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Handbuch Finanzen

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VII. Mitgliederverwaltung<br />

1. Die Aufgaben<br />

Im Rahmen der allgemeinen Mitgliederbetreuung obliegen der/dem Kassierer(in)<br />

wichtige Aufgaben bei der Mitgliederverwaltung.<br />

Ein wichtiger Bereich ist dabei die regelmäßige Überprüfung der Mitgliedsbeiträge.<br />

Die Pflicht zur Zahlung von satzungsgemäßen Beiträgen wird von den<br />

Mitgliedern mit ihrem Beitritt in unserer Partei anerkannt (s. § 13 des Organisationsstatuts).<br />

Darauf kannst und solltest du dich ohne Scheu berufen: Politische<br />

Arbeit ist auch abhängig von einer soliden finanziellen Grundlage. Die Mitgliedsbeiträge<br />

der Genossinnen und Genossen sind bei fast allen Gliederungen der<br />

größte und damit der wichtigste Einnahmeposten. Aufgrund der von deiner Geschäftsstelle<br />

bereit gestellten Beitragslisten kann die Erfüllung der Beitragspflicht<br />

überprüft werden.<br />

Dies sollte insbesondere vor Wahlen geschehen, da von Kandidat(inn)en für Ämter<br />

und Mandate eine Vorbildfunktion bei der satzungsgemäßen Beitragszahlung<br />

erwartet werden muss; (s. § 3 FO, dazu aber auch die Verhaltensrichtlinien,<br />

die du in der Anlage findest).<br />

Bei Nichtbezahlung des Beitrages bzw. erfolglosem Kassierungsversuch muss<br />

das Mitglied gemahnt werden. In § 1 Abs. 5 FO ist das Verfahren beschrieben.<br />

Anbei findest du ein erstes und zweites Mahnschreiben:<br />

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