Maßnahmenkonzept zur verschmutzungsarmen Nutzpflanzenernte
Maßnahmenkonzept zur verschmutzungsarmen Nutzpflanzenernte
Maßnahmenkonzept zur verschmutzungsarmen Nutzpflanzenernte
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LABO-Vorhaben B 4.03 im Länderfinanzierungsprogramm Wasser, Boden und Abfall<br />
<strong>Maßnahmenkonzept</strong> <strong>zur</strong> <strong>verschmutzungsarmen</strong> <strong>Nutzpflanzenernte</strong><br />
Die Ergebnisse zeigen, dass durch Klärschlamm eine beträchtliche Kontamination des<br />
Futters stattfinden kann. Ein Verbot der Klärschlammausbringung im Grünland ist daher<br />
weiterhin sinnvoll.<br />
4.2.1.7 Reduzieren der mechanischen Belastungen infolge Befahrungen<br />
Überfahrten im Grünland lassen sich naturgemäß nicht vermeiden. Durch angepasste Bereifung<br />
und Befahren nur bei ausreichender Tragfähigkeit verringern sich aber die Auswirkungen<br />
auf die Grünlandnarbe. Ebenso kann durch Reduzierung des Reifendruckes die<br />
Belastung gesenkt werden. Durch Vergrößerung der Arbeitsbreiten lässt sich die Anzahl<br />
der Überfahrten und das Gewicht bei den Erntevorgängen beeinflussen, ebenso gibt es<br />
bei der Düngung ggf. Alternativen: Mineraldüngung verursacht im Grünland nur geringe<br />
Narbenschäden, bei der Gülleausbringung sind sie auf Grund des sehr hohen Gewichtes<br />
der Ausbringgeräte deutlich höher. Am problematischsten ist das hinsichtlich gasförmiger<br />
N-Verluste am günstigsten zu bewertende Verfahren mit Schlitzen. Neben direkten Narbenschäden<br />
durch die Schlitze weist dieses Verfahren zudem auch durch geringere Arbeitsbreiten<br />
einen höheren Anteil an Fahrspuren auf (MÜLLER 1993).<br />
Bei vernässten Flächen kann durch eine Drainage die generelle Befahrbarkeit verbessert<br />
werden.<br />
4.2.1.8 Beifütterung / Mineralfutter / Fütterungshilfsmittel<br />
Futtermittelrechtlich ist ein Verschneiden von unbelastetem Futter mit dem Ziel der Verdünnung<br />
von mit Schadstoffen belastetem Futter nicht erlaubt. Auch ist es nicht gestattet<br />
eine Verfütterung von Futtermitteln, die Überschreitungen der Höchstgehalte aufwiesen,<br />
im Nachhinein durch die Verfütterung von schadstofffreien Futtermitteln zu korrigieren.<br />
Dennoch kann eine Beifütterung auch unter Wahrung der rechtlichen Anforderungen <strong>zur</strong><br />
Begrenzung der Schadstoffbelastung der Nutztiere beitragen. So kann mit der Beifütterung<br />
ein Teil des Futterbedarfs der Nutztiere abgedeckt werden, so dass die Bewegungsaktivität<br />
zwecks Futteraufnahme auf einer Viehweide herabgesetzt werden kann. Mit dem<br />
reduzierten Viehtritt geht in der Folge auch das Verschmutzungsrisiko des Grünlandaufwuchses<br />
<strong>zur</strong>ück. Insbesondere bei nasser Witterung und damit geringer Tragfähigkeit der<br />
Grünlandnarbe wird durch die Beifütterung das Verschmutzungsrisiko und damit die<br />
Schadstoffbelastung des Grünlandaufwuches effektiv zu begrenzen sein. Beispielsweise<br />
konnten HEALY et al. (1967) zeigen, dass Schafe, die zusätzlich <strong>zur</strong> Winterweide eine Beifütterung<br />
erhielten, in diesem Zeitraum viel weniger Boden aufnahmen. Die Wirksamkeit<br />
dieser Maßnahme muss anhand der Situation des Einzelfalles (Standorteigenschaften wie<br />
Bodenart, Stau- oder Grundwassersituation, Topografie; Nutzung: Narbenzustand, Weideführung,<br />
Viehbesatz) beurteilt werden.<br />
LVVG Aulendorf ⋅ Seite 56 von 131