zur verschmutzungsarmen Nutzpflanzenernte

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LABO-Vorhaben B 4.03 im Länderfinanzierungsprogramm Wasser, Boden und Abfall<br />

<strong>Maßnahmenkonzept</strong> <strong>zur</strong> <strong>verschmutzungsarmen</strong> <strong>Nutzpflanzenernte</strong><br />

Liegen demnach aus der Lebens- und Futtermittelüberwachung Daten zu Schadstoffgehalten<br />

in Pflanzen vor, die im Rahmen von Monitoring-Untersuchungen oder anderen<br />

Untersuchungen gewonnen wurden, dann ist zu erst zu überprüfen, ob die festgestellten<br />

Schadstoffgehalte in den Pflanzen zweifelsfrei auf bodenbürtige Schadstoffe und nicht auf<br />

andere mögliche Schadstoffquellen während der Lagerung oder Verarbeitung <strong>zur</strong>ückzuführen<br />

sind.<br />

Ist der Boden als Belastungsquelle eindeutig identifiziert, dann bestimmt sich die bodenschutzrechtliche<br />

Konsequenz der Pflanzengehalte daran, wie flächen- und zeitrepräsentativ<br />

die Ergebnisse sind (vgl. Kap. 2.5.1). Je nach Konkretheit und Repräsentanz der<br />

Pflanzendaten können sie eine unterschiedliche bodenschutzfachliche Bedeutung entfalten.<br />

Die möglichen Anknüpfungspunkte der Lebensmittel-/Futtermittelüberwachung zum<br />

Regeluntersuchungsablauf nach Bodenschutzrecht sind in Abb. 2–3 schematisch dargestellt.<br />

So können die Pflanzengehalte die Durchführung der orientierenden Untersuchung<br />

oder Detailuntersuchungen begründen. Bei eindeutiger Sachlage können die Pflanzengehalte<br />

sogar <strong>zur</strong> Feststellung der schädlichen Bodenveränderungen mit herangezogen<br />

werden.<br />

Lebens-/Futtermittelrecht<br />

Monitoring<br />

Daten zu Schadstoffgehalten<br />

in<br />

Pflanzen<br />

Höchstgehalte<br />

überschritten?<br />

Maßnahmen der Gefahrenabwehr<br />

Das Inverkehrbringen und<br />

Verschneiden der Nahrungsbzw.<br />

Futtermittel ist verboten.<br />

Bei bodenbedingten Schadstoffbelastungen:<br />

Unterschiedliche bodenschutzrechtliche<br />

Bedeutung je nach Konkretheit und<br />

Repräsentanz der Pflanzendaten<br />

Bodenschutzrecht<br />

Liegen Anhaltspunkte<br />

für SBV vor?<br />

Orientierende Untersuchung<br />

Bewerten der Anhaltspunkte;<br />

Erhärten oder Verwerfen<br />

des Gefahrenverdachts<br />

Liegen konkrete<br />

Anhaltspunkte für SBV<br />

vor?<br />

Detailuntersuchung<br />

Ermitteln des Belastungsausmaßes<br />

und der räumlichen Verteilung<br />

Gefahrenverdacht<br />

abschließend bestätigt?<br />

Liegen SBV vor? vor? vor?<br />

Maßnahmen der Gefahrenabwehr<br />

SBV sind zu sanieren bzw.<br />

geeignete Schutz und Beschränkungsmaßnahmen<br />

sind zu ergreifen<br />

Abb. 2–3: Anknüpfungspunkte der Lebensmittel-/Futtermittelüberwachung zum Regeluntersuchungsablauf<br />

nach Bodenschutzrecht<br />

LVVG Aulendorf ⋅ Seite 23 von 131

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