06.09.2013 Aufrufe

Maßnahmenkonzept zur verschmutzungsarmen Nutzpflanzenernte

Maßnahmenkonzept zur verschmutzungsarmen Nutzpflanzenernte

Maßnahmenkonzept zur verschmutzungsarmen Nutzpflanzenernte

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

LABO-Vorhaben B 4.03 im Länderfinanzierungsprogramm Wasser, Boden und Abfall<br />

<strong>Maßnahmenkonzept</strong> <strong>zur</strong> <strong>verschmutzungsarmen</strong> <strong>Nutzpflanzenernte</strong><br />

Die Ergebnisse zeigen, dass durch Klärschlamm eine beträchtliche Kontamination des<br />

Futters stattfinden kann. Ein Verbot der Klärschlammausbringung im Grünland ist daher<br />

weiterhin sinnvoll.<br />

4.2.1.7 Reduzieren der mechanischen Belastungen infolge Befahrungen<br />

Überfahrten im Grünland lassen sich naturgemäß nicht vermeiden. Durch angepasste Bereifung<br />

und Befahren nur bei ausreichender Tragfähigkeit verringern sich aber die Auswirkungen<br />

auf die Grünlandnarbe. Ebenso kann durch Reduzierung des Reifendruckes die<br />

Belastung gesenkt werden. Durch Vergrößerung der Arbeitsbreiten lässt sich die Anzahl<br />

der Überfahrten und das Gewicht bei den Erntevorgängen beeinflussen, ebenso gibt es<br />

bei der Düngung ggf. Alternativen: Mineraldüngung verursacht im Grünland nur geringe<br />

Narbenschäden, bei der Gülleausbringung sind sie auf Grund des sehr hohen Gewichtes<br />

der Ausbringgeräte deutlich höher. Am problematischsten ist das hinsichtlich gasförmiger<br />

N-Verluste am günstigsten zu bewertende Verfahren mit Schlitzen. Neben direkten Narbenschäden<br />

durch die Schlitze weist dieses Verfahren zudem auch durch geringere Arbeitsbreiten<br />

einen höheren Anteil an Fahrspuren auf (MÜLLER 1993).<br />

Bei vernässten Flächen kann durch eine Drainage die generelle Befahrbarkeit verbessert<br />

werden.<br />

4.2.1.8 Beifütterung / Mineralfutter / Fütterungshilfsmittel<br />

Futtermittelrechtlich ist ein Verschneiden von unbelastetem Futter mit dem Ziel der Verdünnung<br />

von mit Schadstoffen belastetem Futter nicht erlaubt. Auch ist es nicht gestattet<br />

eine Verfütterung von Futtermitteln, die Überschreitungen der Höchstgehalte aufwiesen,<br />

im Nachhinein durch die Verfütterung von schadstofffreien Futtermitteln zu korrigieren.<br />

Dennoch kann eine Beifütterung auch unter Wahrung der rechtlichen Anforderungen <strong>zur</strong><br />

Begrenzung der Schadstoffbelastung der Nutztiere beitragen. So kann mit der Beifütterung<br />

ein Teil des Futterbedarfs der Nutztiere abgedeckt werden, so dass die Bewegungsaktivität<br />

zwecks Futteraufnahme auf einer Viehweide herabgesetzt werden kann. Mit dem<br />

reduzierten Viehtritt geht in der Folge auch das Verschmutzungsrisiko des Grünlandaufwuchses<br />

<strong>zur</strong>ück. Insbesondere bei nasser Witterung und damit geringer Tragfähigkeit der<br />

Grünlandnarbe wird durch die Beifütterung das Verschmutzungsrisiko und damit die<br />

Schadstoffbelastung des Grünlandaufwuches effektiv zu begrenzen sein. Beispielsweise<br />

konnten HEALY et al. (1967) zeigen, dass Schafe, die zusätzlich <strong>zur</strong> Winterweide eine Beifütterung<br />

erhielten, in diesem Zeitraum viel weniger Boden aufnahmen. Die Wirksamkeit<br />

dieser Maßnahme muss anhand der Situation des Einzelfalles (Standorteigenschaften wie<br />

Bodenart, Stau- oder Grundwassersituation, Topografie; Nutzung: Narbenzustand, Weideführung,<br />

Viehbesatz) beurteilt werden.<br />

LVVG Aulendorf ⋅ Seite 56 von 131

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!