Handbuch Finanzen
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senbuch wie bisher auch im Konto 4990 („Beitragseinzug durchlaufend“)<br />
verbucht werden.<br />
Damit ist der Vorgang im Wesentlichen korrekt abgeschlossen. Es gibt allerdings<br />
noch drei Dinge, auf die du bei einer Patenschaft achten musst:<br />
- Die beiden Konten 2990 und 4990 im Kassenbuch oder in SPD-Kasse<br />
weisen jetzt einen Saldo auf. Der Saldo wird sich in unserem Beispiel im<br />
Jahr auf 30,- € summieren, also genau um den Betrag des Patenbeitrags.<br />
- Es ist sinnvoll, bei der Buchung im Konto 4990 dem Kassenbuch eine<br />
Aufstellung über die Beträge beizulegen, die als Patenschaftsbeiträge<br />
gebucht wurden, da sich – anders als bei den Ortsvereinskontenzahler(inne)n<br />
– keine direkte Gegenbuchung im Kassenbuch findet, sondern<br />
nur die Buchung des Spendeneingangs vom „Paten“.<br />
- Wichtig: Du wirst von deiner Geschäftsstelle zu Beginn eines Jahres nun<br />
auch die Beitragsquittungen der Mitglieder erhalten, deren Beitrag im<br />
Rahmen einer Patenschaft durch einen Paten gezahlt wurde. Der Abschnitt<br />
für das Parteibuch kann dem Mitglied weiterhin ausgehändigt<br />
werden. Damit ist nachgewiesen, dass sein Beitrag gezahlt wurde. Da er<br />
das aber nicht selbst getan hat, kann er den Beitrag selbstverständlich<br />
auch nicht steuerlich geltend machen – das kann nur der „Pate“ mit der<br />
Spendenquittung. Hierauf solltest du das Mitglied gesondert hinweisen.<br />
Deshalb darf der Abschnitt „Quittung für das Finanzamt“ (nicht zu verwechseln<br />
mit der Zuwendungsbestätigung!) nicht dem Mitglied ausgehändigt<br />
werden. Dieser Abschnitt bleibt bei deinen Unterlagen.<br />
Bei der Behandlung der Beitragsquittung ist besondere Sorgfalt geboten.<br />
Näheres dazu findest du im Abschnitt II.1.b. – „Beitragsquittung“.<br />
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