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Handbuch Finanzen

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Jahresabschluss<br />

Am Ende des Jahres musst du als Kassierer(in) den Jahresabschluss<br />

durchführen. Alle finanziellen Vorgänge im Ortsverein müssen erfasst und gebucht<br />

sein. Dies kann entweder manuell im Kassenbuch oder am PC mit Hilfe<br />

des Programms SPD-Kasse (auch: GDKasse) erfolgen.<br />

Näheres dazu findest du im Abschnitt IX. – „Kassenbuchführung mit SPD-<br />

Kassen“ und ausführlich im Ergänzungsheft „SPD-Kasse“.<br />

Kassenbericht (Rechenschaftsbericht des Ortsvereins)<br />

Aus den einzelnen Buchungen wird der Jahresabschluss des Ortsvereins im<br />

Kassenbuch erstellt. Die ermittelten Summen werden in das Formular „Kassenbericht“<br />

übertragen, das du vom Bezirk oder Landesverband zugeschickt<br />

bekommst. Dieser Kassenbericht ist der nach Parteiengesetz vorgegebene<br />

Rechenschaftsbericht des Ortsvereins und besteht aus zwei Teilen: Der<br />

Einnahmen- und Ausgabenrechnung (wie oben beschrieben) und der Vermögensrechnung.<br />

Wer mit SPD-Kasse arbeitet, kann diesen Bericht komplett fertig<br />

ausdrucken, der Jahresabschluss als Zwischenschritt wird ebenfalls automatisch<br />

durch das Programm erledigt!<br />

Näheres dazu findest du im Abschnitt VI. – „Der Rechenschaftsbericht“.<br />

Revisor(in)<br />

Wenn du alle Aufgaben erledigt hast und der Kassenbericht steht, ist die Stunde<br />

der Revisor(inn)en gekommen. Ihre Aufgabe ist es zu prüfen, ob die Buchungen<br />

mit den Belegen übereinstimmen, ob die Ausgaben angemessen sind und den<br />

Beschlüssen entsprechen und ob die Beitragsleistungen satzungsgemäß sind.<br />

Näheres dazu findest du im Abschnitt XIII. – „Was Revisor(inn)en prüfen müssen“.<br />

Wenn die Prüfung abgeschlossen ist, kann der von dir und den Revisor(inn)en<br />

unterschriebene Kassenbericht dem Ortsvereinsvorstand zur förmlichen<br />

Beschlussfassung vorgelegt werden. Dies muss bis spätestens 31. Januar erfolgen.<br />

Der so beschlossene Bericht wird auch vom OV-Vorsitzenden unter-<br />

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