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Maßnahmenkonzept zur verschmutzungsarmen Nutzpflanzenernte

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LABO-Vorhaben B 4.03 im Länderfinanzierungsprogramm Wasser, Boden und Abfall<br />

<strong>Maßnahmenkonzept</strong> <strong>zur</strong> <strong>verschmutzungsarmen</strong> <strong>Nutzpflanzenernte</strong><br />

Bei Kulturen, die ihren Wasser- und Nährstoffbedarf auch aus größeren Bodentiefen im<br />

nennenswerten Umfang abdecken wie zum Beispiel Zuckerrüben oder Luzerne, muss die<br />

entsprechende Bodentiefe bei der Bewertung berücksichtigt werden.<br />

Die zu betrachtende Bodentiefe kann auch über den durchwurzelten Bereich hinausreichen,<br />

wenn auf Grund von kapillarem Aufstieg Wasser und darin gelöste Elemente aus<br />

tieferen Bodenschichten in die durchwurzelte Bodenschicht gelangen. Zur Bedeutung der<br />

systemischen Aufnahme von Schadstoffen sind sehr viele Veröffentlichungen verfügbar.<br />

Beispielhaft wird auf die Publikationen von HOFFMANN (1982), KÖNIG & KRÄMER (1985),<br />

SAUERBECK (1989), HORNBURG (1991), CRÖSSMANN (1992) und DELSCHEN et al. (1996)<br />

verwiesen. Neben der Wirkung einzelner Schadstoffen sind auch Kombinationswirkungen<br />

verschiedener Bodenschadstoffe beschrieben worden (z.B. DORN 1999).<br />

Zur Beprobungstiefe gibt das BBodSchV folgende Vorgaben: Bei Ackerflächen wird der<br />

Bearbeitungshorizont (= Ober- oder Mutterboden) beprobt, der in der Regel 0 – 30 cm<br />

mächtig ist. Eine Unterbodenprobe wird zumeist zwischen 30 und 60 cm als Mischprobe<br />

gewonnen, wobei deutlich abweichende Horizonte getrennt zu beproben sind. Das heißt,<br />

dass die Beprobungstiefen an die Horizontfolge des Untersuchungsstandortes anzupassen<br />

sind. Grünland ist in der Regel zwischen 0 und 10 sowie zwischen 10 und 30 cm Bodentiefe<br />

zu beproben. Auch hier ist letztlich die Horizontabfolge maßgeblich für die Festlegung<br />

der Beprobungstiefen.<br />

Die Prüf- und Maßnahmenwerte nach Tab. 2–2 gelten für die Bewertung von Oberböden,<br />

was im Regelfall bei einer acker- oder gartenbaulicher Nutzung einer Tiefe von ca. 30 cm,<br />

bei Grünland von ca. 10 cm entspricht. Für tiefer liegende Bodenschicht (bis 60 cm bei<br />

Acker-/Gartenbau bzw. bis 30 cm bei Grünland) ist das jeweils 1,5-fache des jeweiligen<br />

Prüf- bzw. Maßnahmenwertes <strong>zur</strong> Bewertung heranzuziehen.<br />

Tab. 3–1: Maximale Tiefe des Hauptdurchwurzelungsbereiches ausgewählter Nutzpflanzen<br />

(nach GÖBEL 1984, UVM 1990, VOIGTLÄNDER & JACOB 1987; ergänzt)<br />

Bohnen Erbsen Erdbeeren Gurken Kartoffeln Kohl Möhren<br />

30-50 cm 40-60 cm 20-30 cm 30-50 cm 40-60 cm 30-50 cm 40-60 cm<br />

Obstbäume Salat Spargel Spinat Tomaten Wein Zwiebeln<br />

50-70 cm 20-30 cm 50-70 cm 20-30 cm 30-50 cm 60-80 cm 20-40 cm<br />

Getreide Luzerne Gräser Rasen Bärenklau Ampfer<br />

40-60 cm 60-80 cm 10-30 cm 2-10 cm 60-80 cm 60-80 cm<br />

Flüchtige Schadstoffe können über den Luftpfad nach erfolgter Ausgasung in die Bodenluft<br />

oder die bodennahe Atmosphärenluft direkt über die Pflanzenoberflächen aufgenommen<br />

werden. Auf Grund von Verdünnungsprozessen in der Luft kann jedoch angenom-<br />

LVVG Aulendorf ⋅ Seite 29 von 131

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