Handbuch Finanzen
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Personen sind, in die Liste der „Spenden natürlicher Personen“. Ist ein Gesellschafter<br />
- z.B. bei einer GmbH & Co KG eine GmbH - eine juristische Person, so<br />
gehört dessen (Teil-) Spende in die „Liste der Spenden von juristischen Personen“.<br />
Unterbleibt eine Mitteilung über die Gesellschaftsstruktur, dann wird diese<br />
Spende wie die einer juristischen Person behandelt.<br />
Hinweis: Sogenannte „natürliche“ Personen können Spenden an politische Parteien<br />
steuerlich geltend machen. Bei juristischen Personen ist das nicht möglich.<br />
Daher ist es u. U. sinnvoll darauf hinzuweisen, dass ein Unternehmer eine Spende<br />
aus seinem Privatvermögen im Gegensatz zu einer Spende seines Unternehmens<br />
bei seiner persönlichen Steuererklärung angeben kann. Auch für die<br />
Partei ist das ein Vorteil: Durch die staatliche Teilfinanzierung erhalten wir Zuschüsse<br />
auf Spenden natürlicher Personen, nicht jedoch auf Spenden juristischer<br />
Personen.<br />
Hinweis: In der Liste für den Rechenschaftsbericht sollte der volle Name (offizielle<br />
Bezeichnung) von Unternehmen aufgeführt werden, z.B. Bayerische Motorenwerke<br />
AG für BMW, Bäckerei Franz Müller für Bäcker Müller. Auf keinen Fall<br />
sollte dem Namen des Unternehmens das Wort Firma oder die Abkürzung<br />
Fa. vorangestellt werden. Dies erschwert die alphabetische Sortierung bei der<br />
Spendenverdichtung (der Zusammenführung aller Spenden für den Rechenschaftsbericht<br />
der Gesamtpartei)!<br />
(d) Verzicht auf Kostenerstattung / Ersatz von Aufwendungen gegen<br />
die Ausstellung einer Spendenquittung<br />
Es kommt vor, dass Genoss(inn)en oder andere Bürger(innen) auf die Erstattung<br />
von Aufwendungen verzichten und stattdessen darum bitten, eine Spendenquittung<br />
über den erstattungsfähigen Betrag ausgestellt zu bekommen.<br />
Verzichten kann man aber nur auf das, was einem gehört! Voraussetzung für eine<br />
Spende ist also ein (notfalls einklagbarer) Rechtsanspruch auf die Kostenerstattung.<br />
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