Handbuch Finanzen
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Jahresabschluss<br />
Am Ende des Jahres musst du als Kassierer(in) den Jahresabschluss<br />
durchführen. Alle finanziellen Vorgänge im Ortsverein müssen erfasst und gebucht<br />
sein. Dies kann entweder manuell im Kassenbuch oder am PC mit Hilfe<br />
des Programms SPD-Kasse (auch: GDKasse) erfolgen.<br />
Näheres dazu findest du im Abschnitt IX. – „Kassenbuchführung mit SPD-<br />
Kassen“ und ausführlich im Ergänzungsheft „SPD-Kasse“.<br />
Kassenbericht (Rechenschaftsbericht des Ortsvereins)<br />
Aus den einzelnen Buchungen wird der Jahresabschluss des Ortsvereins im<br />
Kassenbuch erstellt. Die ermittelten Summen werden in das Formular „Kassenbericht“<br />
übertragen, das du vom Bezirk oder Landesverband zugeschickt<br />
bekommst. Dieser Kassenbericht ist der nach Parteiengesetz vorgegebene<br />
Rechenschaftsbericht des Ortsvereins und besteht aus zwei Teilen: Der<br />
Einnahmen- und Ausgabenrechnung (wie oben beschrieben) und der Vermögensrechnung.<br />
Wer mit SPD-Kasse arbeitet, kann diesen Bericht komplett fertig<br />
ausdrucken, der Jahresabschluss als Zwischenschritt wird ebenfalls automatisch<br />
durch das Programm erledigt!<br />
Näheres dazu findest du im Abschnitt VI. – „Der Rechenschaftsbericht“.<br />
Revisor(in)<br />
Wenn du alle Aufgaben erledigt hast und der Kassenbericht steht, ist die Stunde<br />
der Revisor(inn)en gekommen. Ihre Aufgabe ist es zu prüfen, ob die Buchungen<br />
mit den Belegen übereinstimmen, ob die Ausgaben angemessen sind und den<br />
Beschlüssen entsprechen und ob die Beitragsleistungen satzungsgemäß sind.<br />
Näheres dazu findest du im Abschnitt XIII. – „Was Revisor(inn)en prüfen müssen“.<br />
Wenn die Prüfung abgeschlossen ist, kann der von dir und den Revisor(inn)en<br />
unterschriebene Kassenbericht dem Ortsvereinsvorstand zur förmlichen<br />
Beschlussfassung vorgelegt werden. Dies muss bis spätestens 31. Januar erfolgen.<br />
Der so beschlossene Bericht wird auch vom OV-Vorsitzenden unter-<br />
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