Handbuch Finanzen
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VII. Mitgliederverwaltung<br />
1. Die Aufgaben<br />
Im Rahmen der allgemeinen Mitgliederbetreuung obliegen der/dem Kassierer(in)<br />
wichtige Aufgaben bei der Mitgliederverwaltung.<br />
Ein wichtiger Bereich ist dabei die regelmäßige Überprüfung der Mitgliedsbeiträge.<br />
Die Pflicht zur Zahlung von satzungsgemäßen Beiträgen wird von den<br />
Mitgliedern mit ihrem Beitritt in unserer Partei anerkannt (s. § 13 des Organisationsstatuts).<br />
Darauf kannst und solltest du dich ohne Scheu berufen: Politische<br />
Arbeit ist auch abhängig von einer soliden finanziellen Grundlage. Die Mitgliedsbeiträge<br />
der Genossinnen und Genossen sind bei fast allen Gliederungen der<br />
größte und damit der wichtigste Einnahmeposten. Aufgrund der von deiner Geschäftsstelle<br />
bereit gestellten Beitragslisten kann die Erfüllung der Beitragspflicht<br />
überprüft werden.<br />
Dies sollte insbesondere vor Wahlen geschehen, da von Kandidat(inn)en für Ämter<br />
und Mandate eine Vorbildfunktion bei der satzungsgemäßen Beitragszahlung<br />
erwartet werden muss; (s. § 3 FO, dazu aber auch die Verhaltensrichtlinien,<br />
die du in der Anlage findest).<br />
Bei Nichtbezahlung des Beitrages bzw. erfolglosem Kassierungsversuch muss<br />
das Mitglied gemahnt werden. In § 1 Abs. 5 FO ist das Verfahren beschrieben.<br />
Anbei findest du ein erstes und zweites Mahnschreiben:<br />
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