Handbuch Finanzen
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Zahlung für den Dezember 2006 noch auf das Rechnungsjahr 2006 bezogen<br />
werden können.<br />
Ähnliche Fälle kann es geben, wenn z. B. Wahlkampfrechnungen erst im Folgejahr<br />
in Rechnung gestellt und bezahlt werden (dann liegt keine „Regelmäßigkeit“<br />
vor, es kommt also allein auf das Datum des Zahlungsflusses an), oder wenn<br />
Zinsen des Vorjahres im Januar gutgeschrieben werden (hier dürfte eine regelmäßige<br />
verzögert eingehende Einnahme vorliegen, die dann also noch auf das<br />
Vorjahr zu beziehen wäre).<br />
Parteivorstand und Landesverbände und Bezirke müssen Forderungen und Verbindlichkeiten<br />
ausweisen. Das Parteiengesetz erleichtert allen anderen Gliederungen<br />
(Ortsvereine, Stadtverbände, Kreisverbände, Unterbezirke) die Buchführung<br />
dadurch, dass Einnahmen und Ausgaben erst im Jahr des Zu- bzw. Abflusses<br />
gebucht werden können (§ 28 (3) PartG).<br />
3. Der Kontenrahmen<br />
Ein Kontenrahmen gibt eine Reihe von Kategorien vor, denen Einnahmen und<br />
Ausgaben zuzuordnen sind. Der Kontenrahmen für die SPD wird vom Parteivorstand<br />
vorgegeben und hat insofern verpflichtenden Charakter (§10 Abs. 1 FO).<br />
Der Kontenrahmen orientiert sich an den Maßgaben des Parteiengesetzes, denn<br />
aus den Buchungen eines Jahres wird der Rechenschaftsbericht erstellt und die<br />
Rechenschaftsberichte aller Gliederungen der Partei (vom Ortsverein bis zum<br />
Parteivorstand) gehen in den Rechenschaftsbericht der SPD ein, der beim Bundestagspräsidenten<br />
eingereicht wird.<br />
Der Kontenrahmen ist jedoch kein starres Gebilde und es kann hier zu Änderungen<br />
kommen! Achtet daher bitte auf diesbezügliche Hinweise aus euren Geschäftsstellen!<br />
In unserem Kontenrahmen gibt es einerseits Bestandskonten und andererseits<br />
Einnahme-/ und Ausgabekonten.<br />
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