Handbuch Finanzen
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März/April:<br />
Ab März stellt der Bezirk / Landesverband die eingegangenen<br />
Berichte der Untergliederungen zusammen. Bevor die<br />
Wirtschaftsprüfer im April die Unterlagen prüfen, brauchen<br />
die MitarbeiterInnen in den Geschäftsstellen noch ausreichend<br />
Zeit, etwaige Nachfragen mit dir klären zu können.<br />
April - Juli:<br />
Ab April finden dann die Prüfungen durch Wirtschaftsprüfer<br />
bei jedem Bezirk / Landesverband statt.<br />
August:<br />
Der Parteivorstand stellt den Gesamtbericht der Partei zusammen.<br />
30. September: Der Gesamtbericht wird beim Präsidenten des Deutschen<br />
Bundestages eingereicht.<br />
Für dich bedeutet dies am Anfang des Jahres mehr Arbeit. Dafür kannst du aber<br />
deinen Rechenschaftsbericht zugleich als Vorlage für den Bericht an die Jahreshauptversammlung<br />
(Parteitag) verwenden, denn du sollst diesen Finanzbericht<br />
regelmäßig schon am Jahresbeginn zur Jahreshauptversammlung bzw. zum<br />
Parteitag erstatten. Es ist sehr wichtig, dass du die für dich verbindlichen Termine<br />
einhältst. Denn nur wenn alle Rechenschaftsberichte rechtzeitig bei den Landesverbänden<br />
und Bezirken vorliegen, können sie bis zum Beginn der Prüfungen<br />
durch die Wirtschaftsprüfer bearbeitet sein. Wenn erst am letzten Tag alles auf<br />
den Tisch kommt, droht der gesamte Ablauf ins Stocken zu geraten.<br />
3. Erstellung des Rechenschaftsberichts im Einzelnen<br />
a. Vom Kassenbuch zum Rechenschaftsbericht<br />
Wenn das Kassenbuch richtig geführt und abgeschlossen ist, ist es für dich ganz<br />
einfach, den vom Gesetz verlangten Rechenschaftsbericht zu erstellen. Er besteht<br />
aus drei DIN-A4-Blättern.<br />
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