05.11.2013 Aufrufe

Handbuch Finanzen

Handbuch Finanzen

Handbuch Finanzen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

oder auch der Verzicht auf eine Platzmiete aus Anlass einer Kundgebung. Diese<br />

Vorteile dürfen aber nicht nur einer Partei gewährt werden, sondern müssen<br />

grundsätzlich für jede Partei nutzbar sein (§ 5 Abs. 1 S.1 PartG).<br />

Diese unentgeltliche Leistung wird nicht als Einnahme im Rechenschaftsbericht<br />

aufgeführt.<br />

XI. Partei als Spenderin / Mittelverwendung für Dritte<br />

1. Allgemeines<br />

Im Kapitel II.2. hatten wir bereits kurz angesprochen, dass eine Partei nicht einfach<br />

– anders als eine Privatperson – über ihre Mittel verfügen kann, sondern ihr<br />

Geld nur für die im Parteiengesetz vorgesehenen Zwecke verwenden darf. Festgelegt<br />

ist das in § 1 Abs. 4 PartG und in § 5a unserer Finanzordnung:<br />

„Die Parteien verwenden ihre Mittel ausschließlich für die ihnen nach dem<br />

Grundgesetz und diesem Gesetz obliegenden Aufgaben“.<br />

Die Formulierung in unserer Finanzordnung ist natürlich so zu verstehen, dass<br />

das Geld für Zwecke unserer Partei ausgegeben werden muss.<br />

2. Partei als Spenderin<br />

Oft werdet ihr damit konfrontiert sein, dass Verbände, Vereine oder Bürger(inn)en<br />

an die Partei oder unsere Fraktionen mit der Bitte um finanzielle Unterstützung<br />

herantreten: Z. B. für ein Stadteilfest, eine Schüler(innen)zeitung, eine<br />

Spendenaktion für die Partnerstadt oder aber auch Hilfe zum Lebensunterhalt<br />

in konkreten Notfällen.<br />

Das Parteiengesetz untersagt, Zahlungen für rein humanitäre Hilfeleistungen<br />

oder soziale Unterstützungen zu leisten. Denn diese sind Aufgaben der Wohltätigkeitsorganisationen<br />

wie AWO, UNICEF, Rotes Kreuz, Arbeiter Samariter Bund<br />

usw., aber nicht solche einer politischen Partei.<br />

116

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!