Handbuch Finanzen
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5. Steuerheft<br />
So, und jetzt heißt es noch mal aufgepasst - nämlich beim Steuerheft, das du<br />
beim Vertrieb des Parteivorstands unter folgender Telefonnummer bestellen<br />
kannst: 030 – 25991-200.<br />
Das Steuerheft dient zur Dokumentation der steuerlich möglicherweise relevanten<br />
Einnahmen und Ausgaben, die im laufenden Kalenderjahr getätigt wurden.<br />
Sollte gegenüber dem Finanzamt die Notwendigkeit bestehen, diese Einnahmen<br />
und Ausgaben nachzuweisen, so ist aufgrund des Steuerheftes kein Einblick des<br />
Finanzamtes in das Kassenbuch mehr notwendig.<br />
In das Steuerheft einzutragen sind:<br />
• die Einnahmen aus Veranstaltung und dem Vertrieb von Druckschriften (Konto<br />
2600)<br />
• sowie die entsprechenden Ausgaben auf den Konten 4200 (allgemeine politische<br />
Arbeit) oder 4300 (Wahlkämpfe).<br />
Die Eintragung erfolgt durch Übertragung der Buchung im Kassenbuch in gleicher<br />
Reihenfolge: - Buchungsdatum<br />
- Buchungstext<br />
- Belegnummer<br />
- Einnahmen-/Ausgabenbetrag.<br />
Solltest du das Kassenführungsprogramm SPD-Kasse benutzen, so kannst du<br />
steuerpflichtige Einnahmen aus Veranstaltungen und aus Vertrieb von Druckschriften<br />
und Veröffentlichungen und die zugehörenden Ausgaben sofort bei der<br />
Buchung mit dem Steuerbetrag buchen. Unter „Berichte“ „Steuerliste“ werden die<br />
Umsätze und Steuerbeträge aufgeführt. Zusätzlich kannst du für steuerrelevante<br />
Einnahmen und Ausgaben Projekte einrichten (z. B. Projekt Sommerfest).<br />
Wenn so verfahren wird, kann auf die Führung eines Steuerheftes verzichtet<br />
werden. Wichtig ist jedoch, dass alle steuerlich relevanten Einnahmen und Ausgaben<br />
dem Finanzamt gegenüber dokumentiert werden können.<br />
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