Handbuch Finanzen
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a. Vom Parteivorstand abgeschlossene Pauschalversicherungen<br />
.<br />
(1) Haftpflichtversicherung<br />
für die Parteiarbeit Nr. 2-09.430.619-2 bei der Volksfürsorge Hamburg<br />
Sofern bei einer SPD- Veranstaltung durch einen ehrenamtlichen Helfer einem<br />
anderen (sog. „Dritter“) ein Schaden (Personen- oder Sachschaden) zugefügt<br />
wird, wird dieser grundsätzlich durch die vorgenannte Versicherung reguliert.<br />
Versicherungsleistung:<br />
(max. pro Schadenereignis) Personen 1.022.583,76 €, Sachen 255.645,94 €,<br />
Mietsachen 5.112,92 €<br />
Achtung: Bei Mietschäden, also Schäden an von der Partei gemieteten Sachen,<br />
ist vertraglich eine Selbstbeteiligung von 20% (mindestens aber 102,26<br />
€, höchstens jedoch 511,29 €) vereinbart. Mietschäden liegen auch dann vor,<br />
wenn Gegenstände, die sich in der Mietsache befinden, beschädigt oder zerstört<br />
werden.<br />
Beispiel: Ortsverein Dummdösel mietet das Vereinshaus „Au Weiher“ für eine<br />
Diskussion zum Thema „Versicherungsschutz in der SPD“. Bei dem Thema e-<br />
chauffiert sich der Genosse Ungeschick so sehr, dass er – als er vor Wut aufspringt<br />
– mit dem Kopf gegen die niedrig hängende Jugendstil- Deckenlampe<br />
stößt, die dabei beschädigt wird. Die Reparaturkosten betragen 100 €.<br />
Hier zahlt die Versicherung den Schaden nicht, da die Selbstbeteiligung mindestens 102,26 €<br />
beträgt; daher muss der Ortsverein Dummdösel den Schaden in voller Höhe selbst ersetzen.<br />
Nicht versichert sind z.B. Schäden:<br />
• beim Abhandenkommen von Sachen,<br />
Achtung: Insbesondere bei der Veranstaltung von Ausstellungen sollte dein<br />
Ortsverein daher eine zusätzliche Ausstellungsversicherung abschließen, siehe<br />
hierzu unter Punkt b (3).<br />
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